Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1927
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- 1927-07-12
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- 12.07.1927
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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160, 12. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Eine der hervorragendsten juristischen Arbeiten ans dem Ge biete der jetzt so sehr umstrittenen Schutzsristfrage ist vor wenigen Tagen erschienen. Ich habe sie hier in der Hand. Bei Walter de Gruyter L Co. ist diese umsangreiche Arbeit des Geheimen Justizrats Prosefsor I)r. Ernst Heymann, des ständigen Sekretärs der Akademie der Wissenschaften, über die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts erschienen. Meine Damen und Herren, wer überhaupt für diese Fragen Sinn hat, der opfere die 5 Mark und kaufe sich dieses geradezu fabelhafte Meistcriverk! Ich habe etivas derartiges von historischer Zusammenfassung, von Eindringlich keit, von Berücksichtigung des Für und Wider, bis in die aller letzten Tage hinein gearbeitet, noch nicht gelesen. Es werden Ihnen erst, wenn Sie das gelesen haben, über das Wesen des Urheber rechts einmal die Augen geöffnet. Und hier komme ich an meine Anknüpfung. An einer Stelle dieser ausgezeichneten Arbeit rechnet Ge-Hcimrat Hcymann auch niit jenem Pamphlet des Herrn Will Vesper ab, das dieser sich erlaubt hat gegen unseren Rcichsgerichtspräfidenken zu schleudern. Hcymann arbeitet nicht etwa mit oratorrschen Wendungen; nein, er weist ruhig und sachlich Herrn Vesper nach, daß dieser zwar vielleicht vortrefflich Worte bilden kann, daß er aber die Sache gar nicht kennt, und daß es absolut unwürdig ist, dein Reichs gerichtspräsidenten Mangel an juristischer Kenntnis oder, wie er sich ausgödrückl hat, Schivenken eines nationalistischen Fähnchens vonzuwerfen. Davon ist gar keine Rede. Heymann weist nach, daß der Meinungsausdruck >des Reichsgerichtspräsidenten juristisch fundiert ist, wie es übrigens auch gar nicht anders sein konnte. Nun, meine Damen und Herren, wie steht es mit den Re gierungen? Denn weder der Buchhandel, noch die Autorenver- bäude, noch sonst jemand haben über diese Dinge zu befinden; zu befinden haben darüber die Reichsregierung, der Reichsrat — d. h. die Vertretung der Länder — und der Reichstag. Wie steht cs damit? — Nach den bisherigen Äußerungen von Reichstagsmit- gliddern herrscht im Reichstag auch nicht die allermindeste Lust, von dreißig aus fünfzig Jahre zu gehen. Der Beweis dafür ist, daß aus allen Lagern von ganz rechts bis ganz links die einfluß reichsten und bekanntesten Politiker sich zu uns bekannt haben. Das geht bis hoch hinaus in die Ministerien. Der preußische Mi nisterpräsident Braun, der bayerische Ministerpräsident Held, die wesentlichsten Räte des preußischen Kultusministeriums, der badische Minister des Innern Rommel«, — alle haben sie ihre Unterschrift geschickt, obcnso von den früheren Ministern die Herren Schmidt-Ott, vr. Boclitz, — also Männer aus den verschiedensten politischen Lagern. Es ist wohl kein Staatsgeheimnis, wenn ich sage, daß die sächsische Regierung-sich in einer Kabinettssitzung einmütig für die dreißigjährige Schutzfrist erklärt hat, und was den Reichstag anlangt, so haben sich Männer wie Kahl, Schreiber, wie die beiden Präsidenten Locbe und Esser gleichfalls dafür aus gesprochen. Von den Landtagen will ich gar nicht erst reden. Meine Damen und Herren, warum sollen wir da wankel mütig werden? Wir stehen auf einer Seite, auf der die Besten unseres Volkes stehen, und haben nicht den mindesten Anlaß, davon abzugehen. Wir müssen jeden Versuch zurückweiscn, eine Ände rung herbeizuführen; denn dies« Versuche — ja, meine Damen uiid Herren, ich muß jetzt daraus kommen — sind es, die nicht bloß unsere taktische Position erschweren, sondern unter Umständen — ich will Ihnen das nicht verhehlen — unsere gesamten Bestre bungen null und nichtig machen können. Meine Damen und Herren, wenn eine Situation da ist, bei der aus der einen Seite nur die durchlöcherten Organisationen der Schriftsteller stehen — nicht einmütig! — und weiter niemand, und wenn auf der anderen Seite alle stehen, dann frage ich Sie: Warum soll den Autoren nachgegeben werden? Und, meine Damen und Herren, bei Lichte besehen sind es ja gar nicht die Autoren, sondern es sind in der Hauptsache die Leiter der Autoren- verbände, — 'wenn ich mich -des Ausdrucks bedienen darf, der im englischen Parlament üblich ist: die Einpeitscher. So standen die Dinge. Aber da hat sich nun, wie auch der Geschäftsbericht scststellt, in unseren Reihen eine Grirppc erhoben — ich bestreite dieser Gruppe