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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1927
- Strukturtyp
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- 1927-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1927
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- Deutsch
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>5: 208, 3. September 1927. Redaktioneller Teil. Warenhäuser bei ihren Verlagswerken, welche sie absolut führen müssen, aus den indirekten Bezug ohne irgendwelche Preisvcr- pflichtung angewiesen seien. Der Präsident hat dann unter eigener Verantwortung in einer Erklärung im »Anzeiger« den Mitgliedern den Verkehr mit dem betreffenden Verlage wieder freigegeben, und der Vorstand hat nachträglich diese Lösung ge billigt. Dieser Streitfall hat uns eine sehr unerquickliche Situation recht deutlich zum Bewußtsein gebracht: ausländische, nicht an unsere Vorschriften gebundene Verleger und Zwischenhändler können die schweizerischen Warenhäuser unbedenklich beliefern und erzielen dabei jedenfalls ganz bedeutende Umsätze, während der schweizerische Verlag zusehen mich, wie seine Absatzkanäle dadurch verstopft werden. Solange die Warenhäuser sich nur mit dem Verkauf billiger und zurückgesetzter Ramschware, oder mit typischen Warenhaus-Massenartikeln befassen, ist die Sache nicht so schlimm, auch nicht für das Sortiment, aber immer mehr finden wir in den größeren Warenhäusern richtig be triebene Buchabteilungen, mit den gängigsten Novitäten und Brotartikeln des Sortimenters aufs beste versehen. Ein Zurück drängen des Warenhausbuchhandels ist nicht mehr möglich, da sind die Verhältnisse stärker als wir; aber es fragt sich, ob nicht Mittel und Wege gefunden werden könnten, um ihn in Bahnen zu leiten, die seine wachsende Konkurrenz wenigstens in bezug auf die regulären Erscheinungen des Buchhandels weniger drückend erscheinen lassen. Früher oder später muß an diese Frage herangetreten werden, wenn wir uns von den tatsäch lichen Verhältnissen nicht beiseite schieben lassen wollen. Ein dritter, ernsthaft zu erwägender Punkt ist der in unserer letzijährigen Generalversammlung abgelehnte Antrag des durch Herrn Waldmann vertretenen Verlegervereins, nach welchem das Verbot der Belieferung der Warenhäuser mit Publikationen, deren Ladenpreis seit mindestens einem Jahre aufgehoben ist, keine Anwendung finden sollte. Die Ablehnung hat in den Kreisen des schweizerischen Berlages große Beunruhigung und Enttäuschung hervorgerufen, und es ist uns die Wiedererwägung refp. Wiederaufnahme dieses Antrages eindringlich nahegelegt worden. Wir können uns den Bedenken der unterlegenen An tragsteller nicht verschließen, und haben uns bereitfinden lassen, den Antrag nochmals auf die diesjährige Tagesordnung zu setzen. Es wird somit bei Punkt 9 der Tagesordnung Freunden und Gegnern des Postulates neuerdings Gelegenheit geboten werden, sich zur Sache zu äußern. Der Vorstand selbst ist einstimmig der Meinung, daß dem Verlage unbedingt in konzilianterer Weise entgegengekommen werden sollte, als dies bei der letztjährigen strikten Ablehnung der Fall war. Die Frage -der Verlängerung der Schutzdauer für Werke der Literatur und Kunst von dreißig auf fünfzig Jahre hat bei uns vorläufig keine großen Wellen geworfen. Es bleibt vorerst abzuwarten, wie sich die Verhältnisse in Deutschland ent wickeln werden, wo der Streit mit viel Aufwand von Tempera ment, aber auch mit viel Schlagworten geführt wird. In unserem Lande ist die Stimmung jedenfalls zurzeit absolut gegen eine Verlängerung; unser neues Urhebergesetz dom Jahre 1922 hat sich erneut auf den Boden der dreißigjährigen Frist gestellt, und bei den damaligen Verhandlungen in den Kommissionen und im Parlament ist mit überwältigendem Mehr an diesem Prinzip fest- gehalten worden. Den weitesten Kreisen unseres Volkes, auch solchen, die im allgemeinen kein großes Verständnis für Fragen des Urheberrechts aufzubringen vermögen, ist beim Freiwerden Gottfried Kellers die Bedeutung dieser Gesetzesbestimmung recht deutlich zum Bewußtsein gekommen; sie wird bei dem demnächst eintretenden Erlöschen der Schutzfrist für die Werke C. F. Meyers wieder erneut populär -werden. Eine Änderung unseres Gesetzes wird Wohl erst dann in Diskussion gezogen werden müssen, wenn auch Deutschland und Österreich sich definitiv zur -Verlängerung auf fünfzig Jahre entschieden haben werden. Verkehr mit schweizerischen und ausländischen Berufsorganisationen. l. Mit dem Verein schweizerischer Verlags buchhändler, mit dem wir seit der letzten Generalversamm lung durch gegenseitige Delegation eines Vorstandsmitgliedes in engeren Kontakt getreten sind, haben wir gute Beziehungen unterhalten. Wir haben uns bestrebt, seine Wünsche und An regungen möglichst zu berücksichtigen, wie anderseits unsere Ge suche um Unterstützung bei Durchführung von Sperren und ande ren notwendigen Maßnahmen dort stets bereitwilliges Entgegen kommen gefunden haben. 2. Mit unserm welschen Schwcstervcrein, der »Svciötö ckes lidralros ot öckitours cke la Zuisss romaucke« verbinden uns nach wie vor freundschaftliche Beziehungen. Wir haben die Umrechnungssätze für französische Bücher stets ohne weiteres von ihr übernommen und für das ganze Gebiet der Schweiz verbindlich erklärt. Für die geplante Wetterführung des von A. Jullien bearbeiteten »Latalozuo ckos Sckitious cie ta Luisss komoncke« hat der Vorstand einen Beitrag von Fr. 300.— in Aussicht genommen, außerdem sollen unsere Mitglieder zur Subskription nachdrücklich eingeladen werden. Wir gratulieren der SooiStö zu diesem große sinanzielle Opfer erfordernden Plane und wünschen ihr gutes Gelingen desselben. 3. Der Verband evangelischer Buchhändler in der Schweiz hat uns seine »-Wiederverkäuferordnung», die im allgemeinen den Bestimmungen unserer Verk-aufsovdnung entspricht, jedoch für -die speziellen Verhältnisse des Verbandes besondere Vorschriften ausstellt, zur Genehmigung unterbreitet. Wir konnten dieser Ordnung, welche -den Vertrieb speziell reli giöser Schriften nunmehr in geordnete Bahnen geleitet -hat, un sere Anerkennung gerne zuteil werden lassen. 4. Auch die neugegründete »Vereinigung katholi- scherBuchhändlerdetSchweiz» hat uns ihre Statuten, die völlig auf unseren Vorschriften aufgebaut sind, zur Kenntnis gebracht. Wir begrüßen diesen Zusammenschluß lder durch gleiche Interessen verbundenen Kollegen und hassen, daß er -dazu bei tragen möge, die Situation des katholischen Buchhandels, der in unserem Lande unter -besonders ungünstigen Verhältnissen arbeiten muß, in spürbarer Weise zu stärken. 5. BörsenvereinderDeutschen Buchhändler. Das Verhältnis zum Börsenverein war im verflossenen Jahre recht gut. Wir mußten feine Hilfe bei -der Bekämpfung in- und ausländischer Unterbieter mehrere Male -in Anspruch nehmen und haben da, wo er aus Grund seiner Vorschriften eingre-iscn konnte, die gewünschte Unterstützung erfahren. Im R-eorgani-sationsaus- schuß, welcher die Grundsätze für die Neugestaltung -des Börsen vereins zu beraten hatte, saß als unser Vertreter Herr C. E. Lang. Er hat dort die Interessen der dem Börsenvcrcin ange schlossenen ausländischen Organisationen mit Erfolg zu wahren verstanden. Nach Ablauf der satzungsgemäßcn Amtsdauer ist ein M-anN aus dem Vorstände -des Börsenvereins ausgeschieden, dem -der schweizerische Buchhandel sehr viel zu verdanken hat, und dem an dieser Stelle ein besonderes Kränzlcin gewunden werden soll: es ist unser lieber Mitbürger Herr Ernst Reinhardt in München. Mit berechtigtem Stolz dürfen wir die allgemeine Anerkennung buchen, die ihm bei -seinem Scheiden aus dem Amte von allen Seiten zuteil -geworden ist, und wir schließen uns ihr von Herzen an. Es war für uns von größter Bedeutung, wäh rend der kritischen Jahre der Inflation und -des Wiederaufbaues des deutschen Buchhandels einen Mann in der Leitung des Bör senvereins zu wissen, der mit unseren schweizerischen Verhält nissen aufs innigste vertraut war, und bei dem wir mit unseren Sorgen und Nöten stetsfort Verständnis und, soweit es in seiner Macht st-an-d, auch Hilfe gefunden haben. Die Dienste, die Herr Reinhardt uns auf diese Weise geleistet -hat, -werden von: schwei zerischen Buchhandel nicht vergessen. Wir hoffen bestimmt, daß auch nach -dem Ausscheiden unseres Kollegen aus der Leitung des Börsenvereins -dort die Interessen des angeschlossonen äußer- deutschen Buchhandels in verständnisvoller Weise berücksichtigt werden. Bei den diesjährigen Kantatevcrhandlungen in Leipzig hat unser offizieller Delegierter, Herr Herbert Lang, -dem sich ein kleines Trüpplein weiterer Mitglieder zugc-sellt hatte, unsern Verein vertreten. Sein interessanter Bericht wurde im »Anzeiger» veröffentlicht. 1077
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