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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1927
- Strukturtyp
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- 1927-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1927
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- Deutsch
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X- 164, 16, Juli 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, b. Dtschn. Buchhandel. werter Sachkenntnis zusammengestellte Buch enthält, ist hier nicht möglich. Die Gliederung erfolgte in vier Teile: Kaufmännisches. — Gewerbe-Gesetzgebung. — Sozialgesetzgebung. — Technisches. Die dem Vorwort folgende Einleitung umfatzt Bedingungen für die Meisterprüfung, Antrag auf Zulassung, Gegenstand der Prüfung, Rücktritt von der Prüfung, Wiederholung ber Prüfung, Answirkung der Prüfung, Halten und Anleitung von Lehrlingen, kleiner Be fähigungsnachweis und besondere Bestimmungen für Handwerksbe triebe. Man wird beim Studium dieses Handbuches vielleicht hier und da eine zu kurze oder zu ausführliche Erörterung einzelner Ma terien wahrnehmen, aber dieses subjektive Empfinden beweist, daß man Vollkommenes nicht erwarten darf. Fingerzeige, die zur wirk lichen Verbesserung und zum weiteren Ausbau des Handbuchs zweck dienlich sind, werden dem Verfasser aber jederzeit willkommen sein und bei einer späteren Neuauflage Berücksichtigung finden. D. Kleine Mitteilungen. Die Buchhändler-Urteile in Leipzig. — Das Wolffsche Tele- graphcn-Bureau verbreitet eine offiziöse Auslassung über die Hoch verratsverfahren vor dem Reichsgericht, die in der Öffentlichkeit als »Buchdrucker- und Buchhändler-Prozesse« bekannt geworden sind. In dieser Mitteilung heißt es: Die Auffassung in der Öffentlichkeit ging vielfach dahin, das Reichsgericht habe in diesen Urteilen Nechtsansichten grundsätzlicher Art aufgestellt, die auf dem Gebiet der Herstellung und des Ver triebs literarischer Erzeugnisse eine Einengung gegenüber der bis herigen Rechtslage sowohl für den Unternehmer wie für den An gestellten bedeuteten. Wie die Urteilsbegründungen zeigen, entbehrt diese Besorgnis der Berechtigung. Die ausführlichen Darlegungen des Reichsgerichts über den festgestellten Sachverhalt und über die rechtliche Beurteilung zeigen, daß es sich um Tatbestände ganz beson derer Art handelt, die mit dem Buchdruckereibetrieb und dem Buch handel im gewöhnlichen Sinne in keiner Weise verglichen werden können. Rechtsfragen grundsätzlicher Art standen überhaupt nicht zur Entscheidung. In allen Fällen handelt es sich um einen Schriften vertrieb, der nach den getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Vorbereitung des bewaffneten Ausstands dient und von der Kommu nistischen Partei Deutschlands zum Zwecke baldiger Verwirklichung dieses Zieles systematisch organisiert morden ist. Nur solche Per sonen sind verurteilt worden, die nach der Überzeugung des Reichs gerichts selbst die Vorbereitung eines solchen hochverräterischen Um sturzes gewollt und in voller Kenntnis der Bedeutung der von ihnen hergestellten oder vertriebenen Schriften an der Förderung dieses Zieles mitgewirkt haben. Daß diese Kenntnis und dieser Wille zur hochverräterischen Betätigung bei den einzelnen Verur teilten vorhanden war, hat das Reichsgericht aus einer Fülle von tatsächlichen Unterlagen hergeleitet. Es sei hier nur erwähnt, daß es sich bei dem »Buchdruckerprozeß« um die Herstellung einer ver botenen Zeitschrift handelt, die Anweisungen für den militärischen Kampf aufständischer Massen gegen die verfassungsmäßige Reichs gewalt gibt, und deren Druck unter strengsten Vorsichtsmaßregeln gegen polizeiliche Nachforschungen, zuletzt zur Nachtzeit, betrieben worden ist; ferner, daß die verurteilten »Setzer« die handelsgerichtlich eingetragenen und mit Kapital beteiligten Inhaber der Firma waren, die vertragsmäßig den Maschinensatz für die verbotenen Schriften ausgeführt haben; endlich, daß der »Radfahrer« die sertiggestellten Schriften zu geheimen Verteilungsstellen transportiert und hierbei nicht als Laufbursche der Firma, sondern als Kurier der Partei gehandelt hat. Wegen Verlags- und Verkausstätigkett im Schristen- vertrieb (Buchhändler) sind nur leitende Funktionäre des von der Partei zu den genannten hochverräterischen Zwecken eingerichteten Literaturvertriebs verurteilt worden, von denen einer z. B. selbst erklärt hatte, daß der Literaturvertrieb eine der wichtigsten Auf gaben für die Revolution sei. Das Reichsgericht ist zu seinen Feststellungen nirgends auf dem Wege gelangt, daß für die bei Herstellung oder Vertrieb literarischer Erzeugnisse rein geschäftsmäßig, mechanisch oder sonst im Nahmen ihres Anstellungsverhältnisses mitwirkenden Personen eine Ver pflichtung bestände, sich über den Inhalt der Schriften zu unter richten. Es hat vielmehr ausdrücklich ausgesprochen, daß man Setzer und Drucker regelmäßig nicht strafrechtlich verantwortlich machen und einem Buchhändler und erst recht seinen Angestellten unter ge wöhnlichen Umständen nicht die Pflicht