X: 62, 13. März 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge in der gegebenenfalls durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge Berücksichtigung finden können, welche vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis spätestens den 7, April d. 2. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Bezüglich der Stimmvertretung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1. daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2. daß laut Satzung (§ 17, Absatz ck> nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Kreisvereins bzw. ausländischen Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3. daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Ände rung der Satzung (Satzung §17, Absatz ä> statthaft ist; 4. daß kein Mitglied mehr als zehn Abwesende vertreten darf (ebenda); 5. daß am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 6. daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: n) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e> Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereinsvorstand, ä) Vorlage spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung; 7. daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat. Leipzig, den 10. März 1928. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Otto Voigtländer, Schristsührer. L83