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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1927
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- 1927-07-26
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- 26.07.1927
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X» 172. 26. Juli 1927. Redaktioneller Teil. Fast alle meine bisherigen Schriften zur Geschichte des Buch handels in Österreich beruhen zu einem großen Teil auf Studien in diesem Archiv, in dem ich seit fast dreißig Jahren, soweit es meine Zeit erlaubte, gearbeitet habe. Ich besitze daher zahlreiche Aufzeichnungen, Aktenauszüge und -Abschriften und Notizen zur Ge schichte des Buchhandels in Österreich aus der Zeit von 1750 bis 1850. Ob ich freilich je noch dazu kommen werde, auf Grund dieses Materials das von mir vorbereitete Werk sertigschreiben zu können, erscheint mir jetzt, wo die Zlktcn selbst alle vernichtet sind, doppelt fraglich. Die in Betracht kommenden Aktenfaszikel waren jetzt schon nicht ganz komplett, da in früherer Zeit viel und sehr unsachlich, ja ge radezu gedankenlos skartiert wurde, aber sie waren reich an noch nicht veröffentlichten Stücken über die Zensur, dann insbesondere über das Wirken Trattners und Kurzböcks, der beiden besonderen Günstlinge Maria Theresias. Eine außerordentlich interessante Ein gabe Trattners an die Kaiserin z. B. mit der Bitte, in verschiedenen österreichischen Städten — wo bisher solche meist nicht bestanden — scheu Zeit über die Hemmung der Entwicklung des, Buchhandels in Österreich durch das unter Maria Theresia bestandene, von Josef dann bekanntlich aufgehobene Privilegien-lKonzessions-)System habe ich noch vor wenigen Tagen durchgearbeitct. Noch gar nicht wissenschaftlich verwertet waren, soweit ich weiß, die Akten über die Geschichte der Preßgesetzgebung und des Ur heberrechts. Uber einzelne Druckprivilegien, so insbesondere für Goethe. Schiller, Wieland usw., hat Hofrat Glossy wertvolle Bei träge geliefert. In einem Faszikel lag ein langes eigenhändig ge schriebenes Gesuch Goethes, das ebenfalls von dem eben erwähnten Gelehrten publiziert wurde. Sehr interessant und für die Geschichte der Lithographie außerordentlich wichtig waren auch die Seneselder selbst und seine ersten Versuche, aus Grund deren er ein Privilegium anstrebte, betreffenden Akten. Die wichtigsten Akten über die Verhandlungen und Beratungen, die zu den Buchhändler-Ordnungen der Jahre 1772 und 1806 führten, lagen hier. Das so oft gespannte Verhältnis zwischen Negierung und Universität hinsichtlich der Befugnisse der Buchhändler und Buchdrucker konnte erst durch die in diesem Archiv hinterlegten Akten klar ersehen werden, die in ausschlaggebender Weise jene über diesen Gegenstand im Wiener Universitäts-Archiv ergänzten. Unter den vielen Zensurgutachten über zu verbietende Bücher befand sich eine außerordentlich interessante Eingabe der Franziskaner, die in ihrer Kirche in Wien einmal Thesen verteidigt hatten, die das per sönliche Mißfallen Maria Theresias hervArgerusen hatten. Die Stel lung der vormärzlichen Behörden gegen die Leihbibliotheken und Lesezirkel konnte man aus diesem Archiv erkennen, und hier lagen auch verschiedene Majestätsgesuche, die den entsetzlich reaktionären Geist der Wiener Buchhändler nach Josefs Tod enthüllten. Unermeß liche historische Schätze auch auf anderen Gebieten warteten einer gründlichen modernen Durchforschung, jetzt, wo endlich das Damokles schwert der Maicstätsbeleidigung, das über jeden österreichischen Ge schichtsschreiber bis zum Umsturz schwebte, beseitigt worden war. Alle diese Schätze aber sind nun vernichtet, und die Welt wird weiter die Geschichte Österreichs nur durch die trübe und ver zerrende Brille der Angst vor den Habsburgern und ihrem Straf gesetzbuch sehen. Ein großer Teil der Akten war zudem früher im allgemeinen unzugänglich, und auch jetzt waren die Bestände nur bis 1804 sreigegeben worden. Die Akten seither, darunter die für die innere Geschichte Österreichs grundlegenden Protokolle der Ministerratssitzungen, denen mitunter der Kaiser selbst präsidierte, konnten bisher von niemandem benutzt werden und sind nun zum ewigen Geheimnis geworden. Aber auch wertvolle gedruckte Bücher sind den Flammen im Justizpalast restlos zum Opfer gefallen. Das Archiv hatte eine hübsche und wichtige Handbibliothek mit Behelssbüchern aller Art. Unter diesen befanden sich sogar einige Unica: einzelne Bände des 1703 vom Buchhändler Schönwetter gegründeten, dann von Kaliwoda und Gerold