Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1927
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- 1927-08-18
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- 18.08.1927
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- IS2,18. August 1927. Redaktioneller Teil. — Sprechfaul. Verbotene Druckschrift. — Das Schöffengericht Berlin-Mitte, Ab teilung LOS, in Berlin, hat am 1. Juli 1SS7 für Recht erkannt: Die beschlagnahmten Stücke des Buches »bl «nette obere de rin Latere« wenden eingezogen. Alle übrigen Stücke sowie die zur Herstellung dieses Buches bestimmten Platten und Formen sind im Rahmen der §8 41, 42 StGB, unbrauchbar zu machen. (LOS) 17 I 412/27 s12S/27>. Berlin, 23. Juli 1S27. Die Staatsanwaltschaft I. (Deutsches Kahndungsblatt Nr. 8SSS vom 6. August 1927.) verkekrönacknekten. Berliner amtliche Devisenkurse am 16. August 1827 am 17. August 1927 Geldkurs ^ Briefkurs Geldkurs ^ Briefkurs Holland ... 100 Guld. Buen. Aires (Pap.-Pcs.) 1 Peso OSlo 100 Kr. Stockholm. . . 100 Kr. New York. . . 18 Belgien . . . 100 Belga Italien.... 100 Lire Paris .... 100 FrcS. Schweiz . . . 100 FrcS. Spanien . . . IMPesetaS Japan .... 1 den Praa .... 100 Kr. HeNingforS . . 100 Finnm. Jugoslawien. . 100 Dinar Wien .... 100 Schill. Budapest . . . 100 Pengö Danzig.... 100 Guld. Konstantinopel . 1 türk. oF Athen .... lOODrachm. Kairo .... 1 ügypt. ^ Bukarest . . 100 Lei Warschau ... 100 Zloty Riga. ... 100 La» Reval . . . lOOEstn.M. Kowno.... 100 LitaS 20,425 168.33 1,793 109.24^ 112,58 112.75 4,201 58,46 22,89 16,465 81,005 70,75 0,4965 1,990 12,452 10,688 20,68 8,037 7,395 59,18 73,33 81,37 2.111 5,514 20.945 2,604 46,925 80,855 1.123 41,56 20,465 168.67 1,797 109,46 112.80 112,97 4,209 58,58 22,93 16,505 81,165 70,89 0,4985 1,994 12,472 10,608 20.72 3,043 7,409 59,30 73.47 81.63 2.115 6,526 20.985 2.616 47.125 81.195 1,129 41.64 20,422 168,34 1.795 109,19 112,55 112.75 4.200 58,47 22,895 16,46 81,005 70,88 0.4965 1,988 12,447 10.585 20,70 3,037 7,395 69,16 73,37 81,40 2,111 5.514 20,462 168,68 1,799 109,41 112.77 112,97 4.208 58,59 22,935 16.50 81,165 71,02 0.4985 1,992 12,467 10.605 20,74 3,043 7.409 59,28 73.51 81,56 2.115 5,526 ?e rso nalnackrickterr. Gestorben: am 14. b. M. in seinem 87. Lebensjahre der Verlagsbuchhündler vr. Otto Eysler, Vorsitzender des Aussichtsrats der vr. Eyslcr L Co. A.-G. zu Berlin. Mit dem Verstorbenen ist einer der bedeutendsten Kopse des Berliner Buch- und Zeitschristenhandels dahingegangen. Als ge bürtiger Wiener kam Otto Eysler nach eingehendem Studium und nach Erlangung des juristischen Doktorgrades in seiner Vaterstadt nach Deutschland und gründete im Jahre 1888 in Hamburg die »Lusti gen Blätter», die in kurzer Zeit ihren Sitz nach Berlin verlegten. Diese Gründung bedeutete eine neue Ara aus dem Gebiete des deut schen Unterhaltungsblattes. Baren doch die »Lustigen Blätter« das erste in Karben gedruckte Witzblatt. Jungen Talenten wurde der Weg zu ersolgreichem Schassen geebnet. Ein Ncdaktionsstab, dem Alexander Moszkowski, Rudolf Prcsber, Georg Mllhlcnschulte, Gustav Hochstetter und Roellinghofs angehörten, gaben dem Blatte seine be sondere Eigenart. Fast alle unsere führenden Karikaturisten, wie Heinrich Zille, Walter Trier, Paul Simmel, Jüttner, A. Wellner, Ernst Heilemann und viele andere, sind von dem Verstorbenen ent deckt und zur Mitarbeit an seinem Blatte angeregt worden. Durch ausdauernden Fleiß und durch seinen ausgebildeten Ge schmack verstand es Otto Eysler, sein Unternehmen zu einem der be deutendsten der Zeitschriften-Branchc zu gestalten. Im Lause der Jahre wurden solgende Zeitschriften ungegliedert: die »Elegante Welt«, »Sport und Sonne« und in letzter Zeit das früher tn Dresden erscheinende »Magazin«. Sämtliche Publikationen werden in eigenen Druckereien und Kunstanstalten hergestellt. Dem Zeitschristenverlag wurde ein Buchverlag angeschlossen, in dem neben dem Gesellschafts- Roman vor allem die heitere Muse gepflegt wird. Durch Übernahme des Verlags F. Fontane L Co. wurde der Verlag nach der literari schen Seite verbreitert. Einzel- und Gesamtausgaben von Heinz Tovote, Alexander Moszkowski, Rudolf Presbcr, Hans Brennert, Hans Reimann, Heinrich Zille, Paul Simmel und die heiteren Adamson-Zeichnungen des Schweden Jacobsson gaben dem Verlag ihr Gepräge. Im Jahre 1922 wurde das Unternehmen in eine Aktien gesellschaft