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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1928
- Strukturtyp
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- 1928-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1928
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- Deutsch
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X: 106, 8. Mm 1928. Redaktioneller Teil. Zu 8 30 s Ziffer 8 wird gemäß dem Anträge des Herrn Ernst Schnitze statt der iim gedruckten Entwurf vorgesehenen Fassung folgende einstimmig angenommen: »Dem Werbeausschuß liegt die Aufgabe ob, alle geeigneten Schritte zur Werbung für alle Gegenständ« des deutschen Buchhandels im In- und Ausland« durchzuführen-. Zu 88 31—33 erklärt der Vorsitzende, daß sich folgende lediglich redaktionellen Änderungen als wünschenswert er weisen: 8 31 Abs. »—«) bleiben unverändert. In Abs. ck) ist der Schlußsatz: »Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Börsenverein bedingt zugleich Streichung in dieser Stammrolle» zu streichen. Abs. «1 bleibt. Abs. k—d) des Entwurses ist zu streichen, dafür sind folgende Absätze einzusügen: 5) Ein vom Börsenverein ausgeschlossenes Mitglied ist auch von den anerkannten Vereinen des Inlands auszu- schließen. Bei den anerkinnten Vereinen 'des Auslandes unterliegt die Folge des Ausschlusses besonderer Verein barung zwischen dem Börsenverein und dem betreffenden Auslandverein, n) In allen anderen Fällen des Verlustes einschließlich Aufgabe der Mitgliedschaft im Börsenverein endet auch die Mit gliedschaft in den zuständigen anerkannten Vereinen, es fei denn, daß diese das Fortbestehen der Mitgliedschaft aus drücklich beschließen. Mitglieder, die auf Grund solchen Beschlusses die Mitgliedschaft m, anerkannten Verein behal ten, sind jedoch in der Stammrolle der Börsenvereinsmitglieder des betreffenden anerkannten Vereins zu streichen. Bisheriger Ws. i) wird b). Bisheriger Abs. k) wird l). 8 32 Abs. » und t>) bleiben unverändert. Abs. a) wird gestrichen. Bisheriger Abs. 6) wird o). Der erste Satz enthält folgende Fassung: »Ein anerkannter Fachverein ist zur selbständigen Ausschließung seiner .Börsenvereins-Mitglisder' berechtigt». Hinter dem neuen Abs. o) wird folgender Abs. ck) eingcfügt: ck) In allen anderen Fällen 'des Verlustes einschließlich Aufgabe der Mitgliedschaft eines »Börsenvereins-Mitgliedes« in einem anerkannten Fachverein endet auch die Mitgliedschaft im Börsenverein, es sei 'denn, daß der Ausscheidende die Mitgliedschaft in einem anderen anerkannten Fachverein oder, sofern es sich um «inen Buchhändler im Gebiet eines anerkannten Auslandvereins handelt, die Mitgliedschaft in diesem besitzt. In Ausmchmesällen kann der Vor stand des Börsenvereins auf Antrag des Mitgliedes und im Einvernehmen mit dem betreffenden anerkannten Fach verein di« Belastung der Mitgliedschaft im BörsenverSin beschließen. »s. o) bleibt. 8 33 Abs. a—c) bleiben unverändert. Abs. ck) wird gestrichen. Bisheriger Abs. e) wird Abs. ck) und erhält folgende Fassung: ck) Wünscht ein anerkannter Kreisverein den Ausschluß eines seiner »Börsenvereins-Mitglisder», so ist das Verfahren an den Börsenverein abzugeben. Das Verfahren regelt sich dann, auch mit Wirkung für den anerkannten Kreisverein, nach den Vorschriften des 8 10 dieser Satzung. Abs. o) erhält folgende Fassung: » e) In allen anderen Fällen des Verlustes einschließlich Aufgabe der Mitgliedschaft eines »Börsenvereins-Mitgliedes« in einem anerkannten Kreisverein endet auch die Mitgliedschaft im Börsenverein. In Ausna hmefällen kann 'der Vorstand des Börsen Vereins auf Antrag des Mitgliedes und im Einvernehmen mit dem betreffenden anerkannten Kreisverein die Belastung der Mitgliedschaft im Börsenverein beschließen. Zu 8 33 a) verliest der Vorsitzende den Antrag des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden«: Abs. o) ist zu streichen oder es ist ihm folgender Wortlaut zu geben: »Die Einziehung der Beiträge der Kreisvereine, die von diesen selbständig festgesetzt werden, erfolgt gleichzeitig mit 'derjenigen des Börsenvereins-Beitrags durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins», und den Antrag des Vorstandes, dem Abs. c) Satz 3 folgende Fassung zu geben: »Mitglieder, di« überdies noch einem Kreisvercin des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler angehören, sind zur Leistung solcher Sonderbeiträge nicht verpflichtet, es sei denn . . .» Herr Alfred I a n s s e n-Hamburg begründet den Antrag des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden». Durch die Einziehung eines Beitrages von 10.— Mk. seitens des Börscnvereins sei den KreisverSincn schwerlich gedient, denn sie würden gezwungen sein, darüber hinaus noch einen weiteren Beitrag zu erheben. Arbeitsersparnis trete also nicht «in. Die Bestimmung der Bsitragshöhe müsse den Kreisvereinen überlassen bleiben. Der Vorsitzende kann den Bedenken 'des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden» nicht zustimmcn und betont schon jetzt, daß eine eigentliche Erhöhung 'des Börsenvereinsbeitrages nicht geplant sei, sondern daß der unter Punkt 8 der Tages ordnung vorgesehene Mitgliedsbeitrag das Kopfgeld für die Kreisvercine mit enthalte. Der Vorsitzende stellt den Antrag des Vorstandes als den woitergehenden zunächst zur Abstimmung. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen, damit entfällt die Abstimmung über den Antrag des Buchhändler-Verdandes -KrSis Norden». Zu 8 38 a) wird von der Hauptversammlung der vom Vorstand beantragte Zusatz: »Sowohl Anträge des Vorstandes wie solche von mindestens 60 Mitgliedern müssen zugleich mit der Tagesordnung veröffentlicht werden- einstimmig angenommen. Für die Übergangsbestimmungen Ziffer 7 schlägt der Vorsitzende folgende Fassung vor: »Der Vorstand ist berechtigt, nach Annahme der Satzung noch Änderungen zur Verbesserung des sprachlichen Aus drucks und des Aufbaues, sowie alle vom Registerrichter geforderten Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen, soweit es sich dabei nicht um grundsätzliche Änderungen handelt.» Auch diese wird von der Hauptversammlung einstimmig angenommen. Der Vorsitzende beantragt ferner, in die Übergangsbestimmungen hinter Ziffer 1 einen neuen Abs. 2 einzusügen: »Die Bestimmungen der 88 6 Satz 2 und 3 und 14 d Satz 2 treten Kantate 1931 außer Kraft, wenn nicht die dann stattfindende Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder deren Fortbestand beschließt.» Dieser Antrag findet ebenfalls einstimmige Annahme. 807
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