3178 X" 81, 4. Aprll 192L Fertige Bücher. Die Parteien rüsten zur Schlacht, aber eine unglaubliche Unkenntnis über die polizeiliche Seite -es Versammlungs-, Druckschriften- und Plakatrechts herrscht bis weit in die obersten Führerkreise der Parteien hinein, ja falsche Maßnahmen und Ent- scheidungen behördlicher Organe, insbesondere auf dem freien Lande, sind eben auf Grund dieser Unkenntnis an der Tagesordnung. Das ist erklärlich, denn es fehlte bisher eine erschöpfende zusammen fastende Darstellung dieser Materie. Dieser empfindlich«; Mangel ist heute behoben auf die Frage: welche Befugnisse bat die Polizei bei Wahlversammlungen ? Welche Vorschriften hat der Verbreiter von politischen Flugblättern, Plakaten usw. zu beachten, gibt erschöpfende Auskunft die soeben im Unterzeichneten Verlage erschienene Broschüre: polizeiliche Behandlung von Versammlungen, Druckschriften und Plakaten unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für die Wahlzeit Erlaß des preuß. Ministers des Inneren vom 2«. III. 1428 unter Einfügung der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen und unter Beifügung eines alphabetischen Stichwort-Verzeichnisses herausgegeben von Polizeipräsident Or. Menzel-Magdeburg T> vvers - ss rrrn. ovd.. - ss rrrn. netto, vavtre ms <Z Oie Schrift dient keiner Partei aber alte Parteien brauchen sie! nicht minder alle Behörden, politischen Verbände, kurz jeder politisch Interessierte. In allen Tageszeitungen ohne Unterschied der Partei wird auf diese wichtige Neuerscheinung hingewiesen Hunderte von Exemplaren sind spielend abzusehen! Legen Sie die Schrift reihenweise ins Schaufenster, In Stapeln auf den Ladentisch, so wird die Broschüre Oer Brotartikel des Sortiments für die Wahlzeit! Auslieferung in Leipzig bei Herrn Fr. Foerster Johann Friedrich Liters Verlag, Magdeburg, Breiter Weg 13?