auferlegen könne, die ihm zum Verkauf zugehendcn Bücher, von denen er nicht weiß, daß sie beschlagnahmt sind, vor dem Weiterverkauf einer Prüfung daraufhin zu unterziehen, ob sie etwa im ganzen oder an einzelnen Stellen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ausstellung in der Deutschen Bücherei. — In Gemeinschaft mit der Deutschen Bücherei hat die Zentralstelle für deutsche Per sonen- und Familiengeschichte in den Ausstellungsräumen der Deut schen Bücherei eine Sonderausstellung »Neue genealogische Literatur« veranstaltet. In übersichtlichem Aufbau gibt die Aus stellung einen /ehrreichen Überblick über die Blüte dieses besonderen Schrifttums. Wir sehen zusammengestellt das halbe Hundert lau fender Fachzeitschriften, die umfangreichen Publikationen der Zen tralstelle selbst, bürgerliche und adelige Familiengeschichten in muster gültigen Drucken usw. Besondere Aufmerksamkeit verdient die P»r- trätgalerie der Familien Bachofen von Echt, die die männlichen und weiblichen Vertreter dieses alten Geschlechts vom 14. Jahrhundert an im Bilde zeigt. In den Wandschränken der Ausstellung ist eine feine Auslese von genealogischen Einblattdrucken untergebracht — Stammbäume, Stamm-, Nachfahren-, Ahnentafeln, eine sorgsame Auswahl charakteristischer Exlibris, Wappenzeichnungen und Siegel sammlungen. Den 2. Preis auf der Priegnitzcr Gcwerbeschau in Perleberg erhielt die Buchhandlung Max Taute von der Handelskammer- Brandenburg. Es wurden von den 200 Ausstellern nur acht prämiiert. Bibliothcksankäufe. — Von dem Antiquariat Karl W. Hierse- mann in Leipzig sind folgende Bibliotheken erworben worden: die Bibliothek des Professors vr. Franz Prätorius, Breslau, des Alt meisters der semitischen Sprachforschung, und die Bibliothek des Earl of Crawford (kibliotkeoa lünäesiana), eine der umfangreichsten und wertvollsten Sammlungen auf dem Gebiete der Theologie und Patristik, die je auf den Markt gekommen sind. Sie umfaßt mehrere Tausend Bände, darunter über 1000 Folianten. Georg Brandes' Bibliothek. — Georg Brandes hinterließ bei seinem Tode im Februar 1927 eine Buch- und Briessammlung von internationaler Bedeutung. Er stand seit seiner frühesten Jugend bis in sein hohes Alter hinein in intimer Verbindung mit den führenden literarischen und kritischen Namen Europas und war persönlich mit Nietzsche, Strindberg. Clemenceau. Anatole France, Romain Rolland und vielen anderen der bedeutendsten Persönlich keiten unserer Zeit nahe befreundet. Seine Auseinandersetzung mit Clemenceau während des Weltkrieges ist schon in die Geschichte über gegangen. Georg Brandes' Briefsammlung, die in ihrer Art ganz einzig ist, ging geschlossen an die Kgl. Bibliothek in Kopenhagen über, wo die Forscher also künftig einen reichhaltigen Stoff zur Beleuchtung der Literaturgeschichte unserer Zeit finden werden. Die Büchersammlung hatte ihren besonderen Wert durch ihre vielen Widmungsexemplare; auch von diesen erwarb die Kgl. Bibliothek die wertvollsten Stücke. Sie hat nun ein besonderes Georg Brandes- Zimmer eingerichtet, in dem auch Max Klingers Büste von Georg Brandes ihre bleibende Stätte gefunden hat. Die Restbestände von Brandes' Büchern, etwa 5000 Bände, wurden von dem »llogballens ^nbikvariab« in Kopenhagen erworben. Es hat gerade in diesen Tagen einen Katalog von einigen Hundert Nummern herausgegeben. Unter den Dedikationen von internationalem Interesse trifft man hier nur die Namen von Romain Rolland und dem Fürsten Krapot- kin; die übrigen sind skandinavische Namen. E. M. Das Dewcysche Klassifikations-System. — Auf meinen Artikel über die Deweysche (sogenannte Dezimal«) Klassifikation in Nr. 144 des Börsenblattes ist mir eine ganze Reihe von Zuschriften zugegangen, in denen vielfach auch gesagt wird, daß der Buchhandel diesem System bisher augenscheinlich zu geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht habe. Das ist sicherlich richtig; wenn man sich erinnert, was ein Gelehrter wie Ernst Mach über das System sagte (abgedruckt im Vorwort der von mir 1898 besorgten deutschen Ausgabe der Tafeln), so hätte der Praktiker sich schon längst mit einem System befreunden sollen, das nicht wissenschaftlich, sondern lediglich praktisch — d. i. vor allem Geld und Zeit sparend — sein will. Das Deweysche System scheint aber jetzt allenthalben an Interesse zu gewinnen, zumal da die maßgebenden Faktoren des Völkerbundes in Genf und Paris es sehr günstig beurteilen, vr. Hanauer hat auf den Wert einer einheitlichen Klassifikation auf der jüngsten Versamm lung deutscher Bibliothekare treffend hingewiesen, und der Verband deutscher Elektrotechniker hat einen besonderen Ausschuß zum Stu dium der Frage eingesetzt. Die russischen Zetteldrucke enthalten die D. K.-Zahlen, sodaß auch der des Russischen nicht kuuöige Buch händler einen wichtigen Behelf hat. Das Institut cl« llidliograpkie in Brüssel hat vor kurzem eine neue Ausgabe der gekürzten Tafeln in französischer Sprache mit einer genau orientierenden Einleitung 899
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