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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1928
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- 1928-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1928
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- Deutsch
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106, 8, Mai 1928. Redaktioneller Teil. Die Fassung des Entwurfs würde zu größten Unzuträglichkeitcn führen können, da es nicht richtig sei, daß 25 Personen mit je 20 Stimmen die gleiche Stimmgewalt haben sollten wie die ganze heutige Hauptversammlung. Herr Hofrat vr. Arthur Meiner- Leipzig unterstreicht die Ausführungen des Herrn Voigtländer und hält es für ein Unding, überhaupt Stimmvertrctungen zu übernehmen, wenn man den übertragenden nicht genau kennt. Wenn schon bei den wichtigsten Beschlüssen, bei Satzungsänderungen, die Stimmvertretung ausgeschlossen wäre, so wäre nicht einzusehen, weshalb sie bei weniger wichtigen Dingen zugelassen werden sollte. Er beantragt daher Abschaffung der Stimmvertretung überhaupt. Sollte sein Antrag nicht Annahme finden, so würde er sich dem Antrag Voigtländers anschließen. Herr ErnstFischc r-Hamburg befürwortet ebenfalls, die Stimmvertretung abzuschaffen. Herr Paul Nitschmann-Berlin hält den Antrag für zu radikal. Viele Mitglieder, die aus pekuniären Gründen nicht in der Lage seien, nach Leipzig zu reisen, würden es als eine Beeinträchtigung ihrer Rechte ansehen müssen, wenn sie ihre Stimme nicht übertragen könnten. Herr Nitschmann unterstreicht, daß der erste Antrag des Herrn Voigtländer rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, da die Änderung im Erstantrag 1927 nicht vorgcbracht wurde. Bei gänzlichem Wegfall der Stimmvertretung werde Leipzig möglicherweise ein Übergewicht bekommen. Der Vorstand schlage daher vor, die Anträge Voigtländer und Meiner abzu lehnen, die Stimmvertretung aus sechs zu beschränken und die Vertretung nur über Fach- und Auslandvereine zuzulassen. Der Vorstand beantrage also für 8 17 ck folgende Fassung: Die Mitglieder können bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzung (8 38 ä) und Auflösung des Vereins <8 39 d und ä) ihre Stimme aus dem Börsenverein angehörende Mitglieder des zuständigen anerkannten Fachvereins oder Auslandvereins übertragen. Die hierauf ge richteten Vollmachten müssen spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsleitung zur Prü fung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als sechs Abwesende vertreten. Herr Hofrat vr. ArthurMeiner wendet sich gegen den neuen Antrag des Vorstandes mit dem Hinweis, daß bei der Stimmvertretung über den Fachverein das besondere Hervortreten Leipzigs durchaus nicht verhindert sei. Er ändere auch nichts an der Tatsache, daß bei wichtigen Beschlüssen, wie Satzungsänderung, keine Stimmvertretung zulässig sei. Er halte daher seinen Antrag aufrecht. Herr Alfred M e tz n e r - Berlin ist ebenfalls für Abschaffung der Stimmvertretung. Herr Otto Springer- Hagen ist für Beibehaltung der Stimmvertretung. Herr Direktor RudolfBaye r-Wien weist darauf hin, daß bei Stimmvertretung für Entschließungen eine größere Stimmenzahl in Erscheinung tritt, was aus Außenstehende einen größeren Eindruck mache. Herr Wilhelm M a u s-Braunschweig hält die Stimmvertretung lediglich bei den Wahlen für wesentlich. Die Stimm vertretung hätte nichts zu bedeuten, wenn nur nach der Anwesenheit abgestimmt werde, wie es in den letzten Jahren säst immer geschehen sei. Mangel an Beteiligung sei vorwiegend auf Interesselosigkeit zurückzusühren. Herr P a u l N i t s ch m a n n glaubt nicht, daß Interesselosigkeit die Mitglieder von der Teilnahme an der Hauptver sammlung fernhält, sondern nur die finanzielle Unmöglichkeit. Stimmvertretung spiele auch nicht nur bei den Wahlen, sondern bei allen Entschließungen eine Rolle. Der Vorstand halte daher an seinem Anträge fest. Herr Hanns Schink e-Riga hält die Stimmvertretung für unerläßlich. Herr vr. A. Horodis ch-Berlin regt an, den Mitgliedern zu überlassen, ob sie ihre Stimme über den Kreisverein oder Fachverein übertragen wollen. Er bittet daher, den Vermittlungsvorschlag des Vorstandes unter Einschluß der Worte »oder des Kreisvereins» ausrechtzuerhalten. Herr Sepp Steure r-Linz unterstützt den Antrag. Streichung der Stimmvertretung würde von einer großen Zahl der Mitglieder als Entrechtung betrachtet werden. Herr Hans V o l ck m a r-Leipzig befürwortet den Antrag des Herrn Robert Voigtländer. Er bittet in dem Satz »Die hierauf gerichteten Vollmachten müssen- die Worte einzusügen: »von den Bevollmächtigten». Dabei könnte man vielleicht im Schlußsatz auch sagen -nicht mehr als sechs». Herr Paul Nitschmann hält den Vorschlag des Herrn Volckmar für technisch undurchführbar und legt dar, daß praktischerweise nur Stimmübertragung durch den Fach- oder Auslandverein erfolgt. Herr Robert Voigtländer kann den Einwand der technischen Undurchführbarkeit nicht gelten lassen. Zur größeren Klarstellung ändert er den Wortlaut seines Antrages folgendermaßen: Absatz <t des 8 17 soll lauten: ä) Die Mitglieder können sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzung (8 38 ck) und Auslösung des Vereins (8 39 d und ck) ihre Stimme auf von ihnen zu bestimmende andere Mitglieder des Börsenvereins übertragen. Die hieraus gerichteten Vollmachten müssen vom Bevollmächtigten spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsleitung zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als einen Abwesenden vertreten. Der Vorsitzende bringt zunächst den Antrag des Herrn Hofrat vr. Meiner zu Abstimmung. Der Antrag wird mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Von den 444 Anwesenden stimmen 178 für den Antrag des Herrn Voigtländer. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Zu dem Amendement des Herrn vr. Horodisch führt Herr Generaldirektor vr. KiIppe r-Stuttgart aus, daß es technisch nicht durchführbar wäre, beide Möglichkeiten nebeneinander bestehen zu lassen, Er bittet daher, von der Abstimmung über den Antrag abzusehen. Herr vr. Horodisch bestreitet die Undurchführbarkeit und hält seinen Antrag aufrecht. Herr Nitschmann bittet um Annahme des Antrages des Vorstandes. Der Vorsitzende stellt den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung. Der Antrag des Vorstandes wird mit Zwei drittelmehrheit angenommen. Zu 8 22 begründet Herr Paul Nitschmann die Bestimmung über die Einsetzung des geschäftssührenden Vorstandes als eine Neuerung, die erst ausgeprobt werden müsse. Er weist daraus hin, daß dann, wenn die vom Vorstand und Wahlausschuß vorgeschlagenen Mitglieder nicht von der Hauptversammlung gewählt werden, eine Lücke entstehe, wodurch der ganze Vorstand lahmgelegt werden könnte. Um dies zu vermeiden, beantragt er, folgenden 8 22 L anzunehmen. 80b
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