Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1927
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X- 284, 12, November 1827, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Keramos-Bcrlag Aktiengesellschaft in Bamberg. Bilanz ain 31. Dezember 1926. Aktiva. Büroeinrichtung 2 621,20 Büroumbau 1 950,— 4 571 20 Debitoren ... 21 322 44 Postscheck, Kasse, Bankguthaben 4 521 Effekten 3 145 179 97 4 774 29 Verlust 1S24/2S 8 321,07 1926 10 741,37 19 062 44 57 576 34 Passiva. Aktienkapital . . 25 000 Reservefonds 1 210 Kreditoren 17 838 79 Akzeptkonto . . 2000 Sanierungskonto, Einzahlungen 11527 55 57 576 34 Gewinn- und Verlustrechnung. Soll. Verlustvortraq - - . - . 8 321 07 Betriebsunkosten - 34 130 52 Allgem. Geschäftsunkosten 26 718 25 Zinsen 1 631 40 70 801 24 Haben. Inserate und Abonnenten 43 194 97 Sonstige Einnahmen 8 543 83 Verlustsaldo 19 062 44 70 801 24 Durch die in der Zwischenzeit durchgeführte Sanierung unserer Gesellschaft ist der hier vorgetragene Verlustsaldo zum Ausgleich gebracht. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 244 vom 18. Oktober 1927.) Abänderungen des Bercchnens im Maschinensatz. — Bei den Tarifverhandlungen am 2. März d. I. hatten die Tarifparteien (Deutscher Buchdrucker-Verein (Arbeitgebers, Verband der Deutschen Buchdrucker und Gutenberg-Buud (Arbeitnehmer)) vereinbart, daß zur Nachprüfung der Bestimmungen über das Be rechnen im Maschinensatz eine Kommission zusammentreten solle, um eine Vorlage für etwaige Änderungen dieser tariflichen Be stimmungen auszuarbeiten. Die Bestimmungen über das Berechnen (Akkordarbeit) des Setzers sind insoweit noch von außerordentlicher Bedeutung, als die T a u s e n d b u ch st a b e n p r e i s e für Werke, Zeitschriften, Zeitungen und in gewissen Fällen auch für Akziden zen, Kataloge und hochwertige Druckarbeiten die Grundlage derPreisberechnung (Satz) nachdem Deutschen Buch- d r u ck - P r e i s ta r i f bilden. So wird z. B. im ersten Satz des § 49 des Preistarifs (Abteilung Werke und Zeitschriften) bestimmt: »Die Berechnung des Satzes hat in allen Fällen, auch wenn er im gewissen Geld hergestellt wird, nach dem Tauscndbuchstabenpreis zu erfolgen«. Im § 51 des Preistarifs sind für die verschiedenen Schrift gattungen und Schriftgrade Tausendbuchstabcnpreise festgesetzt wor den, die die Sätze des Lohntarifs zuzüglich Berechnerausglcich, Orts zuschlag, Geschäftsunkosten in einer Ziffer enthalten. Beispiels weise kosten auf Grund des Preistavifs 1000 Buchstaben Petit, Bor gis oder Korpus Fraktur in Städten mit über 17^?L Ortszuschlag 2.31 Mk.; 1000 Buchstaben Petit, Borgis oder Korpus Antigua kosten 2.41 Mk. Der Preistaris schreibt weiter vor, daß zu diesen Grund preisen noch die im Lohntarif (8 2) festgesetzten und in 8 52 des Preistarifs angeführten Aufschläge für die seweils in Frage kommende Fremdsprache hinzuzurechnen find. Hauptsächlich besteht noch in Berlin und Leipzig das Be rechneil (Setzen im Akkord), und zwar sowohl im Hand- wie im Ma schinensatz. Von etwa 500 in Deutschland noch berechnenden Maschi nensetzern entfallen etwa zwei Drittel auf Berlin und ein Drittel auf Leipzig. Dies würde ja nun an und für sich nicht viel besagen, wenn der Berechnertarif der Handsetzer und der Maschinensetzer nicht auch grundsätzlich maßgebend für fast die gesamte p r e i s t a r i f l i ch e Berechnung wäre. Diesem Umstande ist es zuzufchreiben, daß die Verhandlungen über Abänderungen des Bercchnens im Maschinen satz, der ja heute bet der Herstellung von Werken eine große Nolle spielt, fürdasVerlagsge werbe von ganz besonderem Interesse sind. Die vorstehenden unterrichtenden Ausführungen mußten daher vorausgeschickt werden, um eine» besseren Einblick in die nachstehend zur Besprechung gelangenden Verhandlungen über die das Berechnen im Maschinensatz betreffenden Abänderungsauträge zu gewinnen. Diese dreitägigen Verhandlungen begannen am 25. Oktober d. I. im Hause des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Berlin (Köthcner Str. 33). In der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker (Nr. 87) wird u. a. betont, daß der Deutsche Buchdrucker-Verein sich bei seinen Anträgen von dem Gedanken leiten ließ, daß im Hinblick auf die technische Verschiedenartigkeit zwischen Handsatz und Maschinensatz es unberechtigt fei, wenn man wie bisher die Bestimmungen über die Akkordarbeit (Berechnen) an der Setzmaschine grundsätzlich