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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1927
- Strukturtyp
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- 1927-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1927
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- Deutsch
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X- 16», 12. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Herr vr. Kirstein hat außerdem die internationale Frage berührt. Meine Damen und Herren, er hat ganz richtig gesagt, daß wir ja darüber gar nicht zu befinden haben, was geschehen wird, sondern daß die Reichsregierung, der Reichstag und der Reichsrat zu befinden haben. Alles das, was wir hier Vorbringen, ist nur Material für deren Entschließung. Meine Damen und Herren, es handelt sich ja hier auch gar nicht bloß um den Buchhandel oder den Musikalicn-Handel. In den Sitzungen des Reichswirtschaftsrats, der von der Regierung mit der Vorarbeit in dieser Frage beschäftigt worden ist, waren außer den Vertretern des Buchhandels, 'des Musikalienhandcls und der Autoren in erster Linie auch die bildenden Künstler ver treten, die ebenfalls ein sehr großes Interesse an einer Verände rung der Schutzfrist haben. Es ist richtig, daß sich, wie hier im Geschäftsbericht gesagt wird, feit dem vorigen Jahre eine Änderung in den Anschauungen des Buchhandels vollzogen hat, daß, wie es da heißt, «ine Gruppe von schön-wissenschaftlichen Verlegern sehr energisch für die fünfzig jährige Schutzfrist auch nach außen hin cingetretcn ist. Daß eine Unstimmigkeit in den Ansichten darüber, ob dreißig oder ob fünfzig Jahre besser find, herrscht, wußten wir auch im vorigen Jahre schon; wir hatten über nicht geglaubt, daß eine große Agitation, sei es von der einen, fei es von der -anderen Seite, nötig -sein würde. Erst die Agitation für die dreißigjährige Schutzfrist hat -die im Jahresbericht erwähnte Gruppe auf den Plan gerufen, und zwar ist sie auch nur mit Widerstreben diesen Weg gegangen. Sie dürfen nicht vergessen, daß es -sich zwar zahlenmäßig, aber doch nicht etwa um eine kleine Gruppe handelt. In keinem Berufe ist es so un möglich wie im -Buchhandel, bei Abstimmungen die Zahl zu be rücksichtigen. -Es -kommt auf die Qualität an! (Lachen bei einem Teile der Versammlung. — Zustimmung bei einem anderen Teile.) — Die Sache ist sehr ernst. Ich wollte mit dieser Äußerung durchaus keine Wertung der einzelnen Verlage oder Buchhändler nussprechen, -sondern ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß es im Berlage -selbst darauf ankommt, wie die Belange find: daß Verleger, die in -der Hauptsache lebende Autoren zu verwalten haben, ganz anders zu dieser Frage stehen müssen, .p-ls Verleger, die in erster Linie mit toten Autoren zu rechnen haben, und es ist durchaus schwierig für einen Verleger, sich in einer solchen wichtigen Frage zu feinen Autoren, deren Sachwalter er in jeder Beziehung -sein muß, in Gegensatz zu stellen. Es ist für uns außer ordentlich schwierig, wenn ein,Autor an uns hcrantritt und sich mit aller -Energie für -die -fünfzig-jährige Schutzfrist cinfctzt, ihm zu sagen: »Nein, unter allen Umständen find wir für die dreißig jährige Schutzfrist«. Meine Damen und Herren, was hieße -denn Las, wenn wir »Originalverlvger», -wie Herr vr. Kirstein -sich aus gedrückt hat, -für -die dreißigjährige Schutzfrist wären? Das würde in den Augen -der Autoren bedeuten, -daß wir froh fein würden, wenn wir nach dreißig Jahren keine Honorare mehr zu zahlen hätten. Dieses Odium dürfen wir nicht aus uns laden; -denn es ist für die Originalverleger -durchaus ein Opfer, das -sie bringen, wenn sic für die -fünfzigjährige Schutzfrist eintretcn, da sie ja im Falle der -Einführung der fünfzigjährigen Schutzfrist zwanzig Jahre länger Tantiemen zu entrichten haben. (Lachen -bei einem Teile der Versammlung.) — Das -ist doch absolut richtig! (Er neutes Lachen.) — Meine Damen und Herren, die Konkurrenz der anderen Verleger -ist im Verhältnis gering; -denn es ist npr ein ganz kleiner Prozentsatz von Autoren, deren Werke im Buchhandel den Tod eines Autors dreißig Jahre überleben. (Sehr richtig!) Die meisten find ja schon viel früher buchhändlerisch tot. (Zu stimmung.) Meine Damen -und Herren, ich werde über -diese Frage nicht weiter sprechen, da -ich durch die Resolution, -die Herr vr. -Kirstein cingebracht hat, in -der -glücklichen Lage bin, mich mit ihm ein verstanden zu erklären. Er hat Ihnen gesagt, daß nach feinem Enipsinden jedenfalls die fünfzigjährige Schutzfrist lediglich zu gunsten der Autoren ein-geführt wird. Auch ich bin -der Meinung, -daß diese Lösung Wohl -kommen wird. Warum? Ob gerade die Herren vorn Buchhandel, -die für die -fünfzigjährige Schutzfrist