Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1928
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x° 74, 27. März 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. tn Zürich zum erfreulichen Abschluß gekommen. Mit Beginn des Sommer-Seinssters werben die Buchhandels-Lehrlinge des 2. und 3. Lehrjahres zusammen mit denjenigen des Musikalkeuhairdels in einer besonderen, dem Kaufmännischen Verein a,ngeglie'derten Fach klasse unterrichtet. Den Fachunterricht erteilen Lehrkräfte aus den Kreisen des Buchhandels. Die Lehrlinge des ersten Lehrjahres werden nur in den allgemeinen Han'delskächern unter richtet. Der Besuch der Buchhändlerschule ist fiir unsere Lehrling« obligatorisch. Der Vorstand empfiehlt, diese künftig nur noch zu Anfang April einzustellen, damit ein geregelter Unterricht für drei Lehrjahre mit abschließender Prüfung und Diplom iernng möglich ift. Auch sind neu ein tretende Lehrlinge stets sofort beim Vorstand mit Angabe des Namens und Dauer der Lehrzeit anzumelden. Sphynx, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg-Altonas. — Am Mittwoch, dem 4. April 1928, findet der zweite Literarische Abend im Kreise der Sphynx statt. Es liest der niederdeutsche Schriftsteller Or. Conrad Beste aus seinen Werken. Voranmeldungen bis 30. März erbeten. Am Ostersonntag, dem 8. April 1928, findet der beliebte Oster spaziergang in den Stadtpark statt. Einladungen hierzu folgen. Vereinigte Lehrmittelfabriten A.-G. in Berlin. — Eröffnungsbilanz des Liquidators. Passiva. Schulden Aktienkapital Inventar Außenstände.... Kassenbestand . . . Warenbestand . . . Mithin Überschuldung Aktiva. 400.— 3 930,85 31,99 3 000.— RM § 21 965 89 10 000 — 31 965 89 7 362 84 24 603 05 31 966 89 vr. Keppeler, als Liquidator. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 54 vom 3. März 1928.) Zum Lohnkonflikt im deutschen Buchdruckgewerbe. — Zu dieser auch für dasgesamteVerlagsgewerbesoaußerordent- lich wichtigen Angelegenheit wird uns ergänzend ge schrieben: Über die Gründe, die den Deutschen Buchdrucker-Verein veranlassen, trotz schwerster Bedenken den Schieds spruch des Zentral-Schlichtungsamtes doch a n z u n e h m e n, äußert sich ein Artikel in Nr. 22 der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker«. Zunächst wird auf die während der letzten Wochen ver änderte lohnpolitische Situation hingewiesen. Hierzu wird folgendes ausgesührt: »Es läßt sich zwar nicht bestreiten, daß die Tariflöhne der Buchdrucker erheblich über der Indexziffer liegen, jedoch haben die Lohnkämpfe der letzten Zeit in anderen Bernfsgruppen ebenfalls zu Lohnerhöhungen geführt, so daß die Buchdrucker in der allgemeinen Lohnstasfel nicht mehr die Stelle einnehmen, die sie bei den letzten Lohnverhandlungen erreicht hatten. Für den Annahmeentschluß maßgebend war die im Vergleich zu den Lohnverhandlungs ergebnissen anderer Berufsgruppen im Buchdruckgewerbe relativ lange Vertragsdauer von einem Jahr. Wenn schon eine Lohnerhöhung getragen werden soll, so braucht besonders das Buchdruckgewerbe eine längere Zeitspanne, um den notwendig werdenden Ausgleich wieder herbeizuführen. Die Arbeitgeber anderer Wirtschaftsgruppen haben im allgemeinen nur kurzfristige Tarife erreichen können und langfristige durch Gewährung einer weiteren zweiten Staffel im Herbst bei ihren Lohnverhandlunqen erkaufen müssen, ein Verfahren, das Hm Interessen Hei: gesamten Wirtschaft direkt zuwiderläuft«. Die beantragte Verbindlichkeitserklärung wird als eine un mittelbare Konsequenz dargestellt, die der Deutsche Buchdrucker-Ver ein nach der Annahme des Schiedsspruchs hätte ziehen müssen: »Solange das jetzige Schlichtungsverfahren besteht, und die Gewerk schaften hierdurch veranlaßt werden, übertriebene Lohnforderungen zu stellen, bleibt auf der anderen Seite auch den Arbeitgeberverbänden nichts anderes übrig, als den sonst von Arbeitnehmerseite beschrittcnen Weg des Zwangsverfahrens durch Verbindlichkeitserklärung des Roichsarbeitsministeriums zu beschreiten«. Mit Nachdruck wird dann noch betont, daß man auch trotz der Annahme des Schiedsspruchs keineswegs der mündlichen Begründung desselben durch den Schlichter zustimmen könne. Die Verhandlungen vor dem Reichsarbeits ministerium über den Antrag des Deutschen Buchdruckervereins aus Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches des Zentral-Schlich- tungsamts vom 9. März 1928 fanden am Mittwoch, dem 21. März 1928, statt. Beide Parteien trugen dem Vertreter des Ministers, Landgerichtsrat Heuer, der mit den Nachverhandlungen beauftragt war, ihren Standpunkt zur Lohnfrage eingehend vor. Es fanden auch Sonderbesprechungen beider Parteien mit dem Vorsitzenden statt. Eine endgültige Entscheidung wurde aber nicht getroffen. Diese wurde vielmehr dem Neichsarbeitsminister selbst Vorbehalten. Noch vor dieser Aussprache im Neichsarbeitsministerium ver öffentlichte der Vorstand des Verbandes der Deutschen Buchdrucker iin »Korrespondent« Nr. 23 einen Aufruf, worin er Hie gesamte hilfenschast aufforderte, die alte Forderung von 10.