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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1922
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- Deutsch
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worden, die Hauptversammlung des Börseuvereins auf einen bestimmten Kalendertag festzulegen und von dem wechselnden Kantatctermin un abhängig zu machen. Gelingt die Festlegung des Osterfestes, so er ledigt sich diese Frage von selbst. Die drohende Schädigung des deutschen geistigen Lebens durch über große Portosätze. — Der berühmte Jenaer Philosoph Professor Ru dolf Eucken hat kürzlich in der »Täglichen Rundschau« folgende Warnung veröffentlicht: »Immer wieder hören wir von weiteren Er höhungen der Portosätze; sie werden immer mehr zu einer großen I Schädigung des deutschen geistigen Lebens. Der Laie kann nicht über sehen, wieweit eine solche Erhöhung notwendig ist, und ebensowenig, ob nicht eine straffere und geschicktere Organisation eine Hilfe bringen könnte; das aber dürfen wir aussprechen, wie sehr das deutsche Geistes leben und wie sehr im besonderen der gebildete und gelehrte Mittelstand dadurch geschädigt wird. Der Fabrikant, der Kaufmann, der Gewerbe treibende kann die gesteigerten Kosten seinen Waren einrechnen. Der Gelehrte kann das nicht, so muß seine Korrespondenz sich auf das Notwendigste beschränken Das aber ist gerade bei den gegenwärtigen Verhältnissen sehr bedauerlich. Wir wissen, daß unser gemeinsames Leben nach Staaten und Städten eine vielfache Gliederung besitzt, und daß cs fortwährend auf einen gegenseitigen Austausch angewiesen ist. Gerade jetzt besteht ein dringendes Bedürfnis nach Verständigung, nach einer Sammlung der Geister, nach Herausarbeitung gemeinsamer Ziele. > Dafür ist namentlich charakteristisch die Fülle neu entstehender Gesell- 1 schäften, Vereine, Bünde usw.; sie alle zeigen deutlich, wie sehr wir heute eine gegenseitige Verbindung und Förderung erstreben. Auch das fällt in die Wage, daß die Korrespondenz mit dem Auslande durch jeue gewaltige Steigerung schwer gehemmt wird; wir waren durch eine Reihe von Jahren von dem Auslande abgeschnitten, nun regt sich ein starkes Bedürfnis, die getrennten Fäden neu anzuknüpfen und zugleich allen den Verleumdungen zu widerstehen, unter denen das deutsche Leben noch immer leidet. Wie über soll eine solche Verständigung in den rechten Fluß kommen, wenn jene Portohemmungen übergroß wer den? Man hat oft den Eindruck, daß die feineren Züge des geistigen Lebens heute viel zu wenig gewürdigt werden. Wenn Parteipolitiker und Bureaukraten wenig Teilnahme dafür besitzen, so möchte man um so mehr wünschen und hoffen, daß di>e Presse diese wichtige Sache gebührend würdige und sie energisch verfolge.« Beschlagnahmte Druckschriften. — Das Landgericht I Berlin, Straf kammer 8, hat durch Beschluß vom 30. März 1922 die Beschlag nahme der Nr. 11 des 4. Jahrgangs der periodischen Zeitschrift »Berliner Nachrichten« gemäß §§ 184 Abs. 1 und 4, 73, 40, > 41 StGB., 207 des Preßgesetzes, 94, 95, 98, 102 Strafprozeßordnung ! angeordnet. 8 5/22, 17 I 317/22. Berlin, 5. April 1922. Der G e n e r a l st a a t s a n w a l t I. Die Beschlagnahme der Nr. IV des Jahrgangs 1922 der periodischen Zeitschrift »Der Neige n« wird gemäß §§ 184*, 40, 41 StGB., 94, 95, 98, 100, 102 Strafprozeßordnung ungeordnet. 126 0 1834/22, 17 I 373/22. Berlin, 1. April 1922. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. > (Deutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 6958 vom 11. April 1922.) In der Strafsache gegen M. und Gen. wird auf Antrag der Staats anwaltschaft die Beschlagnahme der Nr. 3 des 2. Jahrgangs der periodischen Zeitschrift »D.i e Frau ohne Mann« gemäß §§ 184*, 40, 41 StGB., 94, 95, 98, 100, 102 Strafprozeßordnung bestätigt. 127 0 2312/22. 17 I 374/22. Berlin, 4. April 1922. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. lDeutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 6959 vom 12. April 1922.) PersvnalnllAlMen. Adolf Wach Königsbcrger Ehrendoktor. — Tie rechts- und staats- I wissenschaftliche Fakultät der Albertus-Nniversität in Königsberg i. Pr. hat dem berühmten Ncchtslehrer der Leipziger Universität Wirkl. Geh. Rat Professor v. I)r. Adolf Wach in Anerkennung seiner her vorragenden Verdienste um die wirtschaftsrechtliche Gesetzgebung erst mals die Würde eines Ehrendoktors der Staatswissenschaften verliehen. Der erste weibliche Univcrsitätsprofcssor in Deutschland. — Der Privatdozentin für Mathematik an der Göttinger Universität, vr. MI. Emmy Noethcr, ist die Dienstbezeichnung »außerordentlicher Professor« verliehen worden. Fräulein Noether, deren Arbeiten be sonders Algebra, Jnvariantentheorie und Modultheorie betreffen, ist 1882 zu Erlangen geboren. Ihre Lehrer waren die Mathematiker Gordan, M. Noether, Klein, Hilbert, E. Schmidt und E. Fischer. 