X- 1S4, 20. August 1927. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. BSrsenblattf. d. Dgchn. Buchhandel. 7203 Otto Liebmann * Verlagsbuchhandlung * Berlin W SI Verlag der Deutschen Juristen-Zeitung und des Deutschen WohnungS-Archivö Reue Bezugsbedingungen für „MAgel": Der ^neue Atiisel" erscheint in zwei Hälften: die evste Hälfte von 82 Druckbogen, 832 Seiten, Wied am s. Sevt. 4V2S ausgegeben. Die Bestellungen werden nach der Reihe des Einganges erledigt. Bereits aufgegebene Bestellungen bitte nicht zu wiederholen. Die erste Hälfte enthält bereits den Kommentar von 31 Paragraphen des Aufwertungsgesehes, dazu auch fast den Kommentar zu der ganzen Novelle. Oie zweit e, 28 Druckbogen umfassende Hälfte erscheint voraussichtlich Ende September. Mit ihr wird zugleich eine Einbanddecke für die beiden Hälften zur. Fortsetzung versandt. AV Einzelne Teile werden ausnahmslos nicht abgegeben. Der Bezug der ersten Hälfte verpflichtet zur Abnahme des ganzen Werkes. 'ML Sestev Vveis sürr Bestellungen bis 21. Oktober 1H2L: Vollständig geheftet: M. 36.- ord., M. L5.ro bar. Vollständig in Halbleder geb. M. 40.— ord., M. rs.ro bar u. 14/40 auf einmal. Evste Hälfte: M. 24.— ord., M. 46.S0 bar. Zweite Hälfte: M. 42.- ord., M. S.40 bar. Zur Probe 3 Stück mit 337-°/° bar — 400 Stück mit 457° bar. Einbände und Decken mit 2SA, auch beim Ireistück. S Soweit nicht anders bestellt, wird in zwei Hälften je nach Erscheinen mit Decke expediert. Ich liefere «UV gegen DovanSzahlung, die bis <rs. August 4V2S i« Vevlin ei«' getvossen sei« MUtz, zunächst für den ersten Teil, sonst nur unter Postnachnahme (Nachnahmespesen auf meine Kosten). Jedes Exemplar wiegt zirka 1200 Gramm, also postpaketl An Adressen nur gegen Vorauszahlung. Vom 1. November 1927 an kostet das Gesamtwerk geheftet M. 41.— ordinär, M. 28.70 bar und 11 10, in Halbleder gebunden M. 45—, M. 31.70 bar. Den Termin zum Dovzugsvvelse habe ich, vielfachen Wünschen wegen der Gerichtsferien ent- sprechend. hkS LS. Oktober 1V2S verlängert. Ietzt ist der beste Zeitpunkt gekommen zur Entfaltung einer großen Propaganda. Jedes Sortiment kann von diesem „neue« Mügel" viele Exemplare mit Leichtigkeit absehen. Oer Name „Miigel" ist untrennbar verbunden mit jeder Frage des Aufwertungs- rechts. Er war bestimmend und maßgebend für die Urteile der höchsten Gerichte. Das Aufwertungsrecht wird noch geraume Zeit die Rechtspflege und Wirtschaft maßgebend beeinflussen. Prospekte stehen für sorgfältige Verbreitung in jeder Zahl zur Verfügung. Ktzv Vehbeden bei größeren Sammelbestellungen Sonderbedingungen. rkäufev: Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Richter und jüngere Iuristen, Banken, Sparkassen, Aufwertungsgläubiger und -Schuldner aller Art, Stadtverwaltungen, Buchsiellen, Industrie- und Handels firmen, Aufwertungsverbände usw. sss»