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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1924
- Strukturtyp
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- 1924-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1924
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immer mehr entfalten wird, trägt von selbst dafür Sorge, daß der Kleinhändler und so auch der Sortimenter diejenigen Preise nimmt, die er mit Rücksicht auf seine Absatzmöglichkeit fordern zu können glaubt. Zwangsmaßnahmen werden immer versagen, wo die Wirtschaft solche Fesseln nicht verträgt. Wir glauben aus solchen allgemeinen Erwägungen, daß das Preistreiberei- recht mit Rücksicht auf die allmähliche Rückkehr zu friedens- mäßigen Verhältnissen schon jetzt der inneren Berechtigung ent behrt, und verweisen auf di« verschiedenen Presseäußerungen der letzten Zeit, unter denen vor allem die Stimme des früheren Re ferenten im Reichswirtschastsministerium Herrn Reichswirt schaftsgerichtsratz Wodtke zu nennen ist. Was die Marktlage im Buchhandel anbetrisft, so bedauern wir, vom Reichswirtschaftsministerium in diesem Punkte ein« Auskunft erhalten zu haben, die wir als solche überhaupt nicht bezeichnen können, da sie jedwede eingehende Begründung ver missen läßt. Es darf doch Wohl als logisch zwingend angesehen werden, daß bei allen Warengattungen, wo keine Notmarktlage besteht, eine ordnungsmäßige Marktlage vorhanden sein muß. Eine dritte Möglichkeit außerhalb der ordnungsmäßigen oder der Notmarktlage gibt es nicht. Wir wären dem Reichswirtschasts ministerium zu Dank verpflichtet, wenn es uns seine Gründe dafür angeben wollte, inwieweit im Buchhandel eine Notmarkt- lage besteht. Wir haben oben schon ausgeführt, daß die Ver teuerung der Bücherpreise hinter der allgemeinen Teuerung zurückgeblieben ist. Selbstverständlich wirb aber das Sortiment, dessen Spesen der allgemeinen Teuerung angepoßt sind, von die ser schwer betroffen, sodaß sein Streben nach einem Ausgleich durchaus gerechtfertigt ist. Wenn nun in den Grundsätzen für die Festsetzung des angemessenen Preises (Nr. 12 der Mitteilun gen für Preisprüsungsstellen vom Dezember 1923) als Kenn zeichen einer ordnungsmäßigen Marktlage zahlreiche Angebote in annähernd gleicher Preishöhe und das Fehlen einer absoluten Überlegenheit des Verkäufers über den Käufer angeführt wird, so dürfen diese Merkmale für den Buchhandel durchaus in An spruch genommen werden. Es ist keineswegs ausschlaggebend, daß diese gleichmäßigen Preise über ganz Deutschland verbreitet sein müssen, so erstrebenswert dieser Zustand auch ist und seine Wiedererlangung von uns immer im Auge behalten wird. Die augenblicklichen Verhältnisse lassen aber eine Verwirklichung kaum möglich erscheinen, denn die Zustände im besetzten Gebiet und in Ostpreußen sind derart, daß den Sortimentern dort ein Ausgleich der erhöhten Spesenlast unbedingt möglich sein muß. Wir möchten nicht unterlassen, nochmals unser Bedauern über die uns nicht recht verständliche Haltung des Reichswirt- schaftsministeriums zum Ausdruck zu bringen. Es ist eine im gesamten deutschen Gewerbe bekannte Tatsache, in welch schika nöser Weise die französische Regierung versucht, den Kleinhandel im besetzten Gebiet zu erdrosseln, und es hätte erwartet werden müssen, daß das Reichswirtschastsministerium alles tut, um die Bedrängnis des Kleinhandels in diesen Gegenden zu erleichtern. Wir halten jedenfalls an der Auffassung fest, daß im Buch handel durchaus eine ordnungsmäßige Marktlage besteht, und daß daran durch geringe örtliche Zuschläge nichts geändert wird, umsomehr als die Abwälzung der Umsatzsteuer durchaus zulässig ist und unseres Erachtens entgegen der im Schreiben des Reichs- wirtschaftsministeriums vertretenen Auffassung unter der Bezeich nung eines Spesenaufschlages abgewälzt werden darf. Wenn wir dies« Frage in unserer Eingabe angeschnitten haben, kam es uns daraus an, eine allgemein« Verfügung des Reichswirtschaftsministeriums herbeizuführen, wonach bei ge ringen Aufschlägen gegen die Preisbildung im Buchhandel keine Bedenken bestehen, hier vielmehr «in« ordnungsmäßige Markt