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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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105, 6. Mai Nichtamtlicher Theil. 2087 Thesen an die Thür der Buchhandlcrbörse. Unter dieser Ueberschrift bringt Herr Adolf Ackermann zwölf Thesen und eine Nachschrift, welche die kommende Generation erben soll. Die Thesen sind da; aber ob Herr Adolf Ackermann der Reformator für den Buchhandel sein, ob er mit deren Annahme die Abschaffung der Schleuderei fertig bringen wird, das er lauben wir uns zu bezweifeln. Uns interessirt zunächst besonders die Abschaffung des Ladenpreises. Wie denkt sich Herr A. Ackermann für die Folge die biblio graphischen Hilfsmittel, das Handwerkzeug für den Sortimenter? Welche Preise sollen im Börsenblatt, Hinrichs, Heinsius, Kayser normirt werden, welche Preise in den Vertriebsmitteln für das Publicum angcsetzt werden? Wir meinen, daß durch Abschaffung des Ladenpreises erst recht der Schleuderei Thor und Thür geöffnet wird; denn Leipzig und Berlin können billiger verkaufen, als entfernte Orte; sie haben weniger Spesen und sind außerdem in der Lage, weit schneller liefern zu können. Wenn ein Buch 3 M. netto kostet, so verkaufen es Leipziger und Berliner „Schleudern" für 3 M. 50 Pf. — 3 M. 75 Pf.; für diesen Preis kann ein Provinzialsortimenter nicht liefern; orxo bezieht man nach wie vor seinen Bücherbedarf von Leipzig. Dazu kommt, daß große Geschäfte sich auch größere Vortheile durch Maffenbezug sichern können; das kann der kleine Sorti menter nicht. Also auch da ist er im Nachtheil; wo bleibt nun der Vortheil? Die ä condition-Sendungen werden nach Meinung des Herrn Ackermann verringert. Das ist ebenfalls Illusion; denn die meisten Bücherkäufer wollen erst die Bücher sehen, ehe sie fest kaufen; also muß auch der Sortimenter ä condition beziehen. Die wenigsten Sortimente werden auf Risico kaufen; der deutsche Buchhandel basirt eben aus ganz anderen Grundsätzen, als der englische und französische, und die Natur des deutschen Buch handels bedingt ein Festhalten an den alten Prinzipien. Nicht Abschaffung des Ladenpreises, sondern Rückkehr zu demselben und energisches Festhalten an demselben werden uns wieder ein kräftig gedeihendes Sortiment schaffen, welches der Ver lagsbuchhandel niemals entbehren kann, und das sei das Streben des Gesammtbuchhandels; hier müssen sich Sortimenter und Ver leger die Hände reichen, dann wird's besser werden. Leipzig. Eduard Baldamus. Anti-Thcscn gegen Herrn Friedrich Adolf Ackermann.*) 1. Wenn irgend etwas im Stande ist, die jetzt im Buchhandel herrschende Verwirrung zu vermehren und eine vollständige Anarchie herbeizuführen, so ist es die Aufhebung des Laden preises. 2. Die gegenwärtig bestehenden Uebelstände würden durch Ab schaffung des Ladenpreises in keiner Weise gehoben. 3. Die Vortheile der Sortimenter in Leipzig, Berlin re. blieben ganz dieselben wie jetzt; der Kern der Sache bleibt durch Ihren Vorschlag völlig unberührt. 4. Was wir jetzt den Leipziger und Berliner Schleuderfirmen verwehren wollen und dürfen, können sie nach Abschaffung des Ladenpreise ungestraft und von Rechtswegen thun. 5. Das dem Verleger unentbehrliche Publications- und Agitationsmittel der Kataloge wird fast ganz entwerthet, sobald die Preise nicht mehr beigefügt werden dürfen. 6. Das öffentliche Ankündigen von Preisen in Zeitungen, Weih nachtskatalogen re. wird sich in kürzester Frist als unabweis- liche Forderung des Publicums Herausstellen. Die Folge wird tägliches, öffentliches Unterbieten sein. 7. Summa Summarum: Durch die Aufhebung des Ladenpreises wird die Schleuderkrankhcit überall eindringen und zur Norm werden. Untergang des Provinzialsortimenters! Bern, 30. April 1884. Karl Schmid, I. Dalp'sche Buchhandlung. Pcrsonalnachrichten. Auszeichnung. — Laut Patent vom 29. April ist Herr Paul Baumann, Inhaber der Firma Emil Barth's Hos- buchhandlung in Dessau, zum Hosbuchhändler seiner Hoheit des Herzogs von Anhalt ernannt worden. *1 Bergl. Börsenblatt Nr. S8. Anzeigeblatt. Bekanntmachungen buchh. Vereine und Korporationen. jLsns.j Sekannliiiachuiig. Die Buchhändler-Bestellanstalt in Berlin Mohrenstraße 58, läßt alle Packele, welche ihr von auswärts franco für Berliner Buchhändler oder deren Committenten übersandt werden, regelmäßig täglich den Adres saten resp. deren Commissionären zufahrcn. Die auswärtigen Herren Collegen, welchen hierdurch keine weiteren Kosten entstehen, wollen diese neue Einrichtung auch im eigenen Interesse gef. beachten und möglichst viel benutzen. Den Sendungen ist ein Avis beizufügen, event. gleichzeitig per Post einzusenden. Berlin. Der Borstand der Corporation der Berliner Buchhändler. Gerichtliche Bekanntmachungen. s22144.^> Durch Urtheil vom 21. April 1884 hat das Civilgericht des Bezirkes Neuchütel den Concurs über das Vermögen des Buch händler Charles Jules Sandoz, wohnhaft zu NeuchLtel, eröffnet. Die Anmeldungen der Schuldforderungen an diese Masse sind bis längstens Montag den 26. Mai 1884, Vorm. 9 Uhr an das Unterzeichnete Gericht einzusenden. Alle Gläubiger werden hiermit aufgefordert, zu dem angesetzten Termin im großen Saale des Stadthauses Sonnabend den 31. Mai 1884, Vorm. 9 Uhr, vor dem Concursgericht zu erscheinen oder sich rechtsgültig vertreten zu lassen. Neuchütel, den 29. April 1883. Das Civilgericht des Bezirkes Neuchütel, L F. Meuthe. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s22145.^ Uarivnbs>ck, 2. ^unua-r 1884. k. k. loset tiseliilill^ Liivb-, Limst-, Nusifiglion- Us,nciIiir!A nebst tisibbibliotbsk 296*
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