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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1923
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- Deutsch
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208, 6. September 1923. Sprechsaal. rillketten noch lange nicht behoben. Eine e i n w a n d f r e i e L ö s u n g ist liberhau pt unmöglich. Dem Verleger, dessen Zeitschrift nur einmal zum Beginn des Monats erscheint, ist nur damit gedient, das; die Steigerung der Schlüsselzahl nur diejenigen Preiszuschläge er faßt, die bis dahin eintreten. Den Zeitschriften, die während des kom menden Monats mehrmals, jedes Heft mit ganz anderen Preisgrund lagen hcrauskommen, ist mit der ans den Monatserstcn berechneten Grundzahl dagegen wenig gedient. Ob an diese Frage bei den Vor verhandlungen über die Grund- und Schlüsselzahlen mit dem Post zeitungsamt gedacht worden ist, erscheint fraglich. Einstweilen bleibt wohl kaum etwas anderes übrig, als die Schlüsselzahl für den Monats ersten zu bestimmen und den Verlegern nach wie vor freibleibende Preise mit der Berechtigung zu Nachforderuugcn zu empfehlen. Bei der jetzt sprunghaften Entwicklung aller Herstellungspreise wird dies vielfach sogar auch für die Monatszeitschriften nötig werden, da es un möglich ist, auch nur die Erhöhungen für 14 Tage annähernd richtig im voraus zu bestimmen. 3. Eine weitere Schwierigkeit, die unbedingt durch den Börseu- verein allgemeiugttltig geregelt werden muß, ergibt sich aus der Tat sache, daß die Zeitschristcn-Schlüssclzahl am 1. jedes Monats wohl nie mit der Schlüsselzahl für Bücher übereinstimmen wird. Es besteht die Gefahr, daß der vom Verleger zu bestimmende Ladenpreis dabei vollkommen in die Brüche geht. Der Sortimenter bezahlt dem Postzeitungsamt den Preis, der sich aus der vom Verleger angemcldeten Grundzahl mal der vom Börsenverein und Verlegerverein für den kommenden Monat festgesetzten Schlüsselzahl ergibt, etwa in der Zeit zwischen dem 20. und dem Letzten des Vor monats. In seinem eigenen Interesse wird der Sortimenter von jetzt ab, wenn er es nicht schon bisher getan hat, die Zeitschriften erst in den letztmöglichcn Tagen, also etwa am 25., bestellen. Diese Beträge werden im kommenden Monat dem Verleger zngeftthrt, mehr erhält er nicht. Wenn nun zum Monatsbeginu die Schlüsselzahl für Bücher höher geworden ist als die im voraus errechnet« für Zeitschriften, wird sich der Sortimenter für berechtigt halten, diese letztere auch bei Zeit schriften für seine Kundschaft zugrunde zu legen, weil er die Geldent wertung für sich geltend macht. Der Verleger dagegen wird einen Unterschied zwischen Postabonnenten, die wie der Sortimenter einen niedrigeren Betrag entrichtet haben, und eigenen direkten Abonnenten nicht für angängig halten und seinen Beziehern den niedrigere» Preis ansetzen müssen. Er kann hier die Geldentwertung nicht in Ansatz bringen, da ja auch das Postzeitnngsamt die Bezugspreise erst später au ihn entrichtet. Damit haben wir zweierlei Preise an dem selben Tage; das Chaos ist da, der Käufer hält sich für übervorteilt. Es ist daher erforderlich, daß der Börsenverein die Preise, die sich aus der Grundzahl der Postpreisliste mal Zeitschristen-Schlüsselzahl ergeben, als feste Ladenpreise bei Beginn der betreffenden Bczugszcit vorschreibt. Steigen im Laufe der Bczugszcit die Preise weiter, so regelt sich der Ladenpreis von selbst. Da die Post nachträgliche Be stellungen nicht mehr annimmt, muß vom Verleger bestellt werden. Dieser behält damit die Bestimmung darüber, ob er zum gleichen Preise weiterliefern will oder zur Tagesschlüsselzahl mal Grundpreis. Schon diese Ausführungen zeigen, daß die neue Regelung weit von einer idealen Lösung entfernt ist. Für viele Verleger wird es daher am vorteilhaftesten fein, zwar den Postbezug beizubehalten, aber nur »Verlagsstücke« znzulassen, d. h. die bestellten Stücke ans dem Wege der Postüberweisung (sehr viel billiger als durch Kreuzband!) zu liefern, den Bezugspreis aber unmittelbar vom Bezieher zu er heben. Dieser Weg empfiehlt sich unbedingt für Zeitschriften mit kleineren Auflagen, für die der Aufwand an Personal für die Erpedi- tionsarbeiten nur gering ist. In jedem Falle kann der Verleger bei diesem Verfahren den Preis hereinholen, den er für nötig errechnet. Für die weiteren Verhandlungen mit dem Postzeitnngsamt wird vor allem notwendig sein, darauf zu drücken, daß der Termin für die Anmeldung der Schlüsselzahl statt auf den 10. jedes Monats auf einen späteren Tag hinausgcschoben wird. Die Geschäfte der Post werden ja durch die sich überstürzenden Tariferhöhungen auch so weit zurück- geheu, daß sie die Einziehung der Bezugsgelder in kürzerer Frist be wältigen kann. Ferner muß dahin gewirkt werden, daß die Auszah lung an die Verleger ganz erheblich früher geschieht als jetzt, wo durch die Geldentwertung die verspätet hereinkommenden Beträge nur noch Bruchteile der erwarteten Summen darstellen. Die Post weiß ja auch am Monatsersten schon genau, welchen Betrag sie mindestens an den Verleger abzusühren hat; sie kann also, wenn der Wille da ist, bis zum 5. oder 6. auch gezahlt haben. Berlin. 