— NM auf den gegenwärtigen Spitzenlohn in den Betrieben von neuem zu erheben und für den Fall der Ablehnung geschlossen am 23. März die Kün digungen zum 30. März einzureichen. Von dieser tatsächlich erfolgten Massenkündigung haben die Arbeitgeber mit dem Hinweis daraus Kenntnis genommen, daß die Kündigung tariswidrig sei, weil die Verhandlungen vor dem Arbettsminister noch nicht abgeschlossen seien und ferner, daß die Kündigung, da sie in Ausführung und Anweisung der Gewerkschaftsleitung erfolgt, nach ständiger Rechtsprechung des Reichsschiedsamts als Massenkündigung gegen den Tarif verstoße und einer Streikerklärung gleichkomme. Die Arbeitgeber haben sich all« aus Hem Tarff und Gesetz ergebenden Ansprüche gegen den ein zelnen Arbeitnehmer und die Gewerkschaftsleitungen Vorbehalten. Verbindlichkeitserklärung des Buchdruckerschiedsspruches. — Wie aus Berlin am 24. März berichtet wird, hat der Neichsarbeitsminister den Schiedsspruch der tariflichen Schlichtungsstelle vom 9. März 1928 mit folgender Begründung für verbindlich er klärt: Die in dem Schiedsspruch vorgesehene Regelung sieht eine Erhöhung der tariflichen Wochenlöhne in der Ortsklasse ^ von 52,50 auf 56 Mark und in den übrigen Ortsklassen eine entsprechende Lohn erhöhung vor. Ans der gesamten Lohnlage, wie sie tatsächlich im Buchdruckgewerbe besteht, kann nicht gefolgert werden, daß dieser Vorschlag die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ungenügend berücksichtige. Dies gilt um so mehr, als es sich auf Arbeitgeberseite um einen Verband handelt, der sich aus das ganze Reich erstreckt und neben großen und leistungsfähigen Betrieben auch eine große Anzahl von mittleren und kleinen, kn ihrer Finanzkraft beschränkten Betriebe umfaßt. Bei einheitlicher Beurteilung des Gesamtgewerbes muß daher berücksichtigt werden, daß schon die in dem Schiedsspruch vor gesehene Lohnerhöhung für viele dieser mittleren und kleinen Betriebe eine Belastung kist, welche di« Grenze der Leistungsfähigkeit bedeutet. In den Nachverhandlungcn im Neichsarbeitsministerium war eine Annäherung der Parteien nicht zu erzielen. Die Gegensätzlichkeit der Meinungen läßt eine Verständigung als ausgeschlossen erscheinen. Es ist zu erwarten, daß ein tarifloser Zustand im Buchdruckgewerbe zu Schwierigkeiten führen würde, deren Auswirkungen sowohl für das Buchdruckgewerbe selbst wie für die Allgemeinheit insbesondere in der jetzigen Zeit unerträglich wären. Die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches war daher erforderlich. Internationaler Wirtschaftskursus in Braunschwcig. — Der Deutsche Industrie- und Handelstag macht durch Rundschreiben ans einen in Braunschweig vom 13. August bis 1. September d. I. statt findenden internationalen Wirtschaftskursus aufmerk sam. Die Organisation des Kursus' liegt bei der Handelskammer Braunschweig, Verfasserin ist die Internationale Gesellschaft für kaufmännisches Bildungswesen. Der Kursus soll jungen deutschen und ausländischen Kaufleuten und Handelslehrern die Möglichkeit geben, sich über die Zusammenhänge des deutschen Wirtschafts- und. Kulturlebens zu unterrichten. Neben Vorträgen rechtlicher und wirt schaftlicher Art ist auch «irre Reihe von Besichtigungen vorgesehen. Weitere Auskünfte erteilen die Handelskammer Braunschweig und der Deutsche Industrie- und Handclstag. Internationaler zeitungswissenschaftlicher Kongreß während der Pressa. — Anläßlich der von Mai bis Oktober 1928 in Köln statt- findenben Internationalen Presseausstellung wird ein internationaler zeitungswissenschaftlicher Kongreß veranstaltet. Zweck des Kongresses ist die Förderung der Entwicklung der Zei tungswissenschaft. Dieser erste internationale zeitungswissenschaft liche Kongreß soll in erster Linie eine internationale Annäherung der Zeitungswisscnschaftler und zeitungswissenschaftlichcn Institute anbahnen. Diese Annäherung kann, wie es in dem Einladungsschrei ben heißt, nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen: durch Gastvor- lesungen der Zeitungswissenschaftler in anderen Ländern, durch Aus tausch von Studenten und gegenseitige informatorische Besuche der verschiedenen zeitungswissenschaftlichen Institute und Seminare, 339
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