Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220419
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192204199
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220419
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-04
- Tag1922-04-19
- Monat1922-04
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ix- 91, 19. April 1922. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. seinem Chef am 2. März das Ultimatum überreichte, erklärt, daß der Streik am 3. März beginnen würde, wenn das Ultimatum nicht noch am selben Tage angenommen werden sollte. Auf die erstaunte Frage, warum die Angestellten nicht früher ihre Wünsche dem Ches mitgeteilt hätten, damit er sie unter Umständen bei der paritätischen Kommission hätte unterstützen können, erwiderte der Betriebsrat, datz der Streik ja ohnehin nicht lange dauern würde, da es diesmal eine Machtfrage sei. über die Bedingungen, die diesmal die Angestellten fordor- ten, hat Kollege Friedrich Schiller in Nr. 6V d. Bbl. bereits be richtet, nnd ich kann es Wohl unterlassen, sie hier noch einmal zu wiederholen. Nur kurz will ich erwähnen, daß die geforderten Bezüge etwa das Achtfache der Oktoberbezüge betragen haben. Diese Forderungen wurden, von den Unternehmern als unerfüll bar abgelehnt, und so ruhte am 3. März die Arbeit in den Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen. Schon nach zehn Ta gen wurden von den Angestellten nahestehender Seite Annähe rungsversuche gemacht, die zu Besprechungen im Bundesministe- rium für soziale Verwaltung führten, die aber ergebnislos blie ben, wie auch jene vor dem Einigungsamte, da die Unternehmer fest entschlossen waren, die Forderungen der Angestellten auf Be zahlung der Streiktage sowie Rückwirkung auf 1. Februar und Anschaffungsbeitrag, Äufrcchtcrhaltung der Besserstellungen und Wiederaufnahme der Entlassenen abzulehnen. Der Streik ging weiter, bis am 27. und 28. März neue Verhandlungen in der paritätischen Kommission stattfanden, die endlich zu einer Eini gung führten. Diese bestand darin, daß die Angestellten ihre Hauptforderung, die Streiktage bezahlt zu erhalten, sowie die Rückwirkung auf 1. Februar und den Anschaffungsbeitrag, die Aufrechterhaltung der Besserstellungen fallen ließen, wogegen sich die Unternehmer bereit erklärten, die Entlassenen wieder auf zunehmen. Die weiteren Forderungen der Angestellten, gegen jene Firmen, die während des Streiks sich den Anordnungen des Arbeitgeberverbandes nicht gefügt hatten, keine Maßnahmen zu ergreifen (Lieferungssperre oder Kürzung der Bezugsbedingun gen durch die Verleger), wurde ohne Verbindlichkeit für deren Durchführung angenommen. Dagegen erklärten sich die Unter nehmer bereit, für die im März tatsächlich geleistete Arbeit von viereinhalb Tagen eine Woche zu bezahlen. Die Streiktage (27 Tage) als solche wurden jedoch nicht bezahlt. Die Bezüge wur den gegenüber Februar um 33)^°/» erhöht. Was kann nun aus dem Streik im Buchhandel gefolgert wer den und welche Nutzanwendung können Unternehmer und Ange stellte aus demselben ziehen? Meiner Ansicht nach war es ganz und gar falsch, daß Angehörige unseres Standes sich mit solchen anderer Berufe verbanden, die gar nicht in der Lage sind, Ein blick in die eigenartigen Verhältnisse des Buchhandels zu neh men. Die oben genannten Bcrufszweige des Buchhandels unter scheiden sich sehr wesentlich voneinander. Der größte Zweig des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, das Sortiment, ist im all gemeinen höher mit Geschäftsspesen belastet (Ladenmiete usw.) als im allgemeinen der Verlag (da dieser keine Gassenläden nötig hat), aber doch verhalten wird, die vom Verleger festgesetzten Preise einzuhalten, während der Verleger, sowie jeder Kaufmann seine Preise nach den Herstellungskosten bestimmen kann. Die Forderungen, der Angestellten sind aber so groß, daß sie kaum ein Unternehmen wird auf die Dauer tragen können, und es wird sich entscheiden müssen, durch Entlassungen usw. einen Ausgleich hcrbeizuführen. Die Unternehmer sind nicht gewillt, die Kosten dieses Streiks auf dem Rücken des Publikums auszutragen. Der Streik hat unzweideutig bewiesen, daß die einsichtsvollen Ange stellten in der Minderheit waren und von den berufsfremden Elementen terrorisiert worden sind. Ich bin der Ansicht, daß es sicherlich nicht zu diesem Streik gekommen wäre, wenn die Betriebsräte ihrer gesetzlichen und moralischen Pflicht nachge kommen wären, die Angestellteninteressen mit mehr Umsicht in Einklang mit denen der Unternehmer zu bringen. Damit hätte man vermeiden können, daß Unternehmer und Angestellte durch den Streik so schweren finanziellen Schaden erleiden mußten; haben doch die Angestellten die geringen Streikunterstützungen wieder zurückzuzahlen, was einer Rückzahlungsdauer von säst einem Jahre für eine Woche erhaltener