sortgesührten Staatsschematismus waren hier vorhan den, die in allen sonstigen Bibliotheken fehlten. Die vollkommene Serie des Schematismus ist damit zerstört. Schließlich war im großen schönen Hauptsaal des Palastes eine über 20 000 Bände zählende ju ristische Bibliothek ausgestellt. Sie war als solche erst in neuerer Zeit — vor etwas mehr als 25 Jahren — gegründet worden, bil dete die Zentralbibliothek der Wiener Gerichte, die ihren eigenen, zum Teil sehr alten Besitz an Büchern an sie abgegelien hatten, und war auch an kompletten Serien von Zeitschriften reich. Sie diente haupt sächlich praktischen Zwecken und wurde von Richtern, Anwälten und Notaren stark benutzt. Auch sie ist beinahe ganz zerstört. Carl Junker. Verbotene Druckschriften. — Durch Urteil des gemeinsamen Schöffengerichts Leipzig vom 28. April 1927 (4 0 6 24/27) ist für Recht erkannt worden: In sämtlichen Stücken des Buches »Barbey D'Aurevilly, Der rote Vorhang, Buchschmuck von Otto Goetze, Eos-Verlag Wien-Leipzig« sind die folgenden Abbildungen: das Umschlagbild, die Vorsatzblätter am Anfang und Ende des Ein bands, die Einschaltbilder zwischen den Seiten 68—69, 80—81, 94—95, 96—97 sowie die Zeichnungen auf Seite 83 und 92, sowie die zur Herstellung dieser Abbildungen und Zeichnungen bestimmten Formen und Platten im Umfange von § 41 Abs. 2 StrGBs. unbrauchbar zu machen. 4 8t ^ 2140/26. Leipzig, den 15. Juli 1927. Die Staatsanwaltschaft. (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8545 vom 21. Juli 1927.) In der Strafsache gegen Unbekannt wird die Nummer 23 des Jahrgang 2 der Zeitschrift »F r a u e n l i e b e« gemäß §§ 184' St.-G. Bs., § 98 St.-P.-O. beschlagnahmt. (203) 17 I 638/27 (211/27.) Berlin, 9. 7. 1927. D a s A m t s g e r i ch t B l n. - M i t t e. (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8546 vom 22. 7. 27.) Verkekrsnacknekten. Berliner amtliche Devisenkurse am 22. Juli 1927 am 25. Juli 1927 Geldkurs Brief,urS Geldkurs Briefkurs I ^ 20,405 20.444 20,385 20,25 H lland . . 100 Guld. 168.43 168.77 168.26 168,60 Buen.Aircs(Pap.-Pei.)l Peso 1.784 1,783 1,783 1.787 Oslo. . . . 100 >rr. 108.54 108.76 108.44 108.63 100 Kr. 112.43 112.65 112,36 112,83 112,68 112.77 112,48 112,70 New Bork. . 1 8 4,2035 4,2145 4.20 4,208 100 Belga 58.41 58.375 58.495 100 Lire 22,88 22.84 Poris . . . 100 Frcs. 16.45 16.49 16,47 100 cs. 80,93 81.09 81.05 lOOPeielos 71,88 72,02 72,74 0,496 0,498 0.493 1 Y.'n 1,977 1,981 1,981 Prog . . . 12,46 12,48 12.440 12,469 10,605 10.573 Lilsobon . . 20.76 20.80 20,76 3,044 3.048 3.042 3,048 7,393 7.4 07 7.393 7,407 Wrn . . . 59. l6 59,28 69.13 59,25 Budapest . . 73,37 73,17 73,31 100 Guld. 81,54 81.50 81.29 81,45 1 ,ürk. L' 2.153 2.157 2.148 2,152 lOODrachm. 6,544 5,556 1 ügyvt. ^ 100 Lei 100 Zloty 100 Lots 100 Esln. M. K°wn°. . . 100 Li.as — — Einfuhrzoll für Biicherscndungcn nach Syrien. — Der französische Oberkommissar für Syrien und das Libanongebiet hat folgende Verordnung erlassen: Auf Bücher mit Luxuseinband, als welche alle nicht mit Pappe- oder Halbleinen-Einband versehenen gebun denen Bücher anzusehen sind, ist der Zolltarif bei der Einfuhr in der Weise anzuwenden, daß der Zoll lediglich nach dem Werte des Einbands zu berechnen ist, falls dieser gesondert in Rechnung ge stellt erscheint, oder aber nach einem Viertel des Gesamtwertes des Buches, wenn der Wert des Einbands in der Rechnung nicht be sonders angeführt ist. Wissenschaftliche Werke und sonstige Bücher sind ohne Rücksicht aus die Art des Einbands zollfrei zu behandeln, wenn durch die Vorlage eines vom Leiter einer öffentlichen Unter richtsanstalt ausgestellten Zeugnisses der streng wissenschaftliche Charakter des betreffenden Werkes bescheinigt ist. W. Ablauf der Ausbrauchsfrist für unzulässige Briefumschläge am 1. Oktober 1927. — Nach § 2 der Postordnung sollen alle sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben, also die Absenderangaben, Abbildungen und Reklamen, auf das linke Drittel der Vor derseite und aus die Rückseite des Umschlags beschränkt bleiben. Der übrige Teil der Vorderseite muß frei bleiben für die Anschrift, Vermerke wie »Einschreiben« usw. sowie zur Anbringung des Brief aufgabestempels. Die Frist für den Ausbrauch der Umschläge, die den Vorschriften nicht entsprechen, läuft am 1. Oktober d. I. ab. Der Börsenverein hat, um ein Vernichten großer Vorräte unzulässiger Briefumschläge zu verhüten, eine Fristverlängerung beim Neichs- postmiuisterium beantragt. 935
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