Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230906
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192309062
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230906
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-06
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechfaul. ^ 208, 6. September 1923. Paragraphen beschränken und bitten alle, die das Börsenblatt mit Einsendungen bedenken wollen, sich den Inhalt dieser Bestimmung zu eigen KU machen. Auch hat die Redaktion meist den Einsendern Nachricht gegeben, wenn die in obigem 8 17 vorgeschriebene Vorlage des Angriffs voraus sichtlich eine Verzögerung -des Abdrucks (achttägige Frist) zur Folge hat. Auch das muß für die Zukunft ganz unterbleiben. Die Redaktion mns; vvraussetzen, daß alle Mitglieder, die den Sprechsaal benutzen wollen, sich auch mit den darüber erlassenen Bestimmungen vertraut gemacht haben. Lohnsteuer. — Auf Folgendes sei besonders Hingeiviesen: Nach 8 4 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Betriebs- steuergesetz unterliegen — wie vom 1. September ab regelmäßig alle — so auch diejenigen Beträge noch der Besteuerung, die vor dem 1. Scpt. d. I. in Marken oder im Überweisungsverfahren vom Arbeitslohn einbehalten waren und bis zum 31. August noch nicht abgeführt worden sind. Regelmäßig ist die Abgabe vom 1. September ab am 15. und 25. jedes Monats zu entrichten. Nur für die oben- bezeichncten Augustbeträge ist nach § 5 letzter Absatz der Durchfüh rungsbestimmungen ausnahmsweise der 10. September als spätester Zahlungstermin festgesetzt worden. Inhaltsangabe auf Paketen nach den besetzten Gebieten. — Post pakete nach den besetzten Gebieten müssen in der Aufschrift mit einer kurzen Inhaltsangabe versehen sein. Fehlt diese, so besteht die Gefahr, daß die Sendungen von den Kontrollstellen der Einbruchsmächte be schlagnahmt oder zurückgcwiesen werden, zum mindesten aber Ver zögerungen in der Weiterbeförderung erleiden. Auf Bücherpakete muß, wie hier schon oft mitgeteilt wurde, ein Zettel (bunt) aufgeklebt werden: Inhalt: Bücher! Zollfrei! Die Goldmarkberechnung im Einzelhandel. — Eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung in der heute für den Handel und die Verbraucherschast in gleicher Weise brennenden Frage der Goldmark berechnung fällte die Danziger Strafkammer. Ein Kaufmann hatte nach Wiedereröffnung seines Konsumgcschästs der Berechnung seiner Verkaufspreise fiir sämtliche Waren ohne Unterschied, ob es sich um In- oder Auslandware handelte, den jeweiligen Dollark:: rs zu- grundegelcgt. Er war dabei in der Weise vorgegangen, daß er einen sogenannten Grundpreis als G o l d m a r k feststellte, wobei er den Einkaufspreis der Wareu in Dollar nach dem augenblicklichen Stande des Dollar und danach wieder unter Zugrundelegung des Friedenskurses feststellte, wieviel Goldmark die Ware wert sei. Zu dieser Summe schlug er dann die Handelsunkosten usw. und bezeichnet diesen Betrag als Grundpreis. Tagesverkaufspreis wurde danach dieser Grundpreis, vervielfältigt durch den täglich im Geschäft be kanntgegebenen Multiplikator, der aus dom zuletzt an der Danziger Börse für den Dollar amtlich notierten Briefkurs errechnet wurde. Wegen dieser K a l tu l a t i o n s m e t h o d e erhob die Staats anwaltschaft Anklage. In der Verhandlung vor der Straf kammer suchte der Angeklagte sein Verfahren zu rechtfertigen. Der Staatsanwalt hielt auf Grund von Neichsgerichtsentscheidungen den Standpunkt des Angeklagten für ungerechtfertigt und beantragte eine Geldstrafe von 15 Millionen Mark. Der Verteidiger, Rechtsan walt vr. A l s b e r g (Berlin), bezeichnet den Standpunkt des Reichs gerichts als durch die wirtschaftlichen Erfahrungen der Zwischenzeit längst überholt. Die^Hoffnungen des 9leichsgerichts, auf dem von ihm gedachten Wege die Berücksichtigung der valutarischen Bewertung der Mark aus dem Handel auszuschalten, haben sich als unmöglich herausgestellt. Dem Index könne nicht die Bedeutung zugesprochen werden, als Preiskalkulator zu dienen. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an uvd erkannte auf kostenlose Freisprechung. In der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende hervor, daß das Gericht sich der großen Bedeutung seiner Entscheidung bewußt gewesen sei. PerlsnalMittlMeii. Paul Graf von Hoensbroech f. — Mitte voriger Woche ist, wie erst jetzt bekannt wird, Graf Paul von Hoensbroech, der be kannte Kulturkämpfer, in Lichter selbe gestorben. Graf Hoens broech war Mitglied der »Gesellschaft Jesu« gewesen und hatte als solches zumal die politische Tätigkeit dieses Ordens kennen gelernt. Von dieser abgestoßen, trat er aus und sagtk sich ganz von Nom los. Von seinen Schriften seien genannt: Mein Austritt aus dein Jesuitenorden (1893, 13. Ausl. 1904), Moderner Jesuitismus, 1. und 2. Aufl. (1894), Die römische Frage (1895, 2. Aufl. 1896), Die Parität im Preußischen Staate (1895), Zivilehe, 2. Aufl. (1896), Entwurf 1246 des BGB. und römisch-ultramontanes Eherecht (1896), Die deutschen Jesuiten der Gegenwart und der konfessionelle Friede, 3. Aufl. (1912), Ultramontane Leistungen, 1.