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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1928
- Strukturtyp
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- 1928-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1928
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- Deutsch
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^ 83, 10. April 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.b.Dtschn.Vuchhanbel. Der Börsenverein, das Dach des Ganzen, hatte 1887 (zur Zeit des Erlasses der im wesentlichen noch geltenden Satzung) l636 Mitglieder, sechsköpfigen Vorstand, 6 ordentliche Ausschüsse, 1 Ge schäftsführer, 14 Angestellte der Geschäftsstelle. Heute: 6080 Mitglieder, immer noch sechsköpfigen Vorstand, 13 ordentliche Ausschüsse, 2 außerordentliche, 1 Generaldirektor, 3 Syndici, 125 Angestellte der Geschäftsstelle. Die Zahl der in jenen 188 Vereinen mit enthaltenen Buch händler, die Nichtmitglieder des Börsenvereins sind, sei auf etwa 1500 geschätzt. Dazu die 5080 Mitglieder, ergibt insgesamt etwa 6580. Rechnet man je Verein durchschnittlich 4 Vorstandsmit glieder, so ergibt das für alle 188 Vereine 752. Das bedeutet: Etwa jeder achte Buchhändler hilft regieren, die anderen sieben werden regiert. Streift das nicht an Überorganisation? An die Krankheit, an der das ganze deutsche Staats- und Wirtschafts leben leidet? Freilich: erdacht und künstlich gemacht ist der ganze Aufbau nicht, sondern geworden; aber doch geworden in stetem Kampfe aller gegen alle um Zipfel der zu knapp geworde nen gemeinsamen Erwerbsdecke, überall Spannungen, Eifer süchte, Streit. Jeden Buchhändler drückt der Niedergang der deutschen und Weltwirtschaft, alle sind nervös. Gesund ist das nicht. Aber die Ursachen stehen hier ja nicht zur Erörterung, sondern lediglich der sehr berechtigte Versuch, in etwa die Spannungen innerhalb der Organisationen durch deren Änderung zu vermindern. Das Wesentliche an dem vorliegenden Entwurf ist die straf fere Eingliederung der Orts-, Kreis- und Fachvereine in den Börsenverein in einem 36—45köpfigen Fachausschuß, be stehend aus 16 bis 20 Verlegern, 16 bis 20 Verbreitern und 4 bis 5 Zwischenhändlern, alle von ihren Fachvereinen abzuord nen; einem Kreisausschuß, bestehend aus den in ihn ab zuordnenden Vorsitzenden der (innerdeutschen) Kreisvereine, also aus zunächst 16 Mitgliedern; einem Auslandausschuß, be stehend aus je 2 Vertretern der anerkannten (jetzt 6) ausländi schen Vereine und der gleichen Gesamtzahl deutscher Verleger und Exporteure, also 12 Mitgliedern. Da Fach- und Kreisausschuß jährlich mindestens zweimal zusammentreten sollen, also wohl zu Kantate und im Herbst, so ist die Absicht zu vermuten, die gleichzeitigen Tagungen des Ver bandes der Kreis- und Ortsvereine oder gar den Verband selbst entbehrlich zu machen. Es wäre in der Tat nicht abzusehen, was beide Organisationen, gleichzeitig nebeneinander tagend, zu ver handeln haben sollten. Solches wäre wirklich Überorganisation. Hauptaufgabe des Fa ch a u s s ch u s s e s soll sein, in kleinem Kreise die zwischen den Fachvereinen unter sich bestehenden Spannungen auszugleichen, die Hauptversammlungen des Börsen vereins also von dem Austrag dieser Spannungen, hauptsächlich zwischen Verlegern und Sortimentern, zu entlasten. Anträge wirtschaftlicher Art dürfen ohne Zustimmung des Fachausschusses (mit Zweidrittel-Mehrheit) über haupt nicht mehrin der Hauptversammlung ge stellt werden (§ 14 d). Das ist ein entscheidender, kühner und wahrscheinlich erfolg reicher Reformgedanke, der eine ehrliche Probe fordert. Das un erquickliche Hin und Her, das die letzten Jahre in den Hauptver sammlungen oft die Köpfe heiß und das Festessen hat kalt wer den lassen, muß endlich aufhören. Genützt hat es zudem wenig oder gar nichts. Durchaus stimme ich Herrn l>r. Bielefeld zu (Börsenblatt vom 27. März), der die Satzung des Börsen vereins nicht zum -»Kampfwerkzeug in dem uralten und ewigen Jntercssenkonflikt zwischen Verlag und Sortiment» gemacht wissen will. — Es wird wohl noch manches über den Satzungsentwurf ge schrieben oder gesagt werden, darum will ich nur noch auf einiges in ihm Hinweisen, das mir verfehlt scheint. Zunächst auf die leidige