den Be stimmungen über die Akkordarbeit im Handsatz angleiche, ohne auf die technischen V e r s ch i e d e n a r t i g k e i t e n zwischen beiden S a tz h e r st e l l u n g s a r t e n genügend Rücksicht zu neh- m e n. So wird als Beispiel angeführt, daß im Handsatz das Setzen mit N o n p a r e i l l e k e g e l gewisse Schwierigkeiten mache, weil es selbstverständlich größere Aufmerksamkeit erfordere, wenn der Setzer die winzigen Nonpareilletypen greisen und durchlesen müsse. Anders sei dies bei der Setzmaschine, dort arbeite der Maschinensetzer an dem gleichen Tastbrett, gleichgültig, ob die Matrizen kleine oder große Schriftkegel darstellten. Die Anträge der beiden Gehilfenverbändc gingen natürlich darauf hinaus, die schon jetzt reichlichen Zuschläge noch weiter zu erhöhen. Im Laufe der Verhandlungen wurde seitens der Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins mit Nachdruck be tont, daß die Akkordarbeit das gerechteste Lohnsystem sei, das man aber nicht durch eine ins Ungemcssene gehende Verteuerung erschweren oder gar unmöglich machen sollte. — Wenn auch in einigen Punkten eine Übereinstimmung erzielt werden konnte, so kam es in den Hauptfragen aber nicht zu einer Einigung, sodaß schließlich die Verhandlungen ergebnislos scheiterten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die jetzigen Bestimmungen des Berechnertarifs noch bis zum Ablauf des Manteltarifs (31. März 1929) gelten; es werden also zu gegebener Zeit neue Verhandlungen stattsinden müssen. Träger des Schillerpreises 1927. — Wie der »Amtliche Preußische Pressedienst« mitteilt, hat die zur Verteilung des Schiller-Preises berufene Kommission, bestehend aus vr. Ludwig Fulda, vr. Gerhart Hauptmann, Friedrich Kayßler, I)r. Heinrich Lilienfein, Walter v. Molo, Universitätsprofessor vr. Julius Petersen und Wilhelm v. Scholz, dem preußischen Staatsministerium als gemeinsame Träger des Schiller-Preises die Dichter Her m a n n B u r t e, Fritz v. U u - r u h und Franz Werfel vorgeschlagcn. Das Staatsministerium Hai diesem Vorschlag entsprochen. Ehrung eines Dichters. — Anläßlich der Gedächtnisfeier des hundertsten Geburtstages Paul de Lagardes an der Universität Göttingen verlieh die philosophische Fakultät Hans Grimm, bem Autor des Romans »Volk ohne Raum«, die Würde eines Ehren doktors. Amerikas Aufwand für die Wissenschaft. — In den »Schriften zur deutschen Politik« (Herder, Freiburg) veröffentlicht Karl Grie- wank eine Studie »Staat und Wissenschaft im deutschen Reich«, -die ein aufschlußreiches und fesselndes Bild davon gibt, in welchem Um fang und in welchen Formen sich die staatliche Wissenschaftspflege unter den ungeheuer schwierigen Nachkriegsverhältnifsen bei uns voll zieht. Trotz allen Schwierigkeiten ist der Gesamteindruck ein Hoff nungsvoller, und die erzielten Erfolge treten noch stärker hervor, wenn man die in Deutschland zur Verfügung stehenden Summen mit denen vergleicht, die nach einer Zusammenstellung Griewanks die Vereinigten Staaten zu dem gleichen Zwecke anfwcnden. Danach betrug das in »produktive kunds« angelegte Vermögen von 780 amerikanischen Universitäten, Colleges usw. im Jahre 1921/22: 699,2 Millionen Dollar, wovon auf 21 anerkannte Universitäten fast 270 Millionen entfielen. Neben den Erträgnissen dieser Kapitalien (1925: 40,2 Millionen Dollar) fließen den Universitäten Einnahmen aus umfangreichem Landbesitz in etwa der gleichen Höhe und jähr liche private Zuwendungen zu, die 1925 sogar den doppelten Be trag (81,7 Millionen Dollar) erreichten. Die Gesamteinnahmen betrugen 387,7 Millionen, davon 92,3 Millionen staatliche Zuwen dungen. Von -den selbständigen Stiftungen mit ganz oder teilweise wissenschaftlicher Zweckbestimmung außerhalb der Universitäten be sitzen die sieben wichtigsten ein Gesamtkapital von 550 Millionen Dollar; allein ihre Einnahmen übersteigen die staatlichen Gesamt- auswendungen für sämtliche Hochschulen im Deutschen Reich. Die Universitäten, Colleges und Professional Schools hatten 1921/22 über 23 000 Stipendien, davon die 21 anerkannten Universitäten mehr als 5000 im Gesamtbetrag von etwa 1,5 Millionen Dollar. Verbotene Druckschrift. — Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts hat in der öffentlichen Sitzung am 6. Oktober 1927 für Recht erkannt: Alle Exemplare der Druckschriften der K. P. D., Eigentum der Orga- 1336
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