Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1922
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- 1922-09-28
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- 28.09.1922
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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«rlnM»» f. d. Dllch». «uchd»nd-l. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X; 227, 28. September 1922. Zum Begriff der Tage- und Reisegelder der Aussichlsralsmit- giicder im Sinne des NeichsstcmpclgcsctzeS. — Das Gesetz unterscheidet in Tarifnummer g Abs. S ausdrücklich zwischen Tagegeldern und Reisegeldern. Schon diese Unterscheidung ergibt, daß unter letz teren nichts anderes als die Aufwendungen für die Beförderung nach und von dem Orte der Bestimmung verstanden werden können. Alles, was nicht unter diese Beförderungskosten fällt, insbesondere die Be streitung der Koste» für Verpflegung und Unterkunft, must daher unter der Bezeichnung Tagegelder begriffen werden. Daraus, dast die Befreiung der Tagegelder an einen niedrig gehaltenen Pau schalsatz geknüpft ist, folgt ohne weiteres, daß für die Reisegelder, die für steuerpflichtig erklärt sind, wenn sie de» Betrag der baren Auslagen übersteigen, im Gegensätze zum Pauschale der Nachweis dieser Auslagen hat gefordert werden sollen. Man hat einen Mißbrauch der Bcfreiungsvorjchrist bei den Beförderungskosten durch den leicht zu kontrollierenden Nachweis der erwachsenen Kosten, bei den Kosten der Verpflegung und des Unterhalts durch die niedrige Bemessung des Pauschalbetrags ausschliesten wollen. Die Auslegungsgrnndsätze des Bundesrats unter VI, 4, 8, die allerdings keine gesetzliche Kraft haben, haben hiernach in der Begriffsbestimmung dessen, was als Tagegeld und was als Reisegeld anzusehcn ist, durchaus das Richtige gelrossen. Wenn infolge der Geldentwertung die Befreiung der Tagegelder in Beschränkung auf einen Betrag von 80 Mark für heutige Verhält nisse zu eng erscheint, so ist dies ein Mangel des Gesetzes, der nur ans dem Wege der Gcsetzesänderung beseitigt werden kann, wie dies inzwischen auch durch das neue Kapitalvcrkehrssteucrgesetz 8 84 Abs. 2 geschehen ist. Den Auslcgungsgrundsähen des Bundesrats ist auch darin recht zu geben, dast sie die Befreiung von Tagegeldern und Reisegeldern, selbst in dem im Gesetz anerkannten beschränkten Um fang, nur aus Aufwandsvergütungen für den Kall der Abwesenheit des Aussichtsratsmitgliebs von seinem Wohnort beziehen, sllrteil des Neichsfinanzhofcs vom 11. Juli 1922, II L 181/22.) ZprMM. Grundpreise und Schlüsselzahl. sBgl. Bbl. Nr. 220.) Im Gegensatz zu Herr» Voigtländer halte ich die von dem Börsen- vercin und dem Vcrlcgervcvein angescytc Schlüsselzahl 80 für richtig. Zunächst hatte auch ich die Bedenken des Herrn Voigtländcr, weil auch ich von dem Grundgedanken ausgegaugen war, bah die sogenannten Grundpreise den Friedenspreisen entsprechen müssten. Bei weiterem Nachdenken aber ist mir klar geworden, dast es für den deutschen Buch handel günstig ist, wenn der Teucrungsausschlag niedrig er scheint und dafür die Grundpreise höher als die Friedenspreise sind, weil naturgemäß ein niedrigerer Teuerungszuschlag aus das Publikum günstiger wirkt! Dagegen müßte umgehend im Buchhändler-Börsenblatt eine Er klärung des Börsenvereins erscheinen über die Stichverhältnisse, die er der Tcuerungszahl von KO zugrunde gelegt hat; denn der Verleger muß doch wissen: liegen diesem Teuerungszuschlag der Scptemberpreis des Papiers und die Löhne vom Anfang September zugrunde, oder noch die Zahlen vom August, und welche Steigerungen werden erst bei der nächsten Erhöhung ausgeglichen. Aus einem anderen Grunde muh allerdings die Teuerungszahl voll 80 schleunigst erheblich heraufgesetzt werden: Seit derKestsetzung der Teuerungszahl 80 haben die Buchdruckerpreise bereits wieder eine Erhöhung um 80°/» erfahren, die Buchbinderpreise sind entsprechend ge stiegen. Das ist bereits seit mehreren Tagen bekannt, ohne daß der Börsenverein die Teuerungszahl von 80 entsprechend erhöht hat. Der Wert der neuen Regelung für den Verlag liegt aber in erster Linie darin, daß die Erhöhung des Teue rungszuschlags schlagartig sofort statt sind et, so bald eine Verteuerung der Herstellungspreise be kannt wird, vor allem gilt dies für Papier, Druck und Buch binderarbeit! Bisher mußte sich jeder einzelne Verleger mühsam durch diese Erhöhungen Lurchrechnen, bevor er seine Preise erhöhen konnte. Wir Verleger müssen erwarten, daß die Hcraussetzung des Teuerungs zuschlags durch die Aentralinstanz schneller geht, denn wenn es noch länger dauern würde, als die Berechnungen