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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1927
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- Deutsch
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169, 12. Juli 1927. Redaltioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. die Entwicklung auf dem Gebiete des Rundfunks und des Kinos abhängt, durch feine Vertreter nach den im Urhcbcrrechtsansschuß festgelcgten Richtlinien die Interessen des Buchhandels wahr- nehincn zu lassen. Im Sinne der Satzungen des Bövscnvercins wird unter Buchhandel verstanden der gesamte Buch-, Kunst- und Musikalienhandel. Ich fürchte also, das; bei solchen Verhandlungen der Börsenverein auch Widder Rechte berührt, die speziell den Musikverlag angohen, und die Mnsikverlegcr müssen sich Vorbe halten, in diesen für sie durchaus lebenswichtigen Fragen selbst zu entscheiden, mindestens Mer verlangen, daß Einwände, die sie zu erheben haben, gewürdigt und beachtet werden. Ich habe deshalb den Auftrag, zu erklären, auf welchem Standpunkt der Musikalien-Verleger-Vcrein steht, und zwar bitte ich, zn Protokoll zu nohmcn: Der Vorstand des Deutschen Musikalien-Verlegcr-Vereins erklärt hierdurch wiederholt und nachdrücklichst, daß er namens und im Aufträge der überwiegenden Mehrheit seiner Mitglieder auf das energischste für die Einführung der fünfzigjährigen Schutzfrist in Deutschland eintrilt. Er verwahrt sich dagegen, daß der Börsenverein seine Agitation für Beibehaltung der dreißigjährigen Schutzfrist auch aus den Musikverlag ausdehnt. Ergänzend möchte ich 'dazu noch bemerken, daß nach wie vor der Musikverlag auf dem Standpunkt steht, daß er alles daran- setzcn wird, eine Kulturabgabe oder Zwangslizcnz von sich zu weisen. Er hat das von jeher energisch getan und wird cs auch künftig'tun. Meine Damen und Herren, wir stehen vor großen Tagen. Heute reisen von allen Gegenden Deutschlands die Vertreter der Gesellschaften für Aufführungsrecht nach Rom, um dort über Ur- hebcrrechtsfragen Vorbesprechungen abzuhalten. Die Verhand lungen, die dort geführt werden, sollen eine internationale Rege lung der Aufsührungsrechtssragen, der Radiofragen usw. herbci- führcn. Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Gelegenheit auch über die Verlängerung der Schutzfrist vorbereitcnderweise ge sprochen wird, und es freut mich, zu hören, daß Herr Dr. Kirstein aus Wien die Nachricht bekommen hat, daß sich die Österreicher noch nicht sestgclegt hätten, sondern daß sie sich nach den Ent schließungen der Deutschen richten würden. Ich darf wohl an- nehmen, daß diese Nachricht einen gewissen Zusammenhang mit den Verhandlungen hat, die vom Dienstag dieser Woche ab ln Rom stattfinden. Unsere deutschen Vertreter, sowohl Komponisten als auch Dichter, als auch Verleger und unsere Musikverlegervertretcr wer den durchaus im Sinne dessen wirken, was das Interesse des ge samten Musikverlages fordert. Wie diese Interessen liegen, habe ich Ihnen eingangs gesagt. Es ist für den Bdusikverlag von aller größter Bedeutung, daß diese Schutzfristfrage international geregelt wird, und zwar nicht bloß wegen des Verlagsrechts, sondern noch viel, viel mehr in bezug auf das Aufführungsrecht und aus das Fun^recht. Ich bitte Sie nun zum Schluß meiner Ausführungen, die von Herrn vr. Kirstein vorgeschlagene Erklärung nicht zur Ab stimmung zu bringen. (Widerspruch.) Es entsteht Mvci'fellos wiederum ein falsches Bild, wenn hier in diesem Kreise über Be lange so verschiedener Fachgruppen von einem großen Kreise ab- gestimml wird, für den die ganze Frage zum wesentlichen Teil sekundärek Natur ist. (Rufe: Oho!) Es ist in allererster Linie eine Frage des Verlags. (Widerspruch.) Wenn aber über diese Resolution abgcstimmt toevden soll, dann mutz ich namens des deutschen Musrkvcrlages dagegen Einspruch erheben und bitten, in dieser Resolution zum Ausdruck zu bringen, daß der Musik verlag von diesem Boschluß ausgeschlossen ist. (Beifall.) Geheimer Hosrat Kommerzienrat vr. Karl Siegismund (Berlin): Meine Herren, es heißt ja eigentlich Eulen nach Athen tragen, wenn heute jemand von dieser Stelle aus noch etwas zugunsten der dreißigjährigen Schutzfrist äußern soll. Nach den außerordentlich reichhaltigen Auseinandersetzungen im Börsen blatt, nach den klaren heutigen Ausführungen des Herrn I)r. Kir stein, nach der Kundgebung, die diesen vorhin gefolgt, ist sich wohl jeder darüber klar, »velchcn Standpunkt