lage anzunehmen ist. Wir glaubten, eine solche Verfügung vom Reichswirtschastsministerium erlangen zu können, zumal da die ses ja in früheren Jahren schon in derartigen Stellungnahmen die Interessen des Buchhandels wahrgenommen hat. Da es eine gleiche Verwendung jetzt nicht mehr zubilligen zu wollen scheint, müssen wir es unseren Mitgliedern überlassen, diejenigen Preise zu nehmen, di« sie zur Aufrcchterhaltung ihrer Betriebe unbedingt brauchen. Es handelt sich dabei keineswegs um die Durchschleppung der am ungünstigsten arbeitenden Unternehmen. Es sind nicht zuletzt die Provinzsortimenter, die am dringendsten nach einem Aufschlag rufen; deren Erhaltung ist aber unbedingt ein Gebot der Notwendigkeit, wenn wir nicht in Verhältnisse, wie sie viel fach im Ausland bestehen, gleiten wollen, wo der Bücherverkauf nur von einzelnen großen Städten aus erfolgt, das Land aber Mangel leidet. Die Stützung des Provinzsortiments gehört« von jeher zu den Aufgaben des Börsenvereins; wir müssen uns deshalb gerade für die Belange dieser Mitglieder besonders ein- sctzen und ihnen di« Existenzmöglichkeit erhalten. Wir wären dem Reichswirtschastsministerium dankbar, wenn es in Würdigung des Ernstes der jetzigen wirtschaftlichen Lage des deutschen Sortiments seinen Beschluß nochmals revidiert« und uns möglichst bald seine Entscheidung bekanntgeben würde, da verständlicherweise die Erregung unserer Mitglieder Wer die Haltung des Reichswirtschaftsministeriums, die als nahezu buch, handelsseindlich bezeichnet wird, sehr groß ist. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Bekanntmachung. Am 26. Februar 1W4 haben die Vorstände des Börsenvcr- eins der Deutschen Buchhändler, des Deutschen Verlegervereins, der Deutschen Buchhändlergilde, des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel, des Vereins deutscher Bahnhofsbuchhändler, des Centralvereins der Buch- und Zeit schriftenhändler, des Vereins der Reise- und Versandbuchhand- lungen unter Hinzuziehung von Vertretern des Verlages aus Berlin, Leipzig, München und Stuttgart in gemeinschaftlicher Sitzung folgende Entschließung einstimmig angenommen: »Den Kreis- und Ortsvereinen wird empfohlen, den Spe senausschlag (in der Wirtschaftsordnung Teuerungszuschlag genannt) im Rahmen der Wirtschaftsordnung bis aus wei teres auf 5^ festzusetzen. Bei direkten Liesernngen des Ver lages wird dem 5 prozentigen Spesenaufschlag die Berechnung von Porto gleichgeachtet. Wo besondere Verhältnisse, wie z. B. im besetzten Gebiet, einen höheren Aufschlag notwendig machen, bleibt den in Z 2 der Wirtschaftsordnung genannten Organisationen eine entsprechende Erhöhung des 5 prozentigen Spesenaufschlages Werlassen. Bestehende Sondervereinbarungen mit dem wissenschaft lichen Verlag werden durch diese Entschließung nicht berührt-. Unserem Bemühen, die Zustimmung des Reichswirtschafts- ministeriums hierzu zu erlangen, ist bisher kein Erfolg beschieden gewesen; das Reichswirtschastsministerium hat vielmehr in aus führlicher Begründung unterm 29. März die Anerkennung jed weden Zuschlages des Sortiments auf den vom Verleger fest gesetzten Ladenpreis versagt und den Börsenverein zur Er- langung auskömmlicher Einnahmen des Sortiments auf den Weg verwiesen, die RabattverhSltnisse angemessen zu regeln. Wir haben durch eingehende Gegenerklärungen Li« verschie denen in dem Schreiben des Reichswirtschaftsministeriums ent haltenen irrtümlichen Ausführungen widerlegt, insbesondere dar aus hingewiesen, daß der Börsenverein nicht in der Lage ist, auf di« Regelung der Rabattverhältnisse bestimmend Einfluß aus- zuüben. In Erwiderung der vielen an uns gerichteten Anfragen ver weisen wir unsere Mitglieder auf dies« Lurch das Schreiben des Reichswirtschaftsministeriums geschaffene Sachlage und betonen, daß wir mit Rücksicht auf die bestehenden gesetzlichen Bestim mungen augenblicklich die Erhebung eines Aufschlages nicht durch Vereinsmaßnahmen schützen können. Wir werden bemüht bleiben, aus legalem Wege eine Regelung herbeizuführen, die uns den Schutz des Spesenausschlages im Rahmen der oben ange-
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