ein- getrsten find, -daran -schuld find, -will ich -dahingestellt fein lassen. Ich möchte nebenbei zu bedenken geben, daß -die Sortimenter, die -sich für -die dreißigjährige Schutzfrist einfetzen, hier nicht als Buchhändler zu bewerten find, sondern als Publikum und auch von -der Regierung als -der -dritte beachtliche Faktor in -dieser Frage gewertet wenden. Die Interessenten für diese Frage zerfallen nämlich in -die drei Gruppen: erstens die Hersteller—Verleger, zweitens die Autoren und drittens das Publikum, will sagen: das kulturelle Interesse der Allgemeinheit, und das verkritt in diesem Falle das Sortiment, das also zwangsläufig für die dreißigjährige Schutzfrist eintreten muß. Das Sortiment hat, ebenso wie die Originalverleger, die für die fünfzigjährige Schutzfrist kämpfen, das lebhafteste Interesse daran, daß -die Zwangslizenz oder dis Kulturabgabe -unter keinen Umständen Gesetz wird. (Zuruf: Die kommt aber!) — Daran ist aber niemand anders schuld als die jenigen, die -sich in so lebhafter Weise für die dreißigjährige Schutz frist eingesetzt haben. (Widerspruch, Lachen und Zuruf: Unsinn!) — Darüber ist gar kein Zweifel. (Erneuter Zuruf: Unsinn!) — Herr Boigtländer sagt, das fei Unsinn, und dann muß es ja wohl so sein. (Heiterkeit.) Trotzdem bleibe ich bei dieser Behauptung. Für die fünfzigjährige Schutzfrist sind, wie gesagt, -die Au toren und -die Künstler eingetreten. Das Ist in den Augen der Regierung ein -sehr wichtiger Faktor für -die Beurteilung der kultu rellen Fragen — darüber ist gar kein Zlveisel —, und -die Re gierung sagt fich: »Der Buchhandel in seiner Majorität ist für die dreißigjährige Schutzfrist, -wir müssen beiden Teilen gerecht werden, also geben wir den Autoren die fünfzigjährige Schutzfrist und lassen den Buchhändlern die dreißigjährige. Sie wollen keinen Schutz mehr; aber -die Autoren wollen ihn haben«. Da ist es -doch ganz klar, daß -diejenigen, -die im Buchhandel ausdrücklich gesagt haben: »Wir wollen die dreißigjährige Schutzfrist«, die jenigen find, die von der Regierung beachtet werden und -durch diesen Kompromißvovschlag beruhigt oder befriedigt werden sollen. Ich bin also mit Herrn vr. Kirstein durchaus -der Ansicht, daß -wir -die Entschließung, deren ersten Teil ich weiter nicht kriti sieren will und den ich ruhig m-it annehme — denn wir hatten selbst im Verleger-Verein eine ganz ähnliche Entschließung annehmen wollen, -die aber dort leider nicht zur Annahme kam —, annehmen. Ich kann -Sie nur bitten, diese Entschließung anzunc-hmcn. (Bravo!) Earl Linnemann (Leipzig): Meine Damen und Herren! Nach -den eben gehörten Worten der beiden Bollbuchhändler ge statten Sie mir, daß ich auch einmal als kleiner Brnderbuchhändler zu Ihnen ein Paar Worte spreche! Ich tue es als Mitglied des Vorstands des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins. Es liegt mir durchaus fern, Sie lange mit Begründungen anszuhaltcn, warum der deutsche Musikverlag bis auf wenige Ausnahmen — ich kann hier -sagen: fast geschlossen — für die fünfzigjährige Schutzfrist ein- tritt. Ich könnte auch sehr lange und ausführlich darüber sprechen; aber ich glaube nicht, -daß das Ihr volles Interesse finden würde; denn der Müsikverlag liegt Ihnen zu fern. Es ist mir bloß daran gelegen, festzustellen, daß ich kein Prophet bin und deshalb weder Voraussagen kann: »Es w i r-d so kommen-, noch auch: »Es wird f o kommen«. Ich bin aber auch ivcit -davon entfernt, Märchen zu zerstören; -denn ich möchte mir nicht den Borwurf zuziehen, daß ich Ihnen etwa ein Märchen erzählt hätte. Ich möchte ausdrück lich feststellen, -daß die Einmütigkeit, die im vorigen Jahre hier an dieser -Stelle durch die überraschenderweise eingcbrachtc Reso lution zum Ausdruck -gekommen ist, eigentlich schon unmittelbar nach der vorjährigen Hauptversammlung -des Börsenvereins nicht mehr bestanden hat -und heute -bei weitem nicht mehr besteht. Ein sehr, sehr ansehnlicher Teil des Buchverlages ist für die fünfzig jährige Schutzfrist, und ebenso ist, wie ich Ihnen schon sagte, fast der gesamte Müsikverlag für die fünfzigjährige Schutzfrist. Es kommt mir heute nur darauf an, sestzustellen, -daß -der Börsenverein, wenn er seine Agitation in dieser Schutzfristfrage weiter fortführt, bei allem, -was er tut und was er tun läßt, dafür sorgt, daß klar zum Ausdruck gebracht wird, daß der Musikverlag in dieser Hinsicht auf einem anderen Standpunkt steht als der Buchverlag. In dem einschlägigen Abschnitt des vorliegenden Ge schäftsberichts wird zwar anerkannt, -daß eine Einmütigkeit nicht mehr besteht; in -dem Absatz 3 kommt aber zum Ausdruck, -daß -der Börsenvcrein die Absicht habe, auch bei Verhandlungen, von -denen SSä
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