er in dieser Sache einzu nehmen hat, und daß es die Mehrheit ist, die für die dreißigjährige 8KK Schutzfrist eintritt, unterliegt nicht dem geringsten Zweifel. Es liegt nicht in meiner Absicht, die vielfachen Erörterungen über diesen Gegenstand zu wiederholen. Aber aus zwei Punkte möchte ich noch besonders aufmerksam machen. Meine Herren, in allen Auseinandersetzungen ist seither noch niemals die Frag« erörtert worden: In welcher Weise wirkt sich das Abgehen von der dreißigjährigen Schutzfrist auf unsere Aus fuhr nach dem Auslände aus? Wir haben im Jahre 1913 eine Ausfuhr gehabt von 140 090 Doppelzentner und im vergangenen Jahre dagegen eine solche von rund 66 000 Doppelzentner. Dabei ist zu berücksichtigen, daß den Ausfuhrländern vom Jahre 1913 heute die von uns abgetretenen Provinzen hinzugerechnet werden müssen. Also das Resultat ist, daß wir unsere Ausfuhr aus etwa ein Drittel der Vorkriegsaussuhr haben beschränken müssen. Nun wissen »vir alle, daß unaufhörlich Klagen aus dem Auslände kom men wegen des Zurückdrängcns des deutschen Buches und wegen der teuren Bücherprcisc im Auslande und des starken Rückganges unserer Ausfuhr. Wenn »vir an die Auslandbibliothcken und an die kleinen Büchcrsammlungen unserer Landsleute im Auslande denken, in denen »vir di« Perlen der deutschen Literatur in erster Linie finden, so besteht unbedingt die große Gefahr, daß, ivenn cs Nicht mehr »vie seither möglich sein sollte, nach Ablauf der dreißigjährigen Schutzfrist unsere beste Literatur billig In den Handel zu bringen, der Rückgang in der Ausfuhr der wertvollsten Erzeugnisse deutschen Geistes sich weiter bemerkbar machen wird. Meine Herren, noch auf etwas anderes möchte ich Hinweisen. Fast an allen behördlichen Stellen, die bei der Beurteilung dieser Frage mit im Vordergrund stehen, ist bis heute den Anfragendcn eine feste Stellungnahme nicht begegnet. In den letzten Tagen und Wochen ist das anders geworden. Jetzt äußern sich schon einzelne Behörden, die einen gewissen Einfluß aus die Beurteilung der Frage haben, in dem Sinne, daß es wohl das Zweckmäßigste sei, die dreißigjährige Schutzfrist ztvar bestehen zu lassen, aber zu gunsten der Autorcncrben noch eine zwanzigjährige Lizenzzcit hinten anzuschließcn. Auf Fragen, aus welchem Grunde man denn jetzt zu einer solchen Stellungnahme gekommen sei, wird 'bedeutet: »In euren Kreisen besteht ja heute keine Einigkeit mehr: di« geschlossene Front, die bisher vom Börsenvcrein und vom Buchhandel in Sachen der dreißigjährigen Schutzfrist eingenom men wurde, ist ja durchbrochen, es hat sich ja der Aktionsausschuß gebildet, und von diesem ist doch klar zur Kenntnis gebracht wor den, daß weite Kreise des Buchhandels aus dem Standpunkte stehen, eine fünfzigjährige Schutzfrist fei durchführbar und wün schenswert». Meine Herren, in den heute »orgeschlagcncn Resolutionen und in den gemachten Ausführungen ist auch die Frage einer sich an die dreißigjährige Schutzfrist anschließenden zwanzigjährigen Lizenz erörtert worden. Ich erinnere an die Auseinander setzungen, die wir gehabt haben, und an die außerordentlich wert vollen Aussätze im Börsenblatt über die Abgabcpslicht und die sogenannte Doma!« ä'Llat, es ist von 3 Prozent gesprochen »Vör den: aber bei diesen 3 Prozent ist doch unbedingt noch zu berück sichtigen, 'daß erhebliche Unkosten durch die Buchführung entstehen, die dabei berücksichtigt werden müssen. Ein« Verteuerung von mindestens 10 Prozent zum Ladenpreis wird die Folg« sein. (Sehr richtig!) Also, meine Herren, der Buchhandel wird leinen Vorteil haben, wenn die jetzigen Verhältnisse geändert werden: denn zu seinen Gunsten werden sic nicht geändert werden. Zu seinen Gunsten wird 'die sünzigjährig« Schutzfrist nicht eingeführt werden. Es wird vielmehr eine Erschwerung eintrctcn, und die Herren, die heute glauben, aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen für die fünfzigjährige Schutzfrist eintreten zu müssen, werden «in recht trauriges Erwachen haben. Ich stimme Herrn vr. Kirstein bei und bitte >»e» Vorstand, diese Entschließung baldigst hcrauszubringen. Weiler aber bitte ich den Vorstand, die Lizenzfrage noch etwas schärfer in dieseir Resolution abzuweisen. Meine Herren, ich gehöre wohl zu denen, die sich in dipscni Kreise am längsten mit der in Rede stehenden Frage beschäftigen. Schon im Jahre 1900, als »vir die später erscheinende» Urheber-
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