1907 erwarb sie in Erlangen den Doktorgrad, arbeitete im dortigen mathe matischen Seminar, später in Göttingen und habilitierte sich Ostern 1919 in der Göttinger philosophischen Fakultät mit einer Schrift über »In variante Variationsprobleme«. Gestorben: am 13. April nach kurzem, schwerem Leiden im Alter von nahezu 66 Jahren Herr Michael Nuppert, Inhaber der Firma M. Nuppert in Zwcibrücken (Nheinpfalz). Am 1. April durfte Herr Nuppert in scheinbar leidlicher Gesund heit das 50jährige Jubiläum seiner Firma feiern (vgl. Bbl. Nr. 78); wenige Tage darauf hat ihn die Tragik des Schicksals seinem Geschäft und seiner Familie viel zu früh entrissen. Der Verstorbene mar im September 1877 in die damals Schulerschc Buchhandlung in Zwei brücken eingetrcten, die er am 1. April 1883 übernahm und unter seinem Namen führte. In nahezu 40jähriger rastloser Tätigkeit hat er das Unternehmen aus kleinen Anfängen zu allgemein anerkannter Bedeu tung, zu hoher Blüte gebracht. In den Nachrufen kam die peinlich genaue und gewissenhafte Geschäftsführung des hochgeachteten Mannes zum Ausdruck. In seinen Mußestunden befaßte sich Herr Nuppert gern mit heimatgeschichtlicheu Studien; mit besonderer Vorliebe ging er der Erforschung alter Volkssitten und Gebräuche in seiner engeren Heimat, dem lieblichen Bliestal, nach. Im »Verein der Mediomatriker« in Zweibrücken hielt er so manchen anziehenden Vortrag über heimat kundliche Vorwürfe. Die Firma Nuppert wird von der Familie weitergeführt. öpreWsl. ILHne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Lilipuibeträge und Verkehr über Leipzig. Welche Anforderungen heute noch manche Sortimenter an den Ver leger stellen, und wie wenig gerechnet wird, zeigt eine Zuschrift an eineu Großverlag, in der sich ein Sortimenter beklagt, daß bei einer Sen dung über Leipzig der Betrag von Mk. 31.— nachgenommen worden fei; laut seinem Bestellzettel würden Beträge über Mk. 10.— einge- saudt. Nun ist der Umsatz des Betreffenden sehr klein und beträgt in Goldmark berechnet etwa Mk. 10.— im Jahr. Die Firma rechnet sich also nicht aus, was eine derartige Extra-Buchung und — wenn sie nicht rechtzeitig bezahlt — Mahnung, Auszüge usw. kosten. Sie rechnet nicht aus, daß der halbseitige, entrüstete Brief, den sie an den Ver lag schreibt, weit mehr Unkosten verursacht, als die ganze Geschichte wert ist. Es wäre höchst angebracht, wenn die Nachnahmegrenze, die im Frieden meist Mk. 20.— Golömark betrug, jetzt endlich von einsichtigen Sortimentern hinaufgesetzt würde. Man kann eben einfach viele kleinere und ältere Artikel nur über Leipzig schicken uird nur durch Nachnahme über Leipzig; trotz der teuren Leipziger Spesen wird die Sache immer noch billiger als direkt mit Post, und die lästigen Buchun gen und Mahnungen fallen vollständig weg. Also bitte, mehr rechnen und dem Leipziger Kommissionär nicht noch die Arbeit durch Anfragen- müssen usw. verteuern! Schwab. Prüfung der den Zeitschriften beiliegenden Prospekte. Von einem Sortimentcr-Berufsgenossen, d-er seit langer Zeit sämt liche eingehenden Zeitschriften auf Prospekte durchsieht, die als Bezugs quelle nur bestimmte Firmen angebcn oder nur auf den direkten Be zug beim Verleger Hinweisen, wird dem Börsenblatt zur Veröffent lichung . geschrieben- »Berufsgenoffen vom Sortiment, seid auf der Hut! Wiederholt schon habe ich in Zeitschriften Prospekte von Verlegern gefunden, auf denen sie sich zur direkten Lieferung empfehlen. In einem Heft einer Zeitschrift aus einem sehr angesehenen Berliner Verlag lag vorige Woche ein Prospekt dieser Firma bei, in dem als Bezugsquelle nur die der gleichen Firma gehörige Sortimentsbuchhanölung angegeben war. In dieser so außerordentlich schweren Zeit, in der auch noch der Teuerungszuschlag für das Sortiment fallen soll, wird dem Sorti ment noch zugemutet, auf seine Kosten Propaganda für die Verleger zu machen, damit seine Kundschaft möglichst direkt bei den Ver legern bestellt und der die Prospekte mit vertreibende Sortimenter vollständig ausgeschaltct wird. Auch in anderen Zeitschriften habe ich oft derlei Prospekte gefunden, zu deren Weiterbeförderung ich mich nicht entschließen kann, weil ich mir meine Kurrdschaft erhalten will«. Es ist zu wünschen, daß der Verlag auf diese im Börsenblatt schon oft vorgebrachte Klage endlich Rücksicht nimmt und ganz allgemein den Sortimentsbuchhandel als Bezugsquelle in seinen Prospekten angibt. 5s6
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