des einzelnen Verlegers, dann wäre allerdings dem Verlage mit der Neuregelung wenig gehol fen, sondern er wäre sogar geschädigt! An derselben Nummer des Buchhändler-Börsenblattes findet sich unter den »Kleinen Mitteilungen» ein Artikel über Papier- und Holz preise. Auch ich habe selbstverständlich durchaus den Wunsch, daß der Verlag sich gegen jede Übervorteilung durch die Papiersabrikante» wehrt. Ungerecht aber erscheint es mir, wenn das Börsenblatt von den Papierfabrikanten verlangt, daß sie ihr Holz zu den Gestehungs kosten und nicht zu den Aiedcrbcschaffungskostcn ansetzen, während das selbe Buchhändler-Börsenblatt mit Recht predigt, daß der Verlag bei der Festsetzung der Teuerungszuschläge den Wiedetcherstellungspreis der Bücher zugrunde legen müsse! Gewiß gehen die Forderungen der Papiersabrikanten oft über das Mast des zu Rechtfertigenden weit hinaus. Die Hauptschuld aber a» den ivahnsinnigen Papierpreifen tra gen doch nicht die Papier- und Zellulosefabrikanten, sondern die Holz besitzer, und dabei in erster Linie die Einzclstaaten. Solange die Einzclftaatcn in ihrer bisherigen Holzpolitik fortfahren, ohne Rück sicht darauf, ob darunter die Presse, der Buchhandel und damit bas gesamte kulturelle Leben Deutschlands zugrunde geht, solange wird auch mit dem Holz das Papier ins Wahnsinnige steigen müssen! Auch die Papiersabrikanten können selbstverständlich ihre Holzlager nicht für 800 Mark verkaufen, wenn sie es sür 5000 Mark wiederkaufen müssen. Uneingelöste Barpakete zum Schaden des Sortiments. Es ist doch aber überhaupt nicht möglich, die Grundpreise schematisch den Friedenspreisen gleichzusetzen. Zweifellos hat sich die Herstellung eines Buches in größerer Auflage weniger verteuert, als die mit kleiner Auslage. Ebenso zweifellos verträgt das eine Buch als LuruS- buch oder als Spczialbuch eine größere Verteuerung als ei» anderes, das sich an einen ärmeren Leserkreis wendet. Da es aber notwendig ist, daß ein einheitlicher Deucrungszuschlag nicht nur für die Bücher eines Verlags, sondern sür die Bücher aller Verleger erhoben wird, müssen die Abstufungen in der Verteuerung bei der Festsetzung der Grundpreise berücksichtigt werdenI Würde also ein Buch einen dop pelten Teucrungszuschlag 'rechtfertigen und hinsichtlich der Absatz möglichkeit vertragen, so ist eben der doppelte Grundpreis anzunehmeu. Die Zahl 80 scheint mir der niedrigste Tcuerungszuschlag zu sein, der bei irgendeinem Buche unter Zugrundelegung eines Friedenspreises als Grundpreis bei günstigsten Hcrstcllnngsbedingungeu im Augenblick der Festsetzung des Teucruugszuschlags durch Len Börscn- vereiu vielleicht noch möglich war. Und darum ist er richtig, denn kein Grundpreis sollte niedriger sein als der Friedenspreis. Aus keinen Fall dars jetzt nachträglich der Börscnvercln und der Verlcgervercin die Zahl 80 bei Zugrundelegung der da maligen B c r e ch n u n g ssv e r h ä l t n if f e hinterher nochmals verändern. Denn wohl jeder Verleger rechnet nunmehr mit der Zahl 00 und hat angcfangcu dementsprechend seine Grundpreis« fest- zusctzen. Als die Kommissionssähe um Ansang ISlO herum höher wurden, beauftragte ein Teil des Sortiments ihre Kommissionäre, Barpakete über einen bestimmten Betrag nicht einzulösen. Dies hatte damals eine gewisse Berechtigung, wenigstens bcl den großen, gut akkreditierten Firmen. Heute liefern aber die Verleger nur zum Tagespreis. Kommt der Einlösungsauftrag endlich a» — ist er überholt. Man kann auch keinem Verleger zumute», nun die Bücher noch zum alten Preise ab- zugeben. Also erneute Rückfrage; wieder vergehen vier Wochen, wieder ist der Preis erhöht, und so geht cs zum Schaden des Sortiments weiter. Unsummen sind dadurch dem Sortiment verloren gegangen. Der Blick war auss Kleine gerichtet, dabei gingen die großen Summen verloren. —dt. Antwortkarten bei Preisanfregen beifügenl Es kommen säst täglich diverse Anfragen nach dem Preise von Vcrlagswerkcn mit der Forderung direkter Antwort — was zweifellos jeder Verleger erfährt! Bei der jetzigen nnd ferneren Ver teuerung des Portos ist das eine nicht unbedeutende Belastung der Portokasse. Wäre es da nicht angebracht, wenn der Anfragcnde eine frankierte Postkarte der Anfrage anheftete, was ja mittels Mebepapicr usw. leicht zu bewerkstelligen ist? Ltr die Redaktion verantw. z. vaupischrtftlettcr Or. Gerhard Men z. — Verlag: Der Börsenveretnder Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Mchhändlerhaus. — Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Txpedition: Leipzig. Gerichtsweg 3« (BttchhändlerhanS). 1368
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