umgewandelt. Otto Eysler war ein Buchhändler von strengstem Pslichtbewußt- sein. Schon von schweren Leiden gepackt, wollte er seinen Arbeits platz im Verlag nicht verlassen und füllte bis in die letzten Lebens lage seinen Posten aus. Von seinem kultivierten Geschmack zeugt sein schönes Haus im Berliner alten Westen, gestillt mit den Werken alter Meister und mit einer Sammlung schön gedruckter Werke der Welt literatur. Gestorben ferner: am IS. L. M. der Kunsthändler Herr Paul Schlitz, Inhaber der Firma Heinrich Trittler in Frankfurt a. M. Seit dem 1. Oktober 19V9 war der Verstorbene Mitinhaber der Kunsthandlung, die mit dem Ausscheiden des Herrn Heinrich Trittler im Jahre 1917 in seinen Alleinbesitz überging. Die Firma wird unverändert von Len Angehörigen weitergesührt. Sprecksao.1. „An die deutschen Verleger". (Erwiderungen aus die Ausführungen des Herrn Emil Engelhardt, Schloß Langenau, in Nr. 189 des Börsenblattes vom 4. August 1927). Herr Emil Engelhardt wendet sich in seinem Eingesandt vom 4. August im Börsenblatt Nr. 189 »an die deutschen Verleger« und tadelt das Angebot von Besprechungsstllcken zum halben Ladenpreis. Herr Engelhardt geht von der Voraussetzung aus, daß der Verlag in der Lage sei, Besprechungsstllcke kostenlos abzugeben, und daß die Forderung einer Entschädigung eine Geschäftemacherei sei, der Krä- mcrgesinnung zugrunde liege. Es ist zunächst festzustellen, daß diese Voraussetzung des Herrn Engelhardt irrig ist. Wie ich versucht habe in der Schrift über das »Besprechungswesen« klarzulegen, ist, nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen, die Zahl der zu Besprcchungszweckcn zur Verfügung stehenden Stückzahl sestgelegt und begrenzt; wie in der genannten Schrift Seite 28 dargelegt wird, ist der voraussichtliche Bedarf an Besprechungsstücken sosort nach Feststellung der endgültig bestimmten Druckauslage sestzusetzen. über diese festgesetzte Stückzahl kan» der Verlag, wenn er irgend wie aus gewissenhafte Kalkulation Wert legt, und dem Autor gegen über vorschriftsmäßig abrechnet, nicht hinausgehen. In sehr zahl reichen Fällen werden die Besprechungsstücke kurz nach Erscheinen säst restlos vergeben und spätere Anforderungen der von Herrn Engelhardt geschilderten Art bedeuten ein Antasten der Verrechnungs- Pflichtigen Auslage. Jedes Stück dieser Auslage ist der Verleger be rechtigt und verpflichtet, in angemessener Weise sich vergüten zu lassen. Wenn Herr Engelhardt meint, daß eine Vergütung von S9A des Ladenpreises zu hoch gegriffen sei, so mag er daraus hingewiesen werden, baß bei den heutigen hohen Vertriebs- und Geschäftsunkosten und bei dem außerordentlich gedrückte» Ladenpreis im Vergleich zum Herstellungspreis die Abgabe eines Exemplars mit S9A oft ein wett über geschäftliche Kalkulation hinausgehendes Entgegenkommen dar stellt und keinesfalls eine von Krämergesinnung diktierte Geschäste- machcrct ist. In zahlreichen Verlagen stellt sich das Bild der aufzuwendenden Kosten im Verhältnis zum Ladenpreis folgendermaßen: ca. reine Herstellungskosten, ca. 8A Vertriebs- und Propagandaspesen, ca. 23A Geschäftsunkosten, Steuern usw. Sa. «4N In der genannten Broschüre über das Besprechungswesen wird auf Seite 37 ein Angebot zum Buchhändlernetlopretse, also keineswegs mit einem Rabatt von 8ÜA, empfohlen und nach der eben gegebenen Ausstellung der Gestehungskosten ist der Bnchhändlernettopreis durchaus gerechtfertigt. Herr Engelhardt wird meinen, baß Geschäftsunkosten und Pro- paganbaspesen Positionen wären, die in einer solchen Berechnung nicht erscheinen dürsten; ohne diese Aufwendungen jedoch würde das Buch aber weder produziert noch angezeigt, also nicht zu seiner Kenntnis gekommen sein; es sind daher zu den Gestehungskosten des Buches unbedingt zu rechnende Bestandteile. Die an den Verlag gestellten vielseitigen Ansprüche an Bespre chungsexemplaren sind aus normalem Wege nicht zu befriedigen und es muß von seiten des Buchverlags Wert daraus gelegt werben, die Herren Referenten über diesen alltäglichen Fall aufzuklären, daß nämlich Ablehnung eines kostenlosen Besprechungsstllcks unter An gebot eines teilweise bezahlten Besprcchungsstücks durchaus zu den Notwendigkeiten und offiziellen Gepflogenheiten des Verlags gehört. Daß für Referenten derartige Mitteilungen nicht immer erfreulich 1019
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