-4. Aufl. (1896), Ultramontanismus^ 2. Aufl. (1898), Religion oder Aberglaube (1897), Ultramontanes zur Lex Heinze (1898), In eigener Sache und anderes (1899), Das Papsttum in seiner sozialkulturellen Wirksamkeit 1 (1900, 5. Aufl. 1905), II, 1.—3. Aufl. (1902), Ein Beitrag zur Liguori-Moral (190l), Der Zweck heiligt die Mittel (1903, 2. u. 3. Aufl. 1904), Die Toleranz des Zentrums im Lichte der Toleranz der römisch-katholischen Kirche (1903), Der Syllabus (1904), Moderner Staat und römische Kirche (1906), Nom und das Zentrum (1907, Volksausg. 1910), Die katho- lisch-theologkschen Fakultäten im Organismus der Staatsuniversität (1907), Ein Wort an Deutschlands und Österreichs Studenten (1908), 14 Jahre Jesuit, Persönliches und Grundsätzliches (1909/10, Volksaus gabe 10. Taus. 1912), Das Jesmtengesetz (1912), Offener Brief an die bayerischen Bischöfe (1912), Ter Linksliberalismus (1912), Das Glau bensbekenntnis der Jesuiten (1913), Das Zentrum, ein Fremdkörper (1914), Zwei Welten, 4 dramatische Bilder (1914), Des Jesuiten voll Nostitz' Schrift: »Graf Hoensbroechs Flucht aus Kirche und Orden« (1914), Wenn die Toten erwachen (1915), Papst, Wilson, Neichstags- mehrheit und deutsches Volk (1917), Kirchenstaat und Christus, eine Lösung der »römischen Frage« (1917), Graf Hertling, Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident (1918), Ein Stück Jesuiteninoral aus des Jesuiten Balthasar Gracians »Hand-Orakel« (1918), Wil helms II. Abdankung und Flucht. 15. Aufl. (1919), Zurück zur Mon archie! Ergänzung u. Forts, vorstehender Schrift (1919), Das eng lische Raubtier (1919), Zwei Welten (1919), Das Wesen des Christen- tnms (1920). Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion,' jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Das Grund- und Schlüsselzahljystem veim Postvrrtrieb der Ieitschristen. Durch die Ausführungen im Bbl. Nr. 199, S. 1197 scheint das neue Verfahren des PostzeitungSamtes für den Buchhandel noch nicht ge nügend geklärt. Zur Vermeidung späterer Schwierigkeiten für Verlag wie Sortiment ist es vielmehr erforderlich, daß der Börsenverein und der Verlegerverein unverzüglich weitere Bestimmungen erlassen. 1. Stichtag für die Anmeldungen der Grundzah len zur Preisliste des P o st z e i t u n g s a m t s. Es hätte sich empfohlen, wie das der Verein der Deutschen Zeitungsverleger im »Zeitungsverlag« Nr. 34 getan hat, genaue Vorschriften über den Stichtag mit den an diesem Tage zugrunde liegenden Kalkulations- einzelheiten für Papier, Druck usw. rechtzeitig und nicht erst am 27. August für den vom Postzeitungsamt zum 1. September festge setzten Termin zu veröffentlichen. Da es sich bei der Preisberechnung der Grundzahlen für Zeitschriften um Pfennige handelt, muß der Ver leger auf das genaueste kalkulieren, wenn er bei den späteren Terminen nicht Schaden erleiden will, da die spätere Schlüsselzahl ohne seine Mitwirkung festgesetzt wird und Ausgleiche nicht mehr möglich sind. Jede kleinste Nugeuauigkeit in der Grundzahl rächt sich bei der jetzt schon 2 000 000 betragenden Schlüsselzahl später bei der Oktober-Rech nung? Da der Termin für die Anmeldung der Oktober-Grundzahlen schon verstrichen ist, empfiehlt es sich, bei Veröffentlichung der Schlüs selzahl am 16. September wenigstens die Grundlagen im einzelnen an zugeben, damit die Verleger in der Lage sind, dann bei den November- Grundzahlen Richtigstellungen vorzunehmen. Jedenfalls wäre es rich tiger gewesen, für alle Zeitschriften von demselben Stichtage aus- zllgehen, da nur dann die Schlüsselzahl stimmen kann. 2. Der 1. Oktober wird dem deutschen Buchhandel neben der Schlüsselzahl für Bücher eine weitere für Zeit schriften bringen. Daß daneben eine dritte für Zeitungen besteht, wird die Auseinandersetzung mit den Beziehern nicht gerade vorteil haft beeinflussen. Aus den Ausführungen S. 1198 des Bbl. geht her vor, daß bei der Festsetzung der Schlüsselzahl am 16. jedes Monats für den folgenden Monat mit Recht die möglichen Steigerungen vom 16. bis zum folgenden Monat miterfaßt werden sollen. Die Schwierig keiten, die dabei erwachsen, sind nicht zu unterschätzen. Das zeigt schon ein Rückblick auf die letzen Monate. Hätte jemand im Juni, Juli oder August vorausberechncu oder ahnen können, daß die Schlüsselzahl vom 14. Juni zum 30. Juni von 5000 auf 9000, dann von 15 000 (11. Juli) auf 41 000 (2. August), von 700 000 (15. August) auf 1600 000 (1. Sep tember) steigen würde? Wohl kaum! Aber selbst wenn das auch nur ungefähr möglich wäre (auf S. 1198 deS Bbl. wird aus dem Jahre 1922 das tägliche Steigcrungsrisiko mit IN angegeben?), sind die Schwic-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder