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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1922
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- Deutsch
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vörsenLlatt f. tz. Dtschn. vuchhimdel. Redaktioneller Teil. ^ 91, 19. April 1922. Zeitschriften das Vielfache kosten. Dann aber würde sich ein wis senschaftlich arbeitender Deutscher, dessen Arbeit schließlich doch der ganzen Welt zugutekommt, ebenso wie die seiner auslän dischen Kollegen, überhaupt nichts mehr anschaffen können, dann würde die deutsche wissenschaftliche Arbeit zum größten Teile er stickt werden; dann aber würden allerdings auch die Wünsche des Herrn Verfassers jenes Artikels gegenstandslos, nämlich: »jede sich nur bietende Gelegenheit auszubeuten, die Resultate der deutschen wissenschaftlichen Arbeiten für nichts oder so gut wie nichts an sich zu reißen«. Übrigens bliebe auch noch ein anderer Weg zu erwägen übrig: ein Austausch deutscher wissenschaftlicher Veröffentlichun gen gegen ausländische, etwa Bogen gegen Bogen"). Alle ande ren Wege aber dürfen nicht gegangen werden, denn sie würden zur Ausräubung und Vernichtung der deutschen wissenschaftlichen Literaturverössentlichungen und zu russischen Zuständen führen. Den größten Schaden würden dann auch hier jene -Sieger« haben, die den Besiegten auch noch geistig verhungern lassen wol len, der ihnen aber trotzdem »Reparationen« zahlen soll. u.N. „Preistreiberei" und Streik im Wiener Buchhandel. Von Kommerzialrat Wilhelm Müller. Seit einigen Jahren befinden sich die österreichischen Buchhändler in Aufregung über fortgesetzte Anklagen des Kriegswucheramtes wegen Preistreiberei, und zahlreiche Pro zesse und Verurteilungen haben stattgefunden und die Aufregung vermehrt. Seit Einführung des ersten Teuerungszuschlages von und dann ION aus Schulbücher ün Jahre 1918 hatte ich als damaliger Vorsitzender des Vereins der österreichischen Buchhändler Vorladungen zum Kriegswucheramt erhalten, um darüber Aufklärung zu geben, daß auch ans Schulbücher ein sol cher Tcuerungszuschlag erhoben werde, und ich beranlaßte ein ausführliches Gutachten über die Notwendigkeit dieses Teue rungszuschlages, das zur Folge hatte, daß das Unterrichtsministe rium nachträglich seine Zustimmung dazu erteilte. Auch mein Nachfolger Herr Kommerzialrat Friedrich Schiller kam wiederholt in die Lage, Gutachten abzugeben, aber die Anklagen und Verurteilungen nahmen noch immer kein Ende, und das Kriegswucheramt ging sogar so weit, gegen alle jene Teilneh mer einer Hauptversammlung des Vereines der österreichischen Buchhändler, welche einer weiteren Erhöhung des Teuerungs- zuschlagcs zugestimmt hatten, die Verfolgung wegen Preistrei berei zu beantragen. Unser Kollege Rechtsanwalt vr. Ignaz Kafka führte die Verteidigung der in Untersuchung befind lichen etwa 79 Firmen. Sofort nach meiner Wiederwahl zum Vorsitzenden des Vereins im November vorigen Jahres nahm ich Veranlassung, gemeinsam mit dem früheren Vorsteher der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, Herrn Maximilian Czerny, im Bundesministerium für Volksernährung, dem die Zentralpreisprllfungsstelle untersteht, sowie im Bundesministerinm für Justiz vorstellig zu werden und zu bitten, daß ein so angesehener Stand wie der Buchhandel, der infolge seiner Organisation von selbst genügende Sicherheit für seine Solidität bietet, nicht fortwährend mit so krän kenden Anklagen bedacht werde, und bat, aus Grund der bis herigen Verhandlungen oder durch neu anzuordncndc Enqueten diese Frage endlich einer Lösung zusllhren zu wollen. Tatsäch lich wurde innerhalb weniger Tage eine Enquete in der Zentral- preisprüsungsstclle angeordnet, bei der alle in Frage kommenden Behörden vertreten waren. Weitere zwei Enqueten folgten, und das Ergebnis derselben waren die am 14. März herausgegebcnen nachfolgenden Richtlinien für die Beurteilung b e r S o r t i m e n i e r - preise im österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalicn Handel. Die Zcniralprcisprüfungskommission hat für die Beurteilung des Verkaufspreises von Objekten des Buch-, Kunst- und Musikaiicn- handels für das Bundesgebiet — unbeschadet der sorgfältigen Prii- *) Uns scheint auch dieser Weg ungangbar. Red. 532 fung des einzelnen Falles — im allgemeinen bis auf weiteres nach stehende I. Der Berechnung des Verkaufspreises der Objekte des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels kann der Ladenpreis zugrunde gelegt werden. II. Ein Tcuerungszuschlag z» dem Ladenpreise ist nicht offen bar übermäßig: 1. bei Objekten des österreichischen Verlags, die im Standorte des Sortimenters erscheinen, in der Höhe von 25°/,; 2. bei Objekten des österreichischen Verlags, die nicht im Stand orte des Sortiments erscheine», sowie bei Objekten des ausländische» Verlags a) für die Zeit von Ende November 1920 bis Ende November 1921 in der Höhe von 25°/; b) für die Zeit seit Ende November 1921 bis aus weiteres in der Höhe von 331/°/,, und zwar bei Objekten deutschen Verlags insolange, als der Kurs der Wiener Tevisenzentrale für 1 Mark den Betrag von 40 Kronen nicht übersteigt; 3. bei approbierten Schulbüchern in der von der zuständigen Be hörde festgesetzten Höhe. Der bei der Lieferung von wissenschaftlichen Büchern an Biblio theken usw. gewährte Nachlaß bleibt hierdurch unberührt. III. Für die Höhe des Ladenpreises und des Teuerungszu schlags ist die letzte dem Verkaufe vorangegangenc Preisfestsetzung des Verlegers maßgebend, auch wenn der Sortimenter das Objekt unter Borschreibung eines höheren oder niedrigeren Ladenpreises be zogen hat. IV. Der in ausländischer Währung festgesetzte Ladenpreis ist einschließlich des allsälligen Verleger- und des Sortimcnterzuschlags in österreichischer Währung nach dem zuletzt vor dem Zeitpunkts des Verkaufs veröffentlichten Kurse »Ware« der Tevisenzentrale Wien unter Aufrundung desselben auf die nächste durch 10 teilbare Zahl umzurechnen. (Zum Beispiel: 1 Mark — Kr. 32.53, ausgerundet aus Kr. 32.80.) Diese Richtlinien dürften Wohl in Zukunft Urteile wie das jüngst gegen den Mitinhaber einer der angesehensten Wiener Firmen (Gerold L Co.) gefällte unmöglich machen. Der von allen, die ihn kennen, hochgeschätzte Kollege wurde zu vier Wo chen Arrest, verschärft durch hartes Lager wöchentlich, und 10 900 Kronen Geldstrafe verurteilt, weil er ein Bändchen der Göschen- schen Sammlung zum vorgeschriebenen erhöhten Ladenpreis ver kauft hatte. Ein Schrei der Entrüstung über dieses Urteil hatte sich nicht nur aller Buchhändler, sondern auch vieler Freunde des Buchhandels bemächtigt, die sich fragten, wie es möglich sei, daß ein so angesehener, von allen seinen Kollegen und Freunden der Firma hochgeschätzter Mann zu einer so schimpflichen Strafe ver urteilt werden konnte, obwohl er selbst und sein Verteidiger die Einvernehmung von Sachverständigen verlangt und darauf auf merksam gemacht hatten, daß seit 4 Monaten in der Zentralpreis prüfungsstelle wiederholt Enqueten abgehalten worden seien, um Richtlinien für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel festzusetzen. Es fand eine Protestversammlung gegen diese Verurteilung statt, und in einer Eingabe an das Bundesministerium für Justiz wurde Beschwerde über diese Verurteilung geführt. Das Bundss- ministerium hat, wie ich höre, Weisungen an die Staatsanwalt schaft erlassen, nach welchen in Fällen, in denen die Beachtung der Richtlinien nachgewiesen wird, eine Anklage in Zukunft nicht mehr zu erheben sei. Weniger erfreulich als die Lösung dieser Frage ist der vor einigen Tagen nach 27tägiger Dauer beendete Streik der Au ge st eilten des Wiener Buch-, Kunst- und Musika li enh an dels gewesen, die es innerhalb 11/2 Jahren zum zweiten Male versuchten, ihre Kräfte gegen die Unternehmer zu erproben. Der erste Streik im September 1921 nahm nach 15 Ta gen schon sein Ende, führte aber dazu, daß nunmehr auch die Unternehmer in einem Arbeitgeberverband sich straffer organi sierten, zumal da die Arbeitnehmer sich an berufsfremde Organi sationen (Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter usw.) an geschlossen hatten, um ihre Macht noch mehr zu festigen. Dieses Machtgefühl mag Wohl die Ursache gewesen sein, daß die Ange stellten in diesem Jahre ihres Sieges sich noch sicherer fühlten als das erste Mal, und tatsächlich hatte ein Betriebsrat, als er
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