3. September 1923. Paul Ebel, Prokurist des Verlages der Deutschen Inristen-Zeitung Otto Liebmann, Berlin. Die spekulative Buchmurk. Von Theodor Marcus -in Breslau. (Vgl. Bbl. Nr. 121, 186, 196 u. 202.) Der Chrouist der Buchmark-Jdce, wie sie im Artikel »Die Zu kunst der Grundzahl. Schaffung einer Buchhändler-Währung« (Bör senblatt Nr. 121) erstmalig zur Diskussion gestellt wurde, blieb bis heute — unter Zurückstellung seiner Person — stumm, weil er den Standpunkt einnahm, daß sich die Idee durch die Zeitläufte allein ihren Weg bahnen werde. Ferner, daß es zwecklos sei, Ideen im Zeit alter des »wohltätigen Papiermarkschleiers« (Zitat aus der Valori sierungskommissionssitzung vom 25. Juni 1923) zu propagieren, die ja doch am Tage des Gerichts, am Tage des seit Jahren vorausge- sagten Stillstandes (s. Bbl. 1922, Nr. 274) plötzlich allgemein aner kannt werden. In wirtschaftlichen E r k e n n t n i 8 f r a g e n — und um d iese handelt es sich hier — will man nicht r e ch t b e ha l t c n, man will vielmehr, daß sie Allge meingut werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Auch die bekannte Veröffentlichung des Börse,ivereins-Vorstandes, der die Buchmark, in Verkennung des wirklichen Währungsproblems, zum Spekulationsobjekt verurteilt, hätte mich nicht veranlaßt, aus meiner Reserve hervorzutreten, wenn nicht Herr Nit schm aun im Börsenblatt Nr. 202 es so hinstellte, als ob die Richtlinien vom 14. 8. in nichts Wesentlichem mit den Forderungen der Buchmark-Ver- leger übereinstimmten. Dieses ist nicht richtig. Gemäß der Sitzung der Valorisierungskommission vom 25. Juni zerlegte sich das Problem in folgende vier Punkte: 1. Die Buchmark als Buchhändlerwährung, 2. Die Buchmark als Kreditfrage, 3. Die Buchmark als wertbeständige Anlage, 4. Die Buchmark als Propagandamittel. Punkt 1 »wurde nach kurzen Erklärungen als noch nicht spruch reif zurückgestellt«. Inzwischen nimmt Herr vr. Menz im Börsen blatt Nr. 198 diese Frage auf und tritt für die Schaffung einer Buchhändler-Währung als Parallel-Währung warm ein. Also scheint heute das Problem denn doch schon mehr spruchreif zu sein. Zu Punkt 2 »wurde allgemein anerkannt, daß eine Kreditgewäh rung in heutiger Zeit außerordentlich gefahrbringend ist. Kreditgewäh rung bedeutet Substanzverminderung. Trotz dieser unbestrittenen Tat sache wollten sich die Sortimentsmitglicder nicht dazu bereit erklären, die Schlüsselzahl des Zahlungstages bei Fristüberschreitung offiziell anznerkennen«. Diese Anerkennung brachten, durch die Zeitverhältnisse hervorgerufen, die Richtlinien vom 14. August. Auch hier ein abso lutes Fortschreiten auf der gewünschten Linie. Zu Punkt 3 »wurde von den Gilde-Vertretern auf die große Gefahr hingewiesen, die der Eingang von Buchmark für den Sorti menter mit sich bringt. Es wurde betont, daß die Sortimenter für bas eingehende Geld nicht immer sofort Verwendung hätten, daß am Tage vor Erhöhung der Schlüsselzahl noch bedeutende Eingänge mög lich seien, deren Unterbringung am gleichen Tage als wertbeständige Anlage beim Verleger praktisch undurchführbar sei. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß besonders große Verleger gleichfalls nicht immer sofort in der Lage seien, Gelder, die als vorausgezahlte Buch mark eingehcn, wertbeständig anzulegen. Bei Bedingtsendungen zur Schlüsselzahl des Zahlungstagcs sei die Abrechnung gefahrbringend, da ä cond.-Sendungen nicht täglich (also gleich nach jedesmaligem Ver kauf) abgerechnet werben könnten«. Hierüber wird also zurzeit noch der Meinungsstreit fortgcführl. Trotzdem immer und immer wieder von deu Buchmark-Verlegern betont wird, baß dieselben Gefahren bei der Papiermark in erhöhtem Maße bestehen, hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchzusctzen ver mocht. Allerdings findet die Abrechnung des ä cond.-Kutes iu den Richtlinien die gewünschte Aufnahme, da sind also bie Bedenken des Sortiments zurückgestellt worden. Zu Punkt 4 »wurde bemerkt, daß die Propaganda sicherlich sehr wirksam sein müsse, daß aber infolge Ablehnung der Buchmark über Propagandafragcn nicht weiter gesprochen zu werden brauche. In der Kommission wurde noch die Meinung vertreten, daß die Buchmark den Papiermark-Schleier zerreißen würde, der zurzeit noch ,segensreich' über dem deutschen Volke hängt«. Der Papiermark-Schleier ist zerrissen! Eine Spitzenvcreinigung wie der Börsenverein kann in so bewegten Zeiten wohl burch keine vercinsmäßige Empfehlung die Buchmark- 1247
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