Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1927
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- 1927-07-12
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 160, 12. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Nun, meine Damen und Herren, ich Habe gestern einen offi ziellen Brief aus Österreich erhalten, worin mir mitgetcilt wird, daß maßgebende Instanzen Österreichs beschlossen haben, aus der römischen Konferenz keine Anträge seitens Österreichs zu stellen, sondern dort zum Ausdruck zu bringen, daß man auf die Ent schließungen Deutschlands warten wolle und sich diesen tunlichst anschließen werde. (Sehr gut!) Das ist eine Mitteilung von sehr weitgehender Bedeutung, und ich habe es für meine Pflicht ge halten, diese ehrwürdige Tribüne zu besteigen, um Ihnen diese Mitteilung kundzutun. Nunmehr habe ich Ihnen eine weitere, Sie wahrscheinlich überraschende Mitteilung zu machen, eine Mitteilung, die sich nach einer ganz anderen Richtung hin bewegt. Während ich, was Österreich betrifft, von einem zerstörten Märchen sprach, komme ich nun zum Menetekel. Ztveifellos der ernsthafteste und weitaus schwierigste Punkt in der Frage der internationalen Regelung des Urheberrechts, der Punkt, der uns auch von Freunden manchmal entgegcngehalten wird, ist die internationale Rechtsgleichheit. Man sagt: »Wir können doch nicht außen stehen-. Meine Damen und Herren, ich brauche hier jetzt nicht darauf zu kommen, daß es ja gar nicht wahr ist, daß wir außen stünden. Es würde zu weit führen, wollte ich Ihnen diese Dinge, die Sie alle aus Aussätzen und Broschüren wissen, noch einmal kundtun. Aber welchen Weg wir beschrcilcn würden, wenn wir die fünfzig jährige Schutzfrist einführten, das zeigt ein ganz überraschendes Faktum, das sich jetzt in Frankreich abspielt. Der französischen Kammer ist ein Antrag wegen der Schutz frist zugcgangen. Sie wissen, daß Frankreich die fünfzigjährige Schutzfrist hat. Nach fünfzig Jahren geschieht in Frankreich mit jedem Werke das, was in Deutschland nach dreißig Jahren ge schieht: cs gilt dann, wenn ich so sagen darf, das Wort: »Von Volk bist du, und zu Volk sollst du werden!» (Heiterkeit.) Diesen Prozeß will man durch den von mir eben erwähnten Antrag in der französischen Kammer nun auf Ewigkeit verhindern. Der Antrag geht dahin, daß nach Ablauf von fünfzig Jahren auf alle Zeit der Staat in den Besitz des Rechtes an dem Werke kommen und gegen ein« Abgabe dieses Recht ausüben öder viel mehr ausüben lassen soll. Der Antrag hat, wie ich Ihnen sagen kann, bei der der zeitigen Konstituierung der französischen Kammer keine Aussicht auf Annahme; aber es ist nicht das erste Mal, daß man das in Frankreich versucht hat. Im Jahre 1922 lag der französischen Kammer ein Antrag auf folgende Gesctzesgestaltung vor: Fünfzig Jahre nach dem Tode des Urhebers fällt das Werk an die Domains ck'Ltat. Der Staat soll von da ab 3 Prozent vom Preise des Werkes erheben, von denen die Erben des Urhebers 2 Prozent er halten, der Staat 1 Prozent. Sind diese fünfzig Jahre abgelausen, so soll auf ewige Zeiten das Werk mit einer Staatsabgabe von 2 Prozent belastet werden, in deren Genuß sich Staat und Nach kommen teilen. — Ich will nicht darüber sprechen, welche Konse quenzen ein solcher -Vorschlag für die Kinder hat; denn wir sind ja alle, wenn man soweit zurückgehen will, Nachkommen von Adam. (Heiterkeit und Zuruf: Aber der hat keine Bücher ver öffentlicht!) — Na, wenn Adam keine geschrieben hat, so hat doch Moses welche geschrieben. (Große Heiterkeit.) Der Antrag ist, wie gesagt, damals gescheitert. Der jetzige wird wahrscheinlich auch -scheitern. Aber wenn ich einmal in der so gebildeten französischen Sprache sprechen darf: »II n> s gus 1« Premier pas qai coüts». Wenn wir also auf fünfzig Jahre gehen, so können wir versichert sein, daß das nichts ist als ein Anfang. Denn die Franzosen, -die sich -an -fünfzig Jahre gewöhnt haben, fühlen sich -dabei schon -so unwohl, daß sie darin auch noch weiter gehen -wollen. (Hört, -hört!) Sehr interessant ist nun, was der Bekämpfer dieses Antrages in der französischen Kammer gesagt hat. Er hat nämlich gesagt, er mache darauf aufmerksam, daß -das -deutsche Volk heute schon einen gewaltigen Borsprung vor dem französischen habe; er mache daraus aufmerksam, daß das -deutsche Volk heute schon nach dreißig Jahren in den freien Besitz der Werke feiner großen Geister komme, — zwanzig Jahre früher als das französische. -Es wäre heute schon