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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1928
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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MsttibMMdmDtMMVllcklM Nr. 1V3 <R. 53s). Leipzig, Freitag, den 4. Mai 1928. 95. Jahrgang. Redaktioneller TA Berichtigung. Gemäß 8 11 des Paßgesetzes ersuche ich um Aufnahme fol gender Berichtigung: In der Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 27. April d. I., Börsenblatt Nr. 99, über Änderungsvorschläge zum Satzungsentwurf heißt es: zu 8 24 a Absatz 1 Antrag des Herrn vr. Bielefeld-Ettlingen: das Wort »benannt» ist zu ändern in »ernannt«. Es ist unwahr, daß ich einen solchen Antrag gestellt habe. Wahr ist, daß ich keine Anträge zur Satzungsänderung gestellt, sondern lediglich den Aufsatz in Nr. 74 des Börsenblattes ge schrieben und niemand ermächtigt habe, daraus eine ziemlich be deutungslose Einzelheit herauszuziehen und als meinen Antrag zu formulieren, wodurch der Eindruck erweckt wird, als ob ich zum Satzungsentwurs keine wichtigeren Änderungswünsche vor- zubringcn hätte. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst vr. O t t o B i e l e s e l d. Berichtigung. Der Vorstand des Börscnvereins macht in der Nummer des Börsenblattes vom 28. April bekannt, daß sich im Anschluß an die Veröffentlichungen des Satzungsentwurfes eine Anzahl Änderungen als wünschenswert herausgestellt hat, die er als Anträge der verschiedenen Mitglieder veröffentlicht. So führt er zu 7 und 8 auf Seite 478 des Börsenblattes drei An träge der Unterzeichneten auf. Wir stellen fest, daß wir über haupt keine Anträge gestellt haben, daß wir dagegen am 14. April untenfolgenden Brief an den Vorstand gerichtet haben. vr. Fritz Springer, vr. Julius Springer, vr. Ferdinand Springer. An den Vorstand des »Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig- Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Die Unterzeichneten sehen sich veranlaßt, schon heute darauf hinzuweisen, daß sie bei unveränderter Annahme des im »Bör senblatt für den Deutschen Buchhandel- vom 1. März und 11. April 1928 veröffentlichten Entwurfes für neue Satzungen des Börsenvereins oder bei Annahme des unter Punkt 9 der Tagesordnung für die bevorstehende Hauptversammlung des Vereins aufgeführten Antrages ihren Austritt aus dem Börsen verein erklären müssen. Wir stellen fest, daß im 8 S, Ziffer 3, des Entwurfes der für alle Verleger un entbehrliche Satz der jetzigen Satzung 8 3, Ziffer 3: Den Verlegern aber ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlages an Be hörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu be sonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern; fortgelafsen ist, daß der zweite Satz des 8 6 des Entwurfes: Wird jedoch geschäftlicher Verkehr unterhalten, so soll das Recht des Verlegers, den Ladenpreis und den Netto preis zu bestimmen, auch die Pflicht einschließen, die Spanne zwischen beiden Preisen so zu bemessen, daß der Bestand eines leistungsfähigen und für die Verbreitung des Buches notwendigen Sortimentsbuchhandels nicht ge fährdet oder unmöglich gemacht wird. unserer Meinung nach für jeden auf seine Würde und Handels freiheit achtenden Verleger unannehmbar ist. Die oben als fortgelassen bezeichnete Bestimmung der jetzigen Satzung, deren Wortlaut von dem damaligen Ersten Vorsteher des Bövsenvereins Adolf Kröner herrührt, wurde bei den Beratungen 1887 als notwendig anerkannt. Bei einer Ab lehnung wäre ein Teil der Verleger danials schon gezwungen ge wesen, sich vom Börsenverein zu trennen. Berlin, den 14. April 1928. vr. Fritz Springer. vr. Julius Springer, vr. Ferdinand Springer. Zu den Berichtigungen der Herren vr. Bielefeld-Ettlingen, vr. Fritz Springer, vr. Julius Springer uüd vr. Ferdinand Springer-Berlin ist namens des Vorstandes folgendes zu be merken: Es trifft durchaus zu, daß seitens der genannten Herren An träge zur Satzungsänderung nicht gestellt worden find. Der Vor stand hat mit der Bekanntmachung vom 27. April die Absicht ver folgt, das gesamte, nach der Veröffentlichung des Satzungsent- wurss eingegangene Material an Anderungswünfchen geordnet zusammenzustellen und es vor der Hauptversammlung zur Kenntnis der Mitglied» zu bringen, damit sich diese mit den vor liegenden Änderungswünschen vertraut machen könnten und sich die Debatte in der Hauptversammlung abkürzen ließe. Der Vorstand hat in der Bekanntmachung alle diejenigen, die positive Änderungsvorschläge machten, einheitlich als An tragsteller bezeichnet, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorschläge ausdrücklich als Anträge bezeichnet worden sind. Er wird in der Hauptversammlung Gelegenheit nehmen, besonders darauf hinzuweisen, daß es sich bei den von den genannten Herren er wähnten Punkten nicht um offizielle Anträge handelt, sondern lediglich um Anderungswünsche für den vorliegenden Eatzungs- entwurf. S72
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