Stimmenübertragung. Um das befürchtete Übergewicht der Leipziger Mitglieder in den Hauptversammlungen auszuheben, hat die Satzung von 1887 be stimmt, daß jeder Anwesende 6 (später 10) nicht anwesende Aus wärtige vertreten könne. Leipziger Mitglieder können zwar 382 Auswärtige vertreten, aber sich nicht vertreten lasten. Fortan soll nach dem Entwurf (8 17 ck) ein Mitglied zwanzig (I) Ab wesende vertreten, und auch Leipziger sollen sich vertreten lassen können. Ein gesundes, vernünftiges Abstimmen ist nur möglich, wenn cs nach erfolgter Aussprache durch diejenigen erfolgt, die diese Aussprache, Gründe und Gegengründe auf sich haben wirken lasten. Abwesende können das nicht, sollten also auch nicht zur Mitabstimmung berechtigt sein. Jede Stimmvertretung istvomübel. Auch wenn sie jemandem durch das Vertrauen des Abwesenden in eine bestimmte Person übertragen wäre, so belastet sie das Gewissen des Vertreters ungebührlich. Denn er kann ja gar nicht wissen, ob seine Abstimmung, die häufig doch erst das Ergebnis der Aussprache sein wird, mit der Absicht des Auftraggebers übereinstimmt. Aber die Vollmachten werden ja größtenteils nicht einmal Persönlich gegeben, sondern von den in Leipzig anwesenden Vertretern der Vereine nach Gutdünken ver teilt. Gilt es auch als Tatsache, daß viele in Stellvertretung ab gegebene Stimmen nicht im Sinne des Auftraggebers abgegeben werden, so ist bis jetzt wenigstens kein grober Mißbrauch der Einrichtung bekanntgeworden. Er ist aber jederzeit möglich, und die Gefahr wächst, wenn gar 21 Stimmen durch einen einzelnen abgegeben werden können. Es ist überhaupt nicht recht einzusehen, warum die Stimm vertretung trotz ihrer schweren Mängel noch erweitert werden soll. Der ursprüngliche Grund, die Abneigung gegen die ver flossenen Leipziger Schleuderer, dürste jetzt, nach 40 Jahren, doch nicht mehr so recht stichhaltig sein. Jedenfalls ließe sich dieser Zweck, wenn er noch besteht, auf viel einfachere Weise erreichen. Wenn die Ortsansässi gen derjenigen Stadt, an der die Hauptversammlung stattfindet — das braucht nicht immer Leipzig zu sein —, nur eine Stimme führen dürfen, alle anwesenden auswärtige Mitglieder aber zwei, so ist jedem Übergewicht der Ortsansässigen vorgebeugt. An den Hauptversammlungen des Börsenvereins haben teilge nommen: 1924:568. 1925:748. 1926:452. 1927:496. An den Hauptversammlungen des Vereins Leipziger Buchhändler: 1924: 213. 1925: 230. 1926: 247. 1927: 256. 1928: 194. Bestünde in Leipzig nicht eine Geldstrafe für unentschuldigt Fehlende, so wäre der Besuch noch schwächer. Daß die Leipziger mehr Interesse an den Hauptversammlungen des Börsenvereins zeigen werden als an den eigenen, ist nicht anzunehmen. Schätzt man die Zahl der Leipziger Teilnehmer auf rund 200 von den durchschnittlich anwesenden 566 Besuchern der Hauptversamm lung des Börsenvereins, so ergibt sich, daß durchweg die Aus wärtigen ohnedies die Mehrheit bilden, mit zwei Stimmen aus gestattet, ganz sicher. Oder: man gebe den im Vereinswesen jeweils Urteils fähigsten, den Mitgliedern des Vorstandes und der Ausschüsse (nach dem Entwürfe etwa 140) je 2 oder 3 Zusatzstimmen, und damit eine wohlverdiente persönliche Auszeichnung, deren Miß brauch bei diesen Herren nicht zu befürchten ist. Auf beide Weisen würde auch die Technik der Ausgabe der Ausweiskarten und der Abstimmungen in den Hauptversamm lungen viel einfacher als jetzt. Die Hauptsache aber wäre die Gesundung der Abstimmungen. Jeder ist für seine Abstim mung nursichselbst verantwortlich, und wer nicht anwesend ist, hat damit für diesmal freiwillig auf sein Stimmrecht ver zichtet. Eine erhebliche Vereinfachung läßt sich auch bei den Aus schüssen erreichen. Der Verlagsausschuß, die Ausschüsse für das Börsenblatt, die Bibliographie, die Bibliothek, die Historische Kommission haben so nahe verwandte Aufgaben, daß sie m. E. recht wohl zu einem einzigen Ausschuß zusammengezogen werden könnten. Wird dann für jede dieser Sparten ein besonderes sach kundiges Mitglied des Ausschusses verantwortlich gemacht, so wird wahrscheinlich das Verantwortlichkeitsgefühl stärker ange spornt als jetzt und die Leistungen werden steigen.
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