Nr. 292, 94. Jahrgang. Leipzig, Freitag den 16. Dezember 1927, Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Diese Mitteilunben erscheinen unter alleiniger Verantwortlichkeit des Deutschen Verlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung deS Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. IV. (Nr. III s. Bbl. Nr. 124.) Bekanntmachungen -es Vorstandes. Subskriptionspreise. Laut 8 13,1 der Verkaufsordnung dürfen »vom Ladenpreise abweichende Subskriptionspreise nur bis zu einem vom Verleger festgesetzten Zeitpunkt, längstens aber bis zum vollständigen Erscheinen eines Werkes gewährt werden. Der Subskriptions preis sowie seine Geltungsdauer sind spätestens gleichzeitig mit der Anzeige des Werkes oder eines seiner Teile an das Publikum dem Buchhandel bekanntzugeben-. Mit diesem Hinweis verknüpfen wir die Empfehlung an unsere Mitglieder, solche Subskriptionsangebote auf Werke zu beschränken, die nach Art und Preis dafür besonders geeignet sind. Eine zu häusige Anwendung von Subskriptionen aus Bücher allgemeiner Art kann leicht dazu führen, daß das Publikum in Erwartung solcher Sonderangebote die Voranzeigen von Werken nicht genügend beachtet oder gegen die tatsächlich mit Subskriptionsangeboten verknüpsten Vorteile abgestumpft wird. Der Vorstand des Deutschen Derlegervereins. Verpflichtung auf die Lieferungsbedingungen. Der Vorstand empfiehlt, von allen um Geschäftsverkehr nachsuchenden Firmen, deren Leiter nichtMitgliederdes Börsen vereins sind, die Unterzeichnung eines Berpflichtungsscheines zu fordern. Solche Berpslichtungsscheine mit nachstehen dem Wortlaut werden von der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins nebst den anzusügenden Lieserungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Berlegervereins bereitgehalten und den Mitgliedern in der benötigten Anzahl kostenlos geliefert. Verpflichtungsschein. Von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Berlegervereins habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an. Besonders verpflichte ich mich, die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise einzuhalten und als Zwischenhändler meine Abnehmer zur Einhaltung dieser Ladenpreise zu verpflichten, dagegen schleudernde Firmen weder mittel bar noch unmittelbar zu beliefern. Jede Übertretung dieser Verpflichtung zieht eine Konventionalstrafe in Höhe von 100.— RM. nach sich, die an den Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülsen, Postscheckkonto Berlin 140114, zu zahlen ist. , den ... (Firmenstempel) 192 Unterschrift des Inhabers oder seines verantwortlichen Stellvertreters. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen -es Deutschen Verlegervereins. l. Angebote und Bestellungen. 1. Preisangaben und Angebote, auch nach dem Ausland, verstehen sich in Reichsmark. Lieserungsmög lichkeit bleibt Vorbehalten. Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigentums gemäß H 45S BGB. bis zu voll ständiger Zahlung. Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. 2. Fehlt Einbandvorschrist, so werden Romane, Jugendschriften, überhaupt Geschenkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: »nur geheftet«. 17