bedenklich, baß Frankreich in bezug auf die Freiheit, in bezug aus -di« Verbreitungsmöglichkeit, in bezug aus das Volks- tümlichtoer-den des französischen Geistesgutes hinter Deutschland herhinke; und er fühle sich gedrängt, zu sagen, daß man derartige Probleme nur -dann anfassen -könne, wenn sie von allen Völkern der Welt in Angriff genommen und zur Durchführung gebracht würden. Meine Damen und Herren, hinsichtlich der französischen Schutzfrist steht es nach meiner Überzeugung völlig anders, als die Verfechter -der fünfzigjährigen Dauer -der Schutzfrist uns glau ben machen wollen. Das Wort jenes Gegners des französischen Antrages, das ich eben ansührt«, hat nämlich schon in den Herzen und Köpfen von Franzosen Wurzel geschlagen. Einer -der be deutendsten und in Deutschland angesehensten französischen In tellektuellen, der vor einiger Zeit in Deutschland -war, hat einem bedeutenden Deutschen -folgendes gesagt: »Ich beobachte mit großem Interesse Ihren Kampf uni die Schutzfrist, und ich muß sagen, daß es höchste Zeit wäre, daß wir in Frankreich einmal wirklich eine Untersuchung darüber anstellten, ob denn das französische Volk durch die längere Schutzfrist wirklich Vorteile oder Nachteile gegenüber dem deutschen hat, und ob denn -die französischen Au toren durch dipse längere Schutzfrist gegenüber den deutschen Au toren überhaupt greifbare Vorteile haben». Meine Damen und Herren, wenn wir diesmal -fest bleiben, dann wird ja wieder eine Frist von mindestens zehn Jahren ver gehen, ehe die Frage von neuem aufgerollt wird. In diesen zehn Jahren wird viel passieren. Auch in Frankreich wird -die Auf- rollung dieser Frage, die eine Frage des heutigen modernen Gei stes ist, nicht zu vermeiden sein, und wenn die französische Dichter akademie in Paris das so wenig tut, wie unsere deutsche in Berlin, so wird irgendein Schullehrer in Lyon kommen und die Geister aufrütteln. l » Ich bin also der Meinung: diese Vorgänge in Frankreich zeigen, daß dort, obgleich man die fünfzigjährige Schutzfrist hat, der Appetit noch immer nicht gestillt ist, daß die fünfzigjährige Schutzfrist nur einen Ruhepunkt darstellt auf einem verhängnis vollen Wege, und daß dies die Gegner in unseren Reihen minde stens bedenklich machen -sollte. Und nun komme ich zur Stärkung unserer Herzen! Mein« Damen und Herren, wo stehen wir, und wie stehen wir? Wer ist unser Aktivum? Wer hält zu uns? Es wird immer -so -dar gestellt, als wenn der Buchhandel hier irgendwie etwas Beson deres wolle. Nein, das ist nicht wahr! Der Buchhandel steht auf der Seite, auf -der mit ihm eine überwiegende Masse der besten Geister Deutschlands steht, wie Sie erkennen werden, wenn Sie die viertausend Namen, die jetzt gedruckt werden, erst lesen werden, wenn Sic erst lesen werden, wer sich zum Eintreten für die Ihnen bekannte Erklärung mit -seiner Unterschrift verpflichtet hat, wenn Sie läsen werden, daß Dichter aller Schattierungen zu uns halten, Persönlichkeiten -wie Binding, wie Fritz von Unruh, wie Ricarda Huch, wie Enrica von Handc-l-Mazzetti, wie Ompteda, oder Per sönlichkeiten wie Hasencle-vcr, R-ingelnatz, Zuckmayer, Männer wie Albrecht Schaeffer, Hermann Bahr oder — als der Letzte, aber wahrlich nicht der Geringste — Stefan Zweig, der uns durch -seinen geradezu -herzerfrischenden Aufsatz einen ungeheuren Dienst er wiesen -hat, — -wenn Sie daran -denken, daß der Präsident der Preußischen Akademie -der Künste Max Liebcrmann auf unserer Seite -steht, oder wenn ich Ihnen sage, daß von allen großen Juristen, die überhaupt auf dem Gebiete -des Urheberrechts einen Namen -haben, nahezu alle, alle mit ganz verschwindenden Aus nahmen — und ich könnte für diese Ausnahmen besondere Gründe anführen — auf unserer Seite stehen, Kommentatoren wie Hachen burg, Heinsheimer, der uns erst vor wenigen Tagen einen geradezu glänzenden Aufsatz geschrieben hat; wenn ich Ihnen sage, daß unser verehrter Freund Drucker, der Vorsitzende -des Deutschen Anwaltvereins, daß Männer wie Hillig, Jsay, Marwitz, Wild- Hagen auf unserer Seite stehen; wenn ich Ihnen sage, -daß am Reichsgericht nahezu alle Scnatspräsidcntcn sich für unsere Ansicht erklärt haben, vor allen Dingen auch Katluhn, der Präsident des Urheberrechtssenats, ebenso -die Reichsanwälte, von unserem allvcrehrten Reichsgerichtspräsidcntcn Simons ganz zu schweigen. Aber toenn ich -hier seinen Namen nenne, lassen Sie mich gleich noch einen Punkt anknüpfen! .863
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