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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1927
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- 1927-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1927
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162, 14. Juli 1927, Redaktioneller Teil. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenverems Max Röder (Mülheim a, d, Ruhr): Cs ist ja auch der Zweck dieses Antrages in der vorliegenden Form, daß heute eine ausführlich« Besprechung dieser einzelnen Punkte nicht stattfindet, weil sich das ja zwangsläufig im nächsten Jahre noch einmal wiederholen würde, und weil wir es nicht für richtig halten, zweimal eine große Be sprechung in Versammlungen zu entfesseln, um so weniger, als wir noch gar nicht wissen, was -der Satzungsänderungsausschuß aus diesem Beschluß in seine Arbeit hineinnimmt und eine Debatte sich dann nur darauf erstrecken kann, was der Satzungsänderungsaus schuß tatsächlich zur Änderung vorschlägt. Heute kann lediglich über diesen Antrag des Vorstandes auf Einsetzung eines Ausschusses diskutiert werden, nicht aber über das Materielle. Ich verlese die Fassung noch einmal mit der Abänderung, die Herr vr. Heß eben vorgeschlagen hat: Die Hauptversammlung wolle beschließen, zum Zwecke der Prüfung des Antrages auf Satzungsänderung einen aus 6 Vorstandsmitgliedern sowie 10 weiteren Mitgliedern des Börsenvereins zu bildenden außerordentlichen Ausschuß ge mäß ß 52 b der Satzungen einzusetzen und diesem nach stehendes Material zur Prüfung zu überweisen. Was nun das Materielle betrifft, so habe ich hier noch nach- zu-holen — das habe ich versäumt, Ihnen mitzuteilen — daß es unter VIII heißen muß: VIII. Sonstige Änderungen. Sonstige Änderungen, di« sich entweder zum Zwecke der redaktionellen Verbesserung als notwendig erweisen oder die von dem zu wählenden Satzungsänderungsausschuß in grundsätzlicher Hinsicht im Rahmen der Punkt« I bis VII noch als wünschenswert erachtet werden. Wünscht jemand das Wort zum Anträge? — Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Antrag des Vorstandes auf Einsetzung eines Satzungsänderungsausschusses zur Abstimmung. Wer da gegen ist, daß ein Satzungsänderungsausfchuß eingesetzt wird, 'den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es erhöbt sich kein« Hand; 'der Antrag ist einstimmig angenommen. vr. Otto Bielefeld (Freiburg-Breisgau): Ich darf den Herrn Vorsteher darauf aufmerksam machen, daß der Antrag lautete: »die Satzung des Börsenverems unter nachstehenden Ge sichtspunkten zu ändern». Sie haben lediglich die Einsetzung des Ausschusses beschlossen. Paul Nitschmann (Berlin): Herr vr. Bielefeld hat meines Erachtens ganz recht. Wir haben beschlossen, einen Sa^mgsände- rungsausschuß einzusetzen. Wir müssen einen zweiten Beschluß darüber herbeiführen, ob dem Satzungsänderungsausfchuß das, was hier im Antrag« nieLergelegt ist, als Material zur Prüfung übertragen werden soll. Dabei ist zu bemerken, daß selbstverständ lich aus der Versammlung heraus jetzt einzelne Punkte dieses Pro gramms beanstandet werden können. Ich kann mir auch denken, daß einzelne Punkte unter Umständen in der Abstimmung, wenn ste der Abstimmung unterliegen, von der Versammlung verworfen werden. Aber jedenfalls muß darüber abgestimmt werden, oh dieses Material dem SatzungsäNdevungsausschuß zur Prüfung, Bearbei- tung und Vorlage in der nächstjährigen Hauptversammlung über geben werden soll. In diesem Sinn« bitte ich den Herrn Vorsitzenden, vielleicht die zweite Frage zu stellen. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Also ich frage dann die Ver sammlung, ob es ausreichend ist, wenn ich die Punkte I bis VIII hier in einer Abstimmung erledige, und ob die Versammlung diese Punkte als Material diesem Satzungsänderungsausschuß im Sinne der Satzung überweisen will. Hofrat vr. Erich Ehlermann (Dresden): Der Herr Vor steher hat zu Punkt VIII einen Zusatz gemacht, den ich nicht voll ständig verstanden habe. Ich habe vermutet, daß er den Ausschuß in einer unzulässigen Weise einschränken will. Darf ich bitten, das noch einmal vorzutragen? Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Es soll heißen: Sonstige Änderungen, die sich entweder znm Zwecke der redaktionellen Verbesserung als notwendig erweisen oder die von dem zu wählenden Satzungsänderungsausfchuß in grundsätzlicher Hinsicht im Rahmen der Punkte I bis VII noch als wünschenswert erachtet werden. Hofrat vr. Erich Ehlermann (Dresden): Ich bitte Sie, diesen Zusatz abzulehncn. Der Ausschuß muß freie Hand haben; er darf nicht von vornherein auf diese 7 Punkte festgelsgt werden. Theodor Marcus (Breslau): Ich möchte an die letzten Worte des Herrn Hosrat vr. Ehlermann anknüpscn. — Wenn wir die sieben Punkte dem Satzungsänderungsausschuß als Material überweisen, so muß es selbstverständlich sein Recht sein, diese sieben Punkte äbzuättdern, und es muß auch zulässig fein, daß ihm aus dem Kreise der Mitglieder 'durch die Kreisvereine oder andere Stellen weiteres Material zugeleitet wird. Dann wird eben die Sache einfach aus ein Jahr vertagt, nachdem Sie es fo gemacht haben. Paul Nitschmann (Berlin): Was die Herren vr. Ehler mann und Marcus ausgeführt haben, stimmt nicht. Wenn wir heute in dem letzten Punkte dem Satzungsänderungsausschuß und damit auch der nächsten Hauptversammlung eine Generalvollmacht geben, daun ist der 'satzungsgemäße Weg nicht eingrhalteu, der doch ausdrücklich dahin bestimmt ist: das, was geändert werden soll, braucht nicht dem Wortlaute nach der vorhergehenden Hauptver sammlung vorgelegt zu werden, Wohl aber muß es dem Sinne nach geschehen. Es muß ein Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen sich der Satzungsänderungsausschuß und die nächste Hauptver sammlung zu halten haben. Wenn wir nach dem Wunsche der Herren Hofrat vr. Ehlermann und Marcus verfahren wollten, eine Generalklausel, wie sie hier steht, zu billigen, und wenn Sie diese Generalklausel annehmen wollten, dann könnte der Satzungsäude- rungsausschuß die Grundlagen des Börsenvereins ändern, ohne daß di« vorhergehende Hauptversammlung — also die heutige —irgend wie dazu hat Stellung nehmen können. Er könnte also dann z. B. den Lieferungszwang des Verlages festsetzen, er könnte die Fest stellung des Ladenpreises durch den Verlag entseruen nsw. Die Abänderungen müssen sich mithin unter allen Umständen im Rahmen der Punkt« I bis VII halten. Darüber hinaus darf grund sätzlich nicht gegangen werden. Wenn wir darüber hinausgehen, müssen wir gewärtigen, daß nach Annahme der Änderungen durch die nächste Hauptversammlung eine Klage gegen den Börsenverein angestrengt wird, daß er den satzungsgeinähen Weg nicht einge halten hat, nämlich daß die Satzungsänderung nicht zwei Haupt versammlungen passiert hat. Hosrat vr. Erich Ehlermann (Dresden): Meine Damen und Herren, das hinzuzusetzen, ist meines Erachtens überflüssig; denn der Ausschuß ist ja doch seinerseits au die Satzungen gebunden. Wir brauchen also nicht erst ausdrücklich zu sagen, daß er nicht Dinge in di« Änderung hineinbringen soll, die mit der Sache nach diesen Richtlinien nichts zu tun haben. Wenn aber dieser ein schränkende Zusatz hineingesetzt wird, ist der Ausschuß an sämt liche Richtlinien gebunden und kann nur redaktionelle Änderungen vornehmen. (Widerspruch.) Meines Erachtens hätten Sie den Zusatz ruhig weglassen können; denn der Ausschuß ist ja ohnehin an die Satzungen gebunden. Generaldirektor vr. Gustav Klipper (Stuttgart): Meine Damen und Herren, ich bin im großen und ganzen einverstanden mit 'dem, was Herr vr. Ehlermann sagt, aber nicht mit seiner An sicht, daß der Satzungsänderungsausschuß an dem als Richtlinien bszeichneten Material nur redaktionelle Änderungen vornehmen könnte. Er kann auch eine Änderung in dem Sinne vornehmen, daß er einen Teil dieser Vorschläge fallen läßt. In unserer Satzung heißt es ausdrücklich: »die in der ersten Hauptversammlung vorzu legenden Vorschläge sollen die Angabe der Ziele und der leitenden Gesichtspunkte, unter denen eine Änderung erfolgen soll, ent halten». Damit ist gesagt, daß keine wesentlich neuen Ziele aufge stellt und keine Änderungen von Zielen vorgenommen werden können; aber es ist Wohl gestattet, daß einer dieser Vorschläge im 881
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