Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1928
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19280211
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192802112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19280211
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1928
- Monat1928-02
- Tag1928-02-11
- Monat1928-02
- Jahr1928
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 36, u. Februar 1828. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f.b.Dtschn. Buchhandel. Ferner: nm 8. Februar unerwartet infolge Herzschlages der Musikalien verleger Herr Georg Hans Kabatek, Inhaber der Finna dl. Kabatek in Leipzig, im Alter von 54 Fahren. Im Oktober des Jahres 19l0 trat der Verstorbene als Mit inhaber in die 1877 gegründete Firma ein, die 8 Jahre später in seinen Alleinbesitz überging. Ferner: am 4. Februar nach langem Leiden der Verlagsbuchhändler Herr Carl Manz, Ritter pp., Administrator i. R. der Buchhand lung des Waisenhauses in Halle, im 78. Lebensjahre. Nach einem arbeitsreichen Leben, dem die Erfolge nicht versagt blieben, wurde er in hohem Alter in die Ewigkeit berufen. Von 1901 bis 1921 war der Verstorbene, der bereits seit Mai 1864 dem Buch handel angehörte, Administrator der Buchhandlung des Waisen hauses und Inspektor der von Cansteinschen Bibelanstalt in Halle. Erstere Firma verdankt ihm insbesondere den Ausbau des Schul bücherverlages. Er knüpfte Beziehungen mit besten Autoren an, die durch ein freundschaftliches Verhältnis beiden Teilen zum Nutzen gereichten. Sprectrsaal Wie die Neichspost heute die deutsche Wirtschaft fördert und ihre Überwachungsbeamten produktiv arbeiten. 2. <1 s. Nr. 24.) Die Antwort der Oberpostdirektion ist unbefriedigend. 1. Die Bemerkung »ges. umgehend zurück an Vandenhoeck L Ruprecht, Göttingen« soll die zulässige Zahl von 5 Worten über schreiten. V. L N. in G. sind die Absender des Zettels und der Drucksache. Seit wann wird die Bezeichnung des Absenders einer solchen Bemerkung in die Zahl der Worte der Bemerkung einge rechnet? 2. Die Behauptung des vorletzten Absatzes der Erwiderung be weist, daß die Oberpostdirektion den ganzen Vorgang falsch aufgefaßt hat. Der Fachmann wird gar nicht auf den Gedanken kommen, daß der Vermerk »zurück usw.« die »Behandlung nach dem Druck« lvon uns gesperrt) betreffe. Nein, die fragliche Anzeige soll ja erst gedruckt werden, nachdem der durch die beanstandete Bemerkung zurückverlangte Korrekturabzug vom Empfänger für druckfertig er klärt worden ist. Die Bemerkung ist also von höchster Wichtigkeit für den Druck, und wenn die Oberpostdirektion das nicht einsehen will, so ist das eine so engherzige, sinnwidrige Auslegung der Be stimmungen, daß die Überschrift dieses Artikels vollauf gerechtfertigt ist. Wir denken, man wird uns nun wohl die weitere Verwendung des Jahrzehnte lang unbeanstandet gebrauchten Stempels nicht mehr verbieten wollen, andernfalls bliebe uns wohl nur der Ausweg, »gef.« und »an« zu streichen. Und gerade Leipzig gegenüber sind wir doch so ungern unhöflich. Göttingen. Vandenhoeck L Ruprecht. Erwiderung der O b e r p o st d i r e k t i o n Leipzig. Auf die weitere Einsendung der Firma Vandenhoeck L Ruprecht haben wir folgendes zu erwidern: Es ist zwar nach § 7, VIII Ziffer 1 der Postordnung erlaubt, in allen Drucksachen die sogenannten Absenderangaben (Firma, Namen, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders, seine Fern sprechnummer usw.) nachzutragcn oder zu ändern. Die Anschrift des Absenders einer Drucksache gilt aber nach Entscheidung des Reichs postministeriums nur dann als -»Absenderangabe«, wenn sie nach der Art der Anbringung, z. B. in der üblichen Form als Unter schrift oder im Kopf der Druck stücke, als solche ohne weiteres ange sehen werden kann und nicht dazu bestimmt ist, anderen Zwecken zu dienen wie bei der Verbindung mit dem Vermerk »Gefl. umgehend zurück an«. Dieser Vermerk bedeutet nichts anderes als: »Ich bitte um umgehende Rücksendung des Berichtigungsbogens«. Das gibt der Einsender unbewußt auch selbst zu, indem er von einem »d u r ch die beanstandete Bemerkung z u r ü ck v e r l a n g t e n Korrekturabzug« spricht. So ungeordnet ist die Anschrift des Ab senders als »Nachtragung« (§ 7, VIII Ziffer 6 a. a. O.) zu beurtei len. Zusätze, die handschriftlich, mit der Schreibmaschine, mit Stem pel, im Durchdruck- oder Pausversahren angebracht werden, sind aber nach dieser Vorschrift auf fünf Worte beschränkt. Die weiteren Ausführungen