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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1927
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- 1927-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1927
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- Deutsch
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X? 206, 3, September 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. den Ortsvereine um ihre Ansicht zu befragen. Wenn der Vor stand die rechtliche Verantwortung bei der Durchführung von Sperren zu tragen hat, so muß er auch die Kompetenz zur Auf hebung für sich beanspruchen, sobald die Bedingungen dazu er füllt find. Es ist auch absolut nötig, daß für unser ganzes Ver einsgebiet eine einheitliche Praxis angewendet wird, unab hängig von lokalen Sympathien oder Antipathien. Auf Grund dieser Erwägungen konnte die seit längerer Zeit bestehende Sperre über die Firma Earl Marz in Bern aufge hoben werden. Die ebenfalls gesperrte Firma K. Gütz in Basel ist infolge Konkurses erloschen. Damit ist eine der typischsten Jn- slationsgründungen endlich von der Bildfläche verschwunden. Ein wenig erfreuliches Resultat zeitigten unsere Verhand lungen mit der Generaldirektion der S. B. B. über die Ver gebung der Bahnhof-Buchhandlungspacht; wir wiederholen hier unfern im »Anzeiger- bereits veröffentlichten Bericht über diese Angelegenheit. Im Oktober 18LS hat die Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen die Buchhandelspacht für das gesamte Netz ausgeschrieben, und zwar für die Periode vom 1. Januar 1881 bis 31. Dezember 1845. Die Art und Weise der Ausschreibung, die Aufforderung, schon heute Offerten bis 1845 zu unterbreiten, und nicht zuletzt der kurze Anmeldetcrmin hatten zur Folge, daß aus unserm Mitgliederkreisc verschiedene Beschwerden gegen das von der S. B. B. etngeschlagcne Verfahren erhoben wurden. Wenn der Vorstand daraufhin bet der Generaldirektion vorstellig geworden ist und Annullierung der Ausschreibung, eventuell angemessene Er streckung der Anmeldefrist verlangt hat, so geschah dies nicht etwa, um den bisherigen Pächtern, die seit Jahren geschätzte Mitglieder unseres Vereins sind, entgegenzuarbeiten. Der S. B. V. Hot nie beabsichtigt, die Pacht für sich in Anspruch zu nehmen; Zweck seines Vorgehens war vielmehr, allen seinen Mitgliedern, soweit sie an der Buchhandelspacht Interesse hatten, die Möglichkeit zu ver- schassen, mitkonkurrieren zu können. Aus unsere Vorstellungen hin hat sich dann die Generaldirektion der S. B. B. veranlatzt gesehen, eine Konferenz der Interessenten einzuberusen. Die Verhandlungen haben sllr uns allerdings keinen praktischen Ersolg gebracht, sie haben aber auch den von Ansang an gehabten Eindruck, als ob seitens der S. B. B. eine Bevorzugung der bisherigen Pächter be absichtigt war, nicht zu verwischen vermocht. Wir stehen tatsächlich bezüglich der Buchhandclspacht vor der Tatsache, daß die S. B. B. hier ein Monopol geschossen hoben, gegen das auszukommen leider nicht möglich war. Bedauerlich war allerdings, und für die Ver tretung unserer Interessen erschwerend, daß unseren Verhandlungs- delegterten, den Herren C. E. Lang und vr. v. Stürler, sllr die Verhandlungen wertvolle Dokumente, die uns von Mitgliedern hätten zur Verfügung gestellt werden können, vorenthalten worden sind. Die Pacht ist heute den bisherigen Pächtern bis 31. Dezember 1848 (nicht wie ursprünglich vorgesehen war bis 1845) neu über tragen. — Einen Erfolg hat unsere Kampagne insofern gehabt, als die S. B. B. daraus ersehen mußten, daß ein Vorgehen, wie es von ihnen beabsichtigt war, nicht gebilligt wird, auch wenn es uns an den erforderlichen Mitteln gefehlt hat, diesmal schon eine Änderung herbeizufllhren. Immerhin wurde uns in den neuen Pocht-, Verträgen zugebilligt, daß die Annahme und der Verkauf von Büchern schweizerischer Verleger nicht von der Gewährung eines Rabatt» abhängig gemacht wird, der den üblichen, zwischen den Schweizer Verlegern nnd den Buchhändlern festgesetzten, wesentlich übersteigt. Im weiteren sind die Pächter verpflichtet worden, beim Auslegen und Aushängen sowie bei der mündlichen Anpreisung die schweize rischen Druckerzeugnisse, namentlich diejenigen nationalen Charakters, vor ausländischen Publikationen zu bevorzugen. Schließlich ist eine Kommission zur Kontrolle der Bahnhossbuchhandlungen geschussen worden, der neben einem Vertreter der S. B. B. und der Pächter je ein Vertreter des schweizerischen Zeitungsverlegervereins und des Vereins schweizerischer Verlagsbuchhändler angehören wird. Posttarif: Gemeinsam mit dem Verein Schweiz. Ver lagsbuchhändler, der Zoeiötö ckes lübraires et biclitsurs tis la Suisss romaiicks und den Ortsvercinen