ihr Recht nicht, jedermann hat das Recht seiner freien Meinung; aber ebensowenig kann man uns das Recht bestreiten, darüber unsere Meinung zu äußern — ich 8kt sage, wenn in unseren Reihen, die noch vor einem Jahre einmütig waren, Männer aufstehon, die nicht bloß hier erklären, daß sie anderer Meinung sind, sondern die bewußt, ziclbewußt und streb sam alles, was sie können, tun, um unsere Ansicht und die Ansicht aller derjenigen, die für die dreißigjährige Schutzfrist sind, zu untergraben, dann, sage ich Ihnen, ist das lebcnsgesährlich. Wäh rend ich noch vor einem halben Jahre sest überzeugt war, daß ich für den Erfolg unserer Bestrebungen einstohe, kann ich das heute mit dieser absoluten Sicherheit leider nicht mehr sagen. Erst in den letzten Tagen ist von einer Reihe von Verlegern, nämlich von den, wie sie sich nennen, »Originalverlegern» — verzeihen Sie, Manchmal möchte ich sagen: »Original, fahr' hin in deiner Pracht!» (Heiterkeit) —, eine umfangreiche Eingabe an das Reichs justizministerium abgegangcn, in welcher sic unbedingt die fünfzig jährige Schutzfrist fordern. Das ist das gute Recht der Herren. Aber unser ebenso gutes Recht ist cs auch, darüber zu Gericht zu sitzen. Meine Damen und Herren, n>as wird, wenn diese Gegen minen von jener Seite weiter gelegt werden, aus der Sache hcraus- kommen? Es wird dabei zwar niemals die fünfzigjährige Schutz frist herauskommen: die unbedingte Verlängerung der Schutzsrist um weitere zwanzig Jahre — glauben Sic dos nicht! —; heraus kommen wird vielmehr dann der sogenannte Kompromiß, der darin besteht, daß die Frist um zwanzig Jahre verlängert wird kraft der sogenannten Zwangslizenz für die Autoren. Mit einem Wort: wir werden dann das Vergnügen haben, zwanzig Jahre laug diesem Idol, das uns hier von den Herren selbst mit gebacken worden ist, zu zinsen, oder vielmehr nicht wir — das wäre das wenigste —, sondern das Volk. Die Zwangslizenz ist eine Ein richtung, die man ja in England schon seit fünfzehn Jahren hat. Was hat man dort davon? Meine Damen und Herren, ich habe in England die genauesten Untersuchungen über diese Einrichtung angestellt; das Ergebnis ist, daß fie sich als eine ganz faule Insti tution erwiesen hat. In Italien hat fie sich als ebenso faul er wiesen. Aber im Reichsjustizministerium hat einer der maßgeben den Referenten bereits, als die ganzen Verhandlungen begannen, in, Mai vorigen Jahres, Herrn Robert Voigtländer und mir ge sagt, daß er diese Lösung zum Ausgleich der Interessengegensätze und zur Versöhnung der Geister für die glücklichste halte. Er ver folgt auch heute noch diese Lösung. Aber wir müssen, denn unsere Position ist Gott sei Dank noch gut genug, alles daran-setzen, um diese Lösung zu verhindern und anstatt eines unreinen Kom promisses eine reine, redliche Wahrheit zu erhalten, und damit wir dieses bekräftigen, bitte ich Sie, die nachfolgende ganz kurze, ein fache, simple, über Willensstärke Resolution anzunehmen: Zu dem Kampfe um die Schutzfrist erklärt die Hauptver sammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 1b. Mai 1927 abermals, daß fie die Beibehaltung der dreißig jährigen Schutzfrist wünscht und insonderheit auch die Versuche, die Schutzfrist durch das System der Zivangslizenz zu verlängern, ablehnt. Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand, nach wie vor in diesem Sinne zu handeln. Meine Damen und Herren, nehmen Sie diese Resolution mit erdrückender Mehrheit an! Einstimmig kann sie ja, wie heute die Dinge liegen, leider nicht mehr angenommen werden; aber nehmen Sie sie mit einer erdrückenden Mehrheit an, und schreiben wir aus unser Panier: »Hie gut dreißig allewege!» (Lange andauern der, immer wieder neu einsetzender stürmischer Beifall.) Handelsgerichtsrat Fritz DH. Cohn (Berlin): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich mich heute morgen zum Worte meldete, hatte ich nicht gewußt, daß Herr Or. Kirstcin cs mir so leicht machen würde, nach ihm zu sprechen. (Heiterkeit.) Ich war in keiner Weife darauf vorbereitet, hier alle Artikel und Broschüren, die wir zur Genüge gelesen haben, noch einmal von ihm zu hören; ich habe mich also auch nicht darauf präpariert, Ihnen eine Art Vorlesung über die Frage zu halten, ob die dreißig jährige oder die fünfzigjährige Schutzfrist besser ist, und ich habe auch nicht die Absicht, das jetzt zu tun. Ich habe viele der Aus führungen des Herrn vr. Kirstcin mit großem Vergnügen gehört. Insbesondere hat mich auch die von ihm mitgeteilte Entschließung Österreichs sehr befriedigt. Ich hätte nur gewünscht, daß sich Österreich im Juli 1914 ebenso nach Deutschland gerichtet hätte.
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