des Einsenders zu widerlegen, liegt nicht in unserer Absicht, da wir das Nötige bereits im letzten Absatz unserer auf S. 107 des Bbl. freundlichst abgedruckten Erwiderung gesagt zu haben glauben. Entgegnung auf die Erwiderung des Mentor-Ber- lags auf meinen Sprechsaal-Artikel „Ein ver steckter Kundenfang". <BI>l. 1828, Nr. 24.) Trotz Ihrer weitschweifigen Rechtfertigung muß ich immer wieder betonen, daß es ein Vertrauensbruch ist, den Sie begehen, in dem Sie die Adressen, die Sie dnrch die Vermittlung des Sortiments erhalten, für Ihre eigene Propaganda benutzen. Ich habe nichts dagegen, wenn Sie Prospekte Ihres Verlags versenden, aber dann machen Sie auf diesen den Vermerk »Durch den Buchhandel zu beziehen«. Hiervon ist aber auf den von Ihnen versandten Ankündigungen nichts vermerkt, sondern stets, auch boi den Prospekten der übrigen Verlage, die Sie mitversandt haben, nur Ihre Firma als Bezugsquelle genannt. Wenn Sie glauben, daß ich von Ihren »Machenschaften« dadurch Kenntnis erhalten habe, daß ein Schüler mit den von Ihnen ver sandten Prospekten zu mir gekommen ist, um zu erfahren, ob er die Bücher bei mir haben kann, so befinden Sie sich in einem Irrtum. Nicht ein einziger ist dagewesen; diese Bestellungen sind lediglich Ihnen zugeflossen. Ich selbst habe Kenntnis dadurch er halten, daß mein Junge, der ebenfalls die Lösung auf das Preis ausschreiben des Mentor-Kalenders eingesandt hat, von Ihnen diese Prospekte zugestellt erhielt. Ich möchte Ihnen raten, der betreffen den Abteilung einzuschärsen, die eingehenden Lösungen beim nächsten Mal genau zu kontrollieren, damit nicht wieder Buchhändlerssöhne mit Ihren Prospekten bedacht werden! Ich glaube, das Sortiment wird es allmählich doch einsehen, daß es durch die Geschenk-Propaganda des Mentor-Kalenders die Schüler nur verwöhnt und dadurch nur Einbuße beim Verkauf der anderen Schülerkalender erleidet und letzten Endes sich dadurch eine kost spielige Propaganda-Schraube auf den Hals ladet. Zeitz. Johannes Brettreich. Appell an die Sortimentsfirmen. (S. a. Nr. 10 u. 24.) Ten Ausführungen der Herren Wurmthaler und Poltier-Weeber über die Einsetzung der Bestellnummern in die Auslieserungsfak turen kann nur zugestimmt werden. Jeder gewissenhafte Expedient — aber auch dem gewissenhaftesten kann hin und wieder einmal ein Versehen unterlaufen — wird ohne weiteres diesen berechtigten Wün schen Rechnung tragen. Die Herren Sortimenter sollten aber auch ihrerseits den Verlagsexpcdienten, welche in Zeiten der Hochkonjunk tur wahrlich nicht auf Rosen gebettet sind, die Arbeit erleichtern. Mit jeder Post laufen Bestellkarten ein, welche nur ganz unzuläng liche Absendervermerke tragen. In jedem dieser Fälle ist der Expe dient also gezwungen, erst das Adreßbuch zur Hand zu nehmen, um die genaue Firma und Adresse festzustellen. Schlimm sieht es um die dem Börsenblatte entnommenen Zettel vielfach aus. Der Stempel abdruck ist oft überhaupt unleserlich, die Ortsbezeichnung ist ab gekürzt angegeben, in manchen Fällen tragen diese Bestellzettel eine handschriftliche Firmenbezeichnung, die, in aller Eile hingesetzt, den Expedienten vor ein Rätsel stellt. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, daß derartige Zettel häufig von Hand zu Hand wandern müssen, bis cs einem besonders findigen Kopfe gelingt, die Zugehörigkeit festzu stellen. Der Zeitverlust ist in diesen Fällen enorm. Daß auch oft, trotz entsprechendem Vordruck, eine Bestellnummer überhaupt nicht eingesetzt wurde, soll nur nebenbei erwähnt werden. Ich möchte daher vorschlagen, daß die Herren Sortimenter für ihre Bestellungen nur Formulare verwenden, auf welchen ihre ge naue Anschrift deutlich vermerkt ist, ferner, daß sie für die Aus füllung der dem Börsenblatt entnommenen Bestellzettel Stempel verwenden, welche gleichfalls ihre genaue Anschrift tragen. Diese Stempel müßten natürlich von Zeit zu Zeit erneuert und dürften nicht als geheiligte Traditionsobjekte von Generation zu Generation vererbt werden. Wenn auf diese Weise das Sortiment dem Verlage in die Hand arbeitet, dürften die Klagen bald verschwinden. München. O t t o T r o j a n. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Bvrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. HedrichNachf. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleitnng u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 28 iBuchhandlerhausi. Postschliebfach 274/7S. 160
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder