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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1924
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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125, 28, Mai 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7611 Redaktioneller Teil. (Nr. 82.) Der Spesenaufschlag. In der diesjährigen Hauptversammlung wurde auch die Frage des Spesenausschlags wieder eingehend erörtert, worüber di« Mit glieder noch Näheres aus dem stenographischen Verhandlungsbericht ersehen werden. Der Herr Vertreter des Reichswirtschaftsminisle- riums betonte mit allem Nachdruck, daß die Stellungnahme der obersten Neichsbehörde mit Rücksicht auf die allgemeine Wirtschafts lage unabänderlich sei und von ihr ein Spesenausschlag in jedweder Höh«, selbst also auch nur von 5"/», nicht genehmigt werden könne. Selbstverständlich sei es aber trotz dieser ableh nenden Haltung des Reichswirtschaftsministe riums dem einzelnen Sortimenter unbenommen, einen Spesenausschlag zu berechnen; er müßt« ihn dann eben gegenüber den Preiswucherbehörden verteidigen, könne sich also nicht mehr daraus berufen, wie das früher der Fall war, daß das Reichswirtschaftsministerium den Zuschlag für wirtschaft lich berechtigt und daher sür vereinbarlich mit den Bestimmungen des Preistreibereirechts ansehe. Aus dieser Erklärung des Herrn Vertreters der Reichsregie rung ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß die in letz ter Zeit von einzelnen Verwaltungsbehörden erlassenen Verfügungen, durch die dem Sor timenter die Erhebung eines Zuschlags ver boten wurde, unzulässig sind. Damit wird die Auffas sung der Rechtslage, wie sie die Geschäftsstelle diesen Verfügungen gegenüber eingenommen hat, bestätigt. Die Regierungspräsidenten und sonstigen zur Überwachung der Preisprüsung berufenen Stellen könne» zwar Anzeige bei den Preiswucherbehörden erstatten, falls sie die Erhebung des Spesenaufschlages für unzulässig erachten, die Entscheidung darüber aber, ob infolge Er hebung des Ausschlags Preiswucher vorliegt, steht lediglich den ordentlichen .Gerichten zu. Es erscheint dringend erwünscht, die Mitglieder nochmals über die Gründe zu unterrichten, die für die Berechtigung des Spesen- aufschlags angeführt werden können; dies ist um so notwendiger, als das Reichswirtschaftsministerium in der Aprilnummer der Mit teilungen sür Preisprüfungsstellen sein unterm 29. März 1924 an den Börsenverein gerichtetes Schreiben vollinhaltlich veröffentlicht hat, in dem es den Antrag auf Genehmigung der im Februar 1924 von den buchhändlerischen Verbänden getroffenen Entschließungen ablehnt. Diese Veröffentlichung hat insofern großen Schaden angerich tet, als sich daraufhin einzelne Behörden sür berechtigt angesehen haben, Sortimentern, wie bereits erwähnt, im Falle der Weitererhebung des Spesenaufschlags die Schließung des Geschäftes anzudrohen. Die Nachgeordneten Stellen gingen also wieder ein mal weiter, als die Spitzenbehörden selbst es wollten, und glaubten sich zu Maßnahmen berechtigt, die im Falle ihrer Verwirklichung jeglicher Rechtsgrundlage — auch in verwoltungsrechtlicher Bezie hung — entbehrt haben würden. Um die erforderliche Aufklärung in dieser Beziehung zu bewir ken und insbesondere auch um den amtlichen Stellen die seitens des Buchhandels zum Beweise für die Berechtigung des Spesenauf- schlags ins Feld geführten Gründe vor Augen zu führen, wird den Landespreisprüsungsstellen der gesamte zwischen dem Reichswict- schaftsministerium und dem Börsenverein geführte Schriftwechsel zugestellt werden. Den Kreisvereinen und sonstigen örtlichen Organisationen bleibt esüberlassen, durch Übermittlung des Materials an die ört lichen Preisprüfungsstellen auch bei diesen für Aufklärung zu sorgen. Die