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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1923
- Strukturtyp
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- 1923-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1923
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. 36, 12. Februar 1923. Messen, den Ausstellungen, der Reisezeit usw. würden sich dazu eignen- Sowie die deutsche Industrie anfängt, wieder um den deutschen Ver braucher zu werben, weil die Ausfuhr infolge der fast erreichten Welt marktpreise nachläßt, wird dieser Gedanke erhöhten Anklang finden. Mißlingt der Versuch, so wird er. das Defizit der Post nicht sehr ver größern, wenn er aber gelingt, wird er regelmäßig fließende neue Ein nahmen schaffen und der Post zugleich die Gunst des Publikums wieder gewinnen. Das Ergebnis der Münchener Gewerbcschau. — Kürzlich fand in München die Schlußsitzung der Deutschen Gewerbeschau statt, die ein sehr günstiges Ergebnis aufwcisen konnte. Die Einnahmen betrugen 88 679 652 Mark, die Ausgaben 70 259 658 Mark. Die Ausstellung schloß also mit einem Uberschuß von 18 419994 Mark, von dem 1514 Millionen Mark zur Förderung des Kunsthandwerls zur Ver fügung gestellt werden. PersvnlllnMWen. 80. Geburtstag. — Der Senior der Hamburger Buchhändler, der frühere langjährige Inhaber der Firma L. M. Glogau (später L. M. Glogau Sohn), Herr S. Glogau in Hamburg, Schlütcr- straße 54s, feiert am 13. Februar seinen 80. Geburtstag. Lauge Jahre war die Firma L. M. Glogau jedem Kinde und Erwachsenen in Hamburg wohlbekannt; denn zum Klasseuwechsel verkaufte mau ^eine alten Schulbücher nur bei »Glogau«, um dafür neue zu kaufen, und weit bis auf die Straße hinaus standen dann Groß und Klein. Aber auch Hunderte von Antiquariats-Katalogen hat Herr S. Glogau hcrausgegeben, die der Firma besonders auch in Übersee einen guten Namen verschafft haben. Möge dem körperlich wie geistig frischen Jubilar, der an der Seite seiner Gattin, inmitten seiner Kinder, Enkel und Urenkel seinen Geburtstag begeht, ein fernerer glücklicher Lebensabend beschicken sein! SprechsM. Zwei weitere Beiträge zum Thema Grundzahl und Auslandpreis. 1. Von Heinrich Finke: ^.eta ^raßonensia erschienen in meinem Verlage die Bände k und II und wurden nach dem Ausland mit Genehmigung der Außenhandelsnebcnstelle zu je 27 Schweizer Franken verkauft. Das Werk ist als schwerwissenschaftliche Quellenedition (meist katalanisch) absolut konkurrenzlos. !Jch ediere nunmehr den 3. Band, im Umfang stärker als einer der beiden vorher erschienenen Bände, und schlug der Anßenhandclsnebenstelle den gleichen Aus landpreis rwn 27 Schweizer Franken vor, um die Grundzahl für das Inland mit 20 festsetzen zu können. Es erfolgte mit der bekannten Motivierung (Franken-Preis — Grundzahl) Ablehnung. Konsequenz: die Grundzahl mußte auf 22 erhöht werden, um den Schweizer Fran ken-Preis auf 22 heraösetzen zu können. Moral: Deutscher, beschenke das Ausland! 2. Von Josef Köhlers Lehrbuch der Rechtsphilosophie, einem klassischen Beispiel für ein buchhändlerisches Monopol-Erzeugnis, erscheint die umfangreiche dritte Auflage. Die zweite Auflage wurde nach dem Ausland mit 18 Schweizer Franken verkauft, die dritte Auf lage sollte den gleichen Schweizer Franken-Preis erbringen und die Grundzahl 12 haben. Ablehnung: wie oben. Konsequenz: wie oben. (Nunmehr Grundzahl 14, Auslandpreis 14 Schweizer Franken.) Moral: wie oben. B c r l i n - G r u n e w a I d, den 3. Februar 1923. I)r. Walther Rothschild. E n tg c g n u n g. Die Anßenhandelsnebenstelie bemerkt zu deu Auslassungen des Herrn vr. Walther Rothschild, daß er anscheinend das letzte Schreiben der Anßenhandelsnebenstelle in dieser Angelegenheit nicht genau durch gelesen hat. Es lautete wie folgt: Auf Ihr Schreiben vom 22. d. M. können wir, da auch der Auslandpreis für die beiden ersten Bände der »^eta .^ra- Lononsla« 54 Schweizer Franken betrag, für den nunmehr zur Aus gabe gelangenden dritten Band den gleichen Preis, also 27 Schweizer Franken, genehmigen. Dieser Preis kommt jedoch nur für das ge bundene Exemplar in Frage, nicht aber ein solcher von 35 Schweizer- Franken, wie Sie ihn in Ihrem Schreiben vom 17. d. M. an geben. , Den gleichzeitig gemeldeten Auslandpreis für »Köhler, Lehr buch der Rechtsphilosophie« bedauern mir abermals ablehnen zu müssen. Es ist ein Irrtum, wenn Sie in Ihrem Schreiben vom 24. d. M. annehmeu, daß wir die gleichen Preise von 18, bzw. 24 Schweizer Franken für die vorhergehende Auflage bereits ge nehmigt haben sollten. In unserem Katalog ist dieses Werk bisher noch.nicht veröffentlicht worden. Aus diesem Schreiben geht hervor, daß die Außenhandelsneben stelle im ersten Falle den Preis genehmigt hat, im zweiten die Be schwerde des Herrn vr. Walther Rothschild auf einer falschen Voraus setzung beruht. A u ß e n h a n ö e l s n e b e n st e l l e für das Buchgewerbe, vr. Becker. Schlüsselzahlsystem. (Vgl. Bbl. Nv. 17 und 24.) Zu der Sprechsaalnotiz des Herrn Urban in Berlin in Nr. 24 des Bbl. möchte ich mir einige Bemerkungen erlauben, die von allge meinem Interesse sein dürften. Freilich ist anzunehmen, daß das Sortiment gegen die Berechnung einer höheren Schlüsselzahl, wenn cs sich um Lagerergänzungen han delt, nichts einzuwenden hat, bleibt ihm doch, wie Herr Urban richtig sagt, das Betriebsvermögen erhalten. Wenn also der einsichtige Sorti menter nicht zu denjenigen gehört, »die die Einnahmen einer Schlüssel zahl solange aufheben, bis die neue Schlüsselzahl in Kraft ist, und dann erst ihr Lager ergänzen« (ich möchte bezweifeln, daß es deren viele gibt), so könnte er meines Erachtens auch von den Herren Ver legern verlangen, daß nicht diese nun seine Bestellungen sammeln und ihn erst dann beliefern, wenn die erhöhte Schlüsselzahl Gültigkeit hat, sondern stets die Schlüsselzahl zur Anrechnung bringen, die am Tage des Eingangs der Bestellung in Kraft ist. Einige Verleger sind auch hierin vorbildlich. Allzu häufig werden jedoch die Lieferungen ver zögert, nur um dadurch in den Genuß des höheren Preises zu gelangen. Jlnmcr fehlen gerade ausgerechnet kurz vor Erhöhung der Schlüssel zahl die Exemplare beim Verlag am Lager, oder sie sind dauernd beim Buchbinder und werden jeden Tag von diesem erwartet, u. a. mehr. Es müßte daher unbedingt darauf hingewirkt werden, daß gerade in den erwähnten Fällen, wenn es sich also nicht um noch nicht er schienene Neuauflagen handelt, stets zum Tagespreis des Eingangs der Bestellung zu liefern wäre. Vielleicht würde es interessant sein, diese Frage vom juristischen Standpunkte aus zu betrachten und die Sacke dann in einwandfreier Weise allgemein zu regeln. Aber auch einen anderen Fall möchte ich bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen. Wie ist z. B. die Rechtslage, wenn die Liefe rungsbedingungen eines Verlags es nicht ermöglichen, Exemplare eines Werkes stets am Lager zu halten, wie bei der Firma Urban L Schwarzenberg in Berlin, die die vorherige eidesstattliche Ver sickerung der Auftraggeber, daß kein Auslandverkanf erfolgt, zur"' Bedingung für Lieferung einiger ihrer Werke macht? Durch diese Bedingung ist ein Verkauf des Werkes an Ort und Stelle zu Tages preisen fast ausgeschlossen. Ein festes Preisgebot dem Kunden gegen über ist aber auch nicht möglich. Wird dann die Lieferung durch Vor wände obiger Art vom Verleger noch hinausgeschoben, so ist es sehr zweifelhaft, ob der Kunde noch zur Abnahme des inzwischen doppelt so teuer gewordenen Werkes gezwungen werden kann. Jedenfalls aber wird er sich nur selten vorher darauf cinlasscn, das Werk zu jedem gerade gültigen Preise abzunehmen. Wer aber ersetzt den hierdurch entgehenden Gewinn? Beispielsweise heißt es in einer mir von der Firma Urban K Schwarzenberg in Berlin zugehenden Karte: »Das Werk (es handelt sich um Ullmanns Enzyklopädie) werden wir Ihnen voraussichtlich Anfang nächster Woche liefern können, da wir dann erst wieder Exem plare erhalten. Eine Lieferung kann natürlich nur zu unserer Schlüssel zahl erfolgen, welche bei Wiedcrlieserungsmöglichkeit in Kraft ist . Geht nicht ein bißchen allzu durchsichtig aus dieser Karte hervor, warum bis nächste Woche gewartet werden soll? Eine baldige Regelung der Angelegenheit wäre daher sehr zu begrüßen. Frankfurt a. M. Friedrich Alt i. Fa. Johannes Alt. * Die Regelung ist höchst einfach: Verkauf an den Kunden nur unter Vorbehalt des Preises und der Lieferungsmöglichkeit von seiten des Verlegers. Anfrage an den Verleger um bindendes Preisangebot. Berlin, den 7. Februar 1923. U rbanLS ch w a r z c n b e r g. Berantmvrtl. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: N a m m L S e e m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 iBuchhändlerhauS) 184
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