hat der Vorstand beim Schweiz. Postdepartcment das Gesuch gestellt, das Schweiz. Aus- laudsdrucksachenporto um die Hälfte herunterzusetzen. Ein Ver gleich mit der vom internationalen Weltpostbureau herausge gebenen Zusammenstellung der Posttaxen hat ergeben, daß die Schweiz ein Ausland-Drucksachenporto erhebt, das durchschnitt lich das Doppelte der Ansätze beträgt, die von den andern Län dern, gleichgültig ob überseeisch ober nicht, erhoben werden. Auf diese Belastung des Schweiz. Handels und Gewerbes, die zweifel los dazu beiträgt, «den Existenzkampf noch schwieriger zu gestalten, glaubten wir nicht unterfassen zu dürfen, bei den kompetenten Behörden ausmerksam zu machen, umsomehr, als durch das neue Postverkehrsgesetz die Jnlandporti fast durchwegs auf das Dop pelte der Vorkriegszeit erhöht worden sind. Unserem seiuerzeiti- gcn Gesuche, doch wenigstens aus Ansichtssendungen Erleichte rungen eintreten zu lassen, wurde leider nicht entsprochen. Das ganze Ausland ist heute in der Lage, Drucksachcnsendungen zum halben Portoansatz fn die Schweiz zu senden, während der schwei zerische Buchhändler zum gleichen Ansatz höchstens in seinem eigenen Lande konkurrieren kann. Für den Export hat er 100N mehr zu bezahlen als der Ausländer für seinen Import in die Schweiz. Das Schweiz. Postdepartement hat unserem Gesuche nicht entsprochen. Es begründete seinen Abweisungsentscheid damit, daß der Teuerungsindex in der Schweiz zu «den höchsten gehöre und daß deshalb ausländische Taxen, auch wenn sie nach dem Wechselkurse niedriger sind als die unsrigen, in dem betreffenden Lande doch einen höheren Geldwert darstellen, als bei der Um rechnung in Schweizerwährung zum Ausdruck komme. Solange «di« eidgenössischen Finanzen nicht einen «befriedigenderen Stand aufweisen würden, sei «der Bundesrat eben gezwungen, von jeg licher Herabsetzung «der Posttaxen Abstand zu nehmen. Sofern aber einmal ein« «solche erfolgen könnte, würde sie sich vorerst auf die Ermäßigung der internen Briestaxe von 20 aus IS Rappen erstrecken. Zolltarif: Irgendwelche Änderungen hat das vergan gen« Jahr bezüglich Bücherzoll nicht gebracht. Dagegen find wir bei >der Handelsabteilung des Schweiz. Volkswirtschaftsdeparte- ments wegen der Verzollung von Buchhandels-Prospekten, die aus «der Schweiz nach Deutschland ausgeführt werden, vorstellig geworden. Wir haben im -Anzeiger- seinerzeit ausführlich über diese Angelegenheit und ihre Erledigung berichtet. Da der Index «der allgemeinen Lebenshaltung keine merk baren Änderungen aufweist, sahen ünr uns nicht veranlaßt, den mit unserer Gehilfenschaft abgeschlossenen G e s a m t a r b e i t s- vertrag zu kündigen, er läuft deshalb, «da auch seitens «der Gegenkontraheuten keine Vorschläge auf Abänderung eingegan gen sind, und sofern von «der Generalversammlung kein anders lautender Beschluß gefaßt wird, automatisch ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 1928. Räumungsverkäufc im Rahmen unserer Vereins beschlüsse wurden im Berichtsjahre vom Berner und vom Zürcher Buchhändlerverein durchgeführt. Der erstere hatte ein gemein sames Lolal gemietet, während in Zürich der Verkauf der zurück gesetzten Vorräte in den Berkaufslokalen der einzelnen Mit glieder erfolgte. Von beiden Städten werden uns recht gute Ergebnisse gemeldet. Unser Vereinsorgan, der »Anzeiger für «den Schwei zerischen Buchhandel- wird leider von unsern Mitgliedern immer noch nicht in dem gewünschten Maße benutzt, um Kritiken und Anregungen geschäftlicher Natur zur Diskussion zu bringen. Neben «den offiziellen Vereinsmitteilungen erscheint nur höchst selten ein Beitrag aus dein Kreise der Mitglieder, und «doch könnte ein« inoffizielle Behandlung schwebender Berufsfragen «dem Vor stande und dem Gesamtvereine sehr wertvolle Wegweisung und Anregung bieten. Besonders erwünscht wäre auch eine kurze Berichterstattung über die Verhandlungen der einzelnen Lokalvcr- eine, soweit sie für die Allgemeinheit von Interesse sind. Der »Anzeiger- sollte ein Sprechsaal sein, in welchem nicht nur das Interesse aller Mitglieder für die Vereinsangelegenheiten, son dern für Berufsfragen im allgemeinen zum Ausdruck kommt. Leider haben wir uns veranlaßt gesehen, gemeinsam mit den Vorständen der befreundeten Vereine, «denen der »Anzeiger- als offizielles Organ dient, an die Empfänger «des Blattes «das ernste Ersuchen zu richten, das Blatt nicht an Unberufene weiterzu geben. Es ist im Laufe des letzten Jahres verschiedene Male vor gekommen, daß von -wohlwollenden« Lesern Nummern an Leiter «der Studentenbuchhandlungen oder an andere Personen, mit welchen sich «der Vorstand offiziell auscinanderzusetzen Veranlas- 1075
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