Streik unterstützung bedeutet. Das sind in kurzen Zügen die Betrachtungen, die ich über den Streik weiteren Kreisen glaubte nicht vorenthalten ^u sollen, und ich hoffe, daß es der letzte gewesen sein möge, den unser Stand hat über sich ergehen lassen müssen. * Daß der in vorstehendem Bericht erwähnte Fall der Verurteilung eines angesehenen Wiener Buchhändlers zu außergewöhnlich harter Sirasc in Wiener Buchhandelskreisen eine allerdings sehr berechtigte Entrüstung hervorgerusen hat, geht auch aus der folgenden Darstellung hervor, die uns unser ständiger Mitarbeiter Herr F r i e d r i ch S ch i l - lcr in Wien gesandt hat: Die Beunruhigung und Ansregnng, die sich der Wiener Buchhändler infolge der zahlreiche» Anzeigen, Unter suchungen und Gerichtsverhandlungen wegen Preistreiberei bemächtigt hatte, ging bei der Nachricht, daß ein allseitig geschätzter Kollege wegen Preistreiberei zu einer vierwöchigen, durch hartes Lager verschärften Arrcftstrafe nebst einer Geldbuße verurteilt wurde, in Erbitterung und Entrüstung über. Der Kall lag sehr einfach: In dem altrenommierten Geschäft, das man beinahe ein Wahrzeichen der Stadt Wien nennen könnte, wurde ein Bändchen einer populärwissenschaftlichen Samm.l»ng zu dem vom Verleger festgesetzten Preise zuzüglich des Teuerungs zuschlags verkauft; der Käufer machte Strafanzeige, und die vom Gericht um Auskunft angegangene Prcisprnfungsftclle erstattete ein Gutachten, wonach beim derzeitigen Verkaufe unter Berücksichtigung des vor Jahren erfolgten, niedrigen Einkaufspreises eine offenbare übermäßige Berechnung zugrunde liege. Vergebens war die Verteidigung des angeklagten Buchhändlers, daß er sich genau an die von der Korporation, dem Vereine der öster reichischen Buchhändler nnd dem Verleger-Verein festgesetzten Ver kaufsnormen gehalten habe; vergebens ersuchte er, Sachverständige zu vernehmen; der Richter wies alle Anträge ab und fällte ohne weiteres das oben erwähnte, monströse Urteil. Der Kall wurde, da die Firma und der derzeitige Besitzer sich i» den wissenschaftlichen Kreisen Wiens des besten Ruscs erfreuen, all seits sehr lebhaft besprochen, und ich habe unter den zahlreichen, auch uichtbuchhänblerischen Stimmen, die sich darüber äußerte», keine einzige gefunden, die über das Urteil nicht entrüstet und empört gewesen wäre. Eine freie Versammlung der Wiener Buchhändler befaßte sich ein gehend mit der Angelegenheit, und es machte sich eine erfreuliche Über einstimmung nach zwei Richtungen geltend; man versicherte dem in erster Instanz Verurteilten, der selbstverständlich Berufung eingelegt hatte, der unwandelbaren Wertschätzung seiner Kollegen und beschloß, in seinem Interesse ein ausführliches Gesuch an das Justizministerium mit vollständiger Darlegung der buchhändlerischcn Preisbildung zu richten. Inzwischen war der Verein der österreichischen Buchhändler unter dem Vorsitz des Herrn Aammcrrals Wilhelm Müller nicht müßig gewesen; unabhängig von dem Einzelfalle bemühte er sich, die Priisprüfungsstclle im Anschluß an die im vorigen Jahre vom Schreiber dieser Zeilen gemachten Schritte zu überzeugen, daß die gegenwärtigen Teuernngszuschläge durchaus berechtigt und unentbehrlich sind, und daß mit Rücksicht ans die Notwendigkeit eines einheitlichen Verkaufs preises die vom Verleger angeordnctc Erhöhung des Ladenpreises be folgt werden müsse. Bei allen diesen so notwendigen Schritten wurde der Verein in wirksamster Weise durch di« sehr schätzenswerte juridische Hilfe des Herrn Rechtsanwalts vr. Kafka, Besitzers der Firma Fl. Leo L Co., unterstützt. Mitte März war es gelungen, die Zentral- prcisprüfungskommission zur Herausgabe der aus Seite 532 abgedruck- tcn) Richtlinien zu bestimmen, die im allgemeinen geeignet sind, den Wiener Buchhandel zu beruhigen und zu befriedigen, und es ist zu hoffen, daß die Zeit der grundlosen Verfolgungen wegen Einhaltung des Ladenpreises und des Tenerungszuschlags vorüber ist; nun können sich die Sortimenter statt mit Konferenzen mit Rechtsanwälten u. dgl. wieder mit Beruhigung der weit zweckmäßigeren Tätigkeit des Bücher vertriebs widmen. Normenausschuß für das graphische Gewerbe. Jahresbericht 1921. Allgemeines. Die Tätigkeit des Ausschusses war im Berichtsjahre lebhafter als in den Vorjahren infolge der erfreulichen Tatsache, das; der Nor- mnngsgedanke im großen ganzen, besonders aber auch im graphischen Gewerbe, immer mehr Boden faßt. Sowohl die Farben-Kommisfion als auch die Maschincn-Kommission konnten im Berichtsjahre ihre Arbeit aufnchmcn und schon zu recht erfreulichen Ergebnissen kommen. Die Arbeiten der Papier-Kommission erreichten in der fast völlig er ledigten Paprerformatnormung ihren ersten größeren Abschluß. — j Der Vorsitzende, Herr Otto Säuberlich, war wegen Krankheit bis 533
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder