2218 shl? 59, 9, Mürz 1928, Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. IVO klNvkl vier 6kvic«7 r Nicht lange unnütz suchen! Man flnüet Grabschrist für eine» Journalisten. Zwei Worte gaben seinem Dasein Glanz, Und ohne diese schien die Welt ihm trüglich; Nun fand er hier die Ruhe „voll und ganz" — so etwas immer in öer Zehnten Muse unÜ chrer„NeuenK»Ige". Dieseunerschipflichen Bände enthaltenje702-SQ0galante/ernste unü heitere Geüichte von Goethe bis karlchcn tkttlinger. Ie4c>o s./ Gzln. je M.4.-. Bisher über !4 Million verkauft l Btto LlSner Verlassgesellschaft m. Berlin S 4«^ Buchhandlung und Antiquariat ^W^M^Jnh.G.Letzsch Königsberg (Pr.) Münzstr.Ig In meinem Kommissionsverlag erscheint soeben: tOstvrcutzische Geschlechterkunde (Blätter des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen) H. Jahrgang 1928 Hest I und Heft N. Preis pro Heft M. 2.— ord., M. 1.33 no. !n Kommission M, 1.S0 netto. Alle Hefte des I, Jahrganges sind noch zu haben. Verkehre nur direkt, BAG oder Nachnahme. T Jeder Buchhändler sende das erste Exemplar jedes, auch des kleinsten Druckwerkes (Buch, Kunstdruck, Zeitschrift usw.j, sofort an die Bibliographische Abteilung der Deutschen Bücherei des Börsen vereins zur Ausnahme in die Bibliographie. Haben 8Ie sieb sckon um sie Llnkübruns bemükt? rsrt»ss-VrvLLmsni» Vsrsnisxikan 247 Leiton io sil. 8". Oeumleioev km. 4.— Um. 2.— no. Dieses l.exllcon gekört in öle Uanö eines jeöen Uanöelsscbülers. km« Midnsrs Vsrksg In vsiiHsn Z. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München—Berlin—Leipzig (A Demnächst erscheint: In „Schweitzers braunen Handausgaben": Das Bayerische Fagdgesetz Mit den Gesetzen über den Ersatz des Wildschadens und sämtlichenreichs- u. landesgesetzlichea Bestimmungen Erläutert von Landgerichtsrat vr. Albert Behr in Regensburg 2., «eubearbeitete Auflage 8°. XI, SIS S. Geb. in Leinen RM. 18.— Es ist viel, wenn von einem Kommentar gesagt werden kann, daß er in keiner Frage versage, besonders wenn es sich um ein so vielerlei Einzelfälle umfassendes Rechtsgebiet wie das Jagd recht handelt. Behrs Kommentar aber ist hauptsächlich gewissen, hast und sorgfältig bis ins einzelne vertieft, daß er als der »nie versagende« bezeichnet werden darf. Jagdtechnische Fragen, jagdliche und naturwissenschaftliche Fachliteratur werden aus giebig herangezogen. Alle den Jagdbetrieb und Wildpretverkehr irgendwie berührenden zivil-, straf-, verwaltungs-, materiell- und prozeßrechtlichen Vorschriften sind erschöpfend ausgenommen und erläutert, Rechtsprechung und Literatur des Jagdrechts und sämt licher Nachbargebiete vollständig zitiert und verwertet; die außer* bayerische Jagdgesedgebung ist vergleichend berücksichtigt, die schwebenden Zweifelsfragen werden besprochen. Durch weitest gehende Behandlung praktischer Fälle wird auch dem juri stischen Laien Sinn und Tragweite der gesetzlichen Bestimmungen xlar gemacht. Die 2. Auflage ist zur Zeit das einzige Werk, das die ein schneidenden Neuerungen in der bayerischen Jagd- und ver wandten Gesetzgebung berücksichtigt, die in den letzten Jahren erfolgt sind. Käufer: Gerichte, Regierungen, Bezirksämter, Stadträte, Gemeinden, Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Grundeigentümer, Forstämter, die Beamten der genannten Behörden, Referendare, Anwärter auf den mittleren Verwaltungsdienst, Rechtsanwälte.