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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1933
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- 1933-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1933
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HMMjatMMMMlMVilälluuW. Nr. IIP (N. 52).Leipzig, Sonnabend den 13, Mai 1933, 10Ü. Jahrgang. RÄaktwuMer TA Der Vorstand des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler ist sich mit der Reichsleitung des Kampf- bundcs für deutsche Kultur und der Zentralstelle für das deutsche Bibliothekswesen darin einig geworden, datz die zwölf Schriftsteller Lion Feuchtwangcr — Ernst Glaeser — Arthur Holitscher — Alfred Kerr — Egon Erwin Kisch Emil Ludwig — Heinrich Mann — Ernst Ottwalt — Theodor Plivier — Erich Maria Remarque Kurt Tucholsky aliasTheobaldTiger,PeterPanter, IgnazWrobel, KasParHauser — Arnold Zweig für das deutsche Ansehen als schädigend zu erachten sind. Der Vorstand erwartet, datz der Buchhandel die Werke dieser Schriftsteller nicht weiter verbreitet. Leipzig, den 11. Mai 1933, Der Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr, Friedrich Oldenbourg Heinrich Boysen Or, Hellmuth v, Hase Ernst Reinhardt Paul Nitschmann Friedrich Alt Herbert Hoffmann Albert Diederich Zum Sofortprogramm des deutschen Buchhandels Von vr, A, Heß, Alte Akten sind sicher nicht zeitgemäß und ihr Studium ge hört gewiß nicht zu den erfreulichen Beschäftigungen, Trotzdem muß ich zu dem, was ich hier ausführen will, daraus zurück- groifen. Vor mir liegt ein solches vergilbtes Bündel, und ich lese aus dem vertraulichen Protokoll der Sitzung des Vereinsrechts ausschusses vom 5. September 1901, wie Albert Brockhaus aus führt, man müsse klar und deutlich Stellung nehmen, ob man den Kamps gegen die Warenhäuser, auch wenn diese sich den Berkaufsbestimmungen unterwerfen sollten, sortsetzen oder ob man ihrer Aufnahme als Mitglieder des Börsenvereins keinerlei Erschwerung bereiten wolle. Ein Sortimentervertreter spricht sich dahin aus, das Sortiment sei nicht imstande, für Neuigkeiten weiterhin tätig zu sein, wenn ihm das Rückgrat genommen werde, das ihm die Brotartikel bieten, über Ablehnung der Warenhausbuchbetrisbe und deren Bekämpfung oder Anerkennung unter gewissen Bedingungen und Ausnahme ins Adreßbuch und in den Verband standen sich die Meinungen gegenüber. Bei der Abstimmung siegte die hauptsächlich vom Verlag vertretene Auffassung auf Eingliede rung, und der Vorstand schloß sich ihr später an. Das war der Umbruch in der seither vom Börsenverein gegenüber den Warenhausbuchvertrieben eingenommenen Hal tung, Es handelte sich einfach um die Anerkenirung eines Zu standes, der sich trotz aller Abwehr im Zeichen der Gewerbesrei- heit herwusgebildet hatte, 'Es war die Befolgung des Grundsatzes »Besser drinnen als draußen«, ein Grundsatz, den wir in der Haltung der verantwortlichen Männer im Börsenverein auch sonst durch die Jahre beobachten können. So z, B, in der Vereinsbuchhandclssragc. Wie viele Protokolle, Denkschriften und Beschwerden liegen dar über vor. Immer wieder steht man vor der entscheidenden Frage: Was läßt sich im Abwehrkampf gegenüber der Tatsache unternehmen, daß bei bestehender Gewerbefreih-e-it die Bereins- betriebe nicht einfach verboten werden können? Immer wieder packte man das Problem von neuem an und stellte die Bedin gungen auf, unter denen nur Vereinsbuchhandlungen als Wiäerverkäufer anerkannt werden sollten d, h, beliefert werden durften. Wenn die Verkaussordnung von 1909 sagt, daß Bereini gungen aller Art nur dann als Buchhändler oder Wiederver- käuser behandelt werden dürfen, wenn sie einen gewerbsmäßigen, also aus Eigengewinn gerichteten buchhändlerischen Betrieb füh ren, der bei der zuständigen Behörde angemeldet ist, und weder wie z, B. Konsumvereine, Bücherämter usw, mit einem nach dieser Verkaussordnung unzulässigen Rabatt liefern, noch den erzielten Gewinn an ihre Mitglieder bzw, Abnehmer in einer Weise verteilen, die einer Gewährung von unzulässigem -Rabatt gleichkommt, so unterscheidet sie sich nur unwesentlich von der letzten Formulierung der Verkaussordnung aus dem Jahre 1929. Diese erklärt alle Vereinsbuchhandlungen, die nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllen, als Publikum, Dabei ist interessant die Feststellung, daß es sich immer nur um den Vertrieb, nicht um den Verlag handelt. Erst in neuerer Zeit erkennt man die Gefahren, die für den privatwirtschaftlichen Verlag von dieser Seite drohen. Der Börsenverein, ständig um Abhilfe angegangen, sah sich immer wieder vor der Schranke der Gewerbefreiheit, die ein grundlegendes Durchgreifen unmöglich machte. Und wie war es denn bei unserem Kamps gegen die Buchgemeinschastcn? Er begann damit, daß wir gegen die mit Inanspruchnahme der höchsten Regierungsstellen betriebene Propaganda Einspruch ein legten, er führte über einen Pressefeldzug, in dem der Börsen verein bei den meisten Tageszeitungen keine Unterstützung fand, und endete mit seiner Niederlage vor dem Reichsgericht, Trotz dem werden in dieser Richtung Vorwürfe erhoben. Angenom men, die Taktik wäre falsch gewesen und man hätte es anders, geschickter machen können; schließlich hätte man doch wieder vor der gleichen Schranke gestanden. Sehe ich von den Punkten im Sofortprogramm ab wie Be kämpfung der buchhändlerischen Betätigung der öffentlichen Hand, Ausbildung eines leistungsfähigen buchhändlerischen Nach wuchses, Wiederausfüllung der Kulturetats in Reich, Ländern und Gemeinden — Forderungen, die schon seit Jahren zum Dauerprogramm des Börsenvereins gehören; dazu braucht nur aus die Jahresberichte verwiesen zu werden —, so ergibt sich für die oben erwähnten Probleme ebenso wie für geforderte Maß nahmen gegen die ungesunde und volksschädigende Ausbreitung Börsenblatt f. Deutschen Buchhandel. 100. Jahrgang.
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