Geschäftsstelle hält Abzüge in beliebiger Anzahl zur Verfügung und bittet um Bestellung. Der Schriftwechsel ist nachstehend veröffentlicht und enthält zur Abrundung des Bildes auch di« bereits im Börsenblatt Nr. 89/W vom 15. April 1924 Veröffentlichte Bekanntmachung des Vor standes des Börsenvereins vom 14. April 1924, in der die Ent schließung über den Spesenausschlag vom 28. Februar 1924 ent halten und in der über den erfolglosen Ausgang der Verhandlungen mit dem Reichswirtschaftsministerium kurz berichtet ist. Die Veröffentlichung dient gleichzeitig auch dem Zwecke, dem Sortiment im Bedarfsfall« Unterlagen zur Verteidigung gegenüber den Preiswucherbehörden an die Hand z» geben, wie sic hauptsäch lich das Schreiben des Vorstandes vom 14. April 1924 enthält. vr. H e tz. Leipzig, den 4. März 1924. An das Reichswirtschaftsministerium Berlin. Di« in unserer Eingabe vom 1. Dezember 1923 sür die Be rechtigung eines angemessenen Spesenaufschlags ausgesllhrten Gründe sind vom Reichswirtschaftsministerium nicht anerkannt worden, vielmehr hat es sich in seiner Antwort vom 29. Januar auf den Standpunkt gestellt, daß jedweder Aufschlag unbillig und unzweckmäßig sei, weil er, zum Ausgleich irgendwelcher Risiko« oder Teuerungsmoment« dienend, nach dem Eintritt stabiler Verhältnisse keine innere Berechtigung mehr besitze. Durch die ablehnende Stellungnahme des Reichswirtschasts- ministeriums ist der Börsenverein sowohl wie der gesamte deutsche Buchhandel in eine überaus schwierige Lage geraten. Es wird dort nicht unbeobachtet geblieben sein, daß in letzter Zeit mehr und mehr ein völliges Durcheinander in der buch händlerischen Preisbildung Platz gegriffen hat. Es wurde nicht nur vielfach entgegen den erlassenen örtlichen Vorschriften ein Zuschlag nicht mehr erhoben, auch die wildesten Aufschläge wur den zur Anwendung gebracht. Andrerseits wurde von einzel nen Firmen, di« in der Inflationszeit große Bestände aufgekaust haben, systematisch unter dem Ladenpreis verkauft und der Ab satz der regulären Firmen aufs, schwerste geschädigt. Unsere Hoffnung, die Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums für die von der Organisation angeordnete Preisbildung zu fin den, um uns mit einer Befürwortung an das Kartellgericht um Schutz gegen die Außenseiter zu wenden, hatte sich nicht erfüllt. So blieb uns nichts übrig, als sofort «ine Versammlung von Vertretern des gesamten deutschen Buchhandels «inzube rufen und ein« Regelung zu suchen, die auf der einen Seite Aus sicht bot, die Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums zu finden, andererseits aber dem vertreibenden Buchhandel die Möglichkeit ließ, sich der drückendsten Einengung seiner Ein- nahmen zu erwehren. An der Besprechung nahmen unter Vor sitz des Unterzeichneten Börsenvereins-Vorstandes außer Vertre tern des deutschen Verlags aus den vier Buchhandelszentren Berlin, Leipzig, München und Stuttgart folgende Vereine teil: Deutscher Verlegerverein, Deutsche Buchhändlergild«, Verband der Kreis- und Ortsverein« im deutschen Buchhandel, Verein Deutscher Bahnhofsbuchhändler, Verein der Reise« und Versandbuchhandlungen E. V., Central-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriften- Händler. Wir haben uns durch die gewaltigen Unkosten von der Ein- berufung einer solchen Vertreterdersammlüng nicht obhalten lassen, um für den Börsenverein selbst Klarheit darüber zu ge- Winnen, wie die Stellungnahme seiner Mitglieder in dieser Frag« sei. Das Ergebnis der Beratungen ist in der als Anlage beigesügten Bekanntmachung niedergelegt, die einstimmig gut geheißen und von den Vorsitzenden der sämtlichen auf der Zu sammenkunft vertretenen buchhändlerischen Organisationen unter zeichnet worden ist. g SS»
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