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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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I'. slütlsr, L. VLuzoriu. 9. Lä. öabrx. IS77. N 8kt. 8. » 7. — loilk. v. eolor. k'ol. * 2. 80 Thurn, C., Melodie'n aus dem evangelischen Choralbnche f. das Groß- herzogth. Hessen. 2. Ausl. 8. * —. 50 W. Schmid in Nürnberg. Hohmann, Chr. H., praktischer Lehrgang f. den Gesang-Unterricht in Volksschulen. 3. Kurs. Uebungen u. Lieder f. Oberklassen. 8. Ausl. 8. * —. 70 Scholtze in Leipzig. llittoiikvker n. Xruulr, Lllt^erksn cksr Nödsl. ^lotivsukaulmluQA f. Nosbsltisoüler. 10. 3kt. 4. * 1. 20 Ernst, CH., allerlei Blätter u. Blüthen aus ernsten u. frohen Tagen. 8. * 1. — Familienbibliothek. Hrsg. v. E. Evers. 8. Bd. 8. Cart. * 1. 25 ic^I. Loeduct. Laisou 1879. >Vinll6 k. La-äoxri-sts. 64. —. 30 Ohly, E., aus meinem Skizzenbuche. Kleine Bilder aus dem eigenen u. aus dem Volksleben. 1. Bdchn. 2. Aust. 8. * —. 70; geb. * 1. 40 Wcstphahl, I., Mein Wilhelm. Novelle. 8. * 1. 80 Deuker, ckis I)rr.mpkkes86l w. Uüolcsiedt unk illrv illäustrielle Ver- vertkuuß. veutsob v. Id. ä'Lst-er. kol. 6ed. * 36. — s Gemeinde-Ordnung f. die Rheinprovinz m. Rücksicht auf die bis 1879 erschienenen abändernden Gesetze. 2. Aust. Nebst GerichtS-VerfassungS- Gesetz u. der Schiedsmanns-Ordnung. 8. Cart. 1. 25 1 Gerichts-VerfassungS-Gcsey, das, vom 27. Jan. 1877 u. die Schieds manns-Ordnung. 8. —. 50 Beit L Co. in Leipzig. kllixxe, Leitlü^s rur Ll^ieue. 8. * 5. — Volger sc Klein in Landsberg a. W. Haus- u. Volks-Kalender, verbesserter, f. d. Schaltj. 1880. 8. * —. 50 Kaiser-Kalender, illustrirter, f. d. Schaltj. 1880. 8. * —. 50 -j- Wagner, K. F., die brandenburgisch-preußische Geschichte f. die Jugend d. preußischen Vaterlandes erzählt. 16. Ausl. 8. * —. 30 O. Wigand in Leipzig. Feuerbach, L., Lndwig Feuerbach. Aussprüche aus seinen Werken ge sammelt. 8. * 2. — lonsn. — Wiegandt, -i-cmpel L Parcy in Berlin. Schneider, E., die Landeskulturgesetzgebung d. preußischen Staates s. Auseinandersetzungen m. Ausschluß der Prov. Hannover. 8. * 10. — Nichtamtlicher Theil. Zum schriftlichen Verkehr des deutschen Buchhandels mit Oesterreich und dem Ausland überhaupt. Wenn man in den Fall kommt, schriftliche Mittheilung aus dem Wege über Leipzig zu machen, oder auch nur einen Rechnungs auszug oder Defect zu expediren, so heißt es, uns eine starke Zu- muthung machen, wenn wir gehalten sein sollen zuvor zu prüfen, ob die Gesetzgebung des betreffenden Landes auch gestattet, daß das Couvert geschlossen werde. Schreiber dieser Zeilen, der während seines Wiener Aufent halts einmal zwei Gulden Strafe zahlen mußte, weil sich in einem au ihn gerichteten Postpackete zwei für Freunde bestimmte Briefe befanden, weiß sehr wohl, daß auch die buchhändlerischen Correspon denzen, welche über Leipzig gehen, nicht geschloffen sein sollen, läßt indcß keinen Brief dahin abgehen, ohne ihn geschlossen zu haben, in der sichern Voraussetzung, daß der Leipziger Commissionär vor Absendnng der Eilsendungen die Correspondenzen revidiren und die Couverts öffnen läßt. Es ist das eine geringe Arbeit, die von jedem Laufburschen besorgt werden kann, und wenige Commissionäre werden solche weigern. — Die gleichen Bestimmungen, wie für Oesterreich gelten auch sür Frankreich (und wohl noch andere Länder), ohne daß uns von französischen Collegen ähnliche Zu muthungen, resp. Drohungen insinuirt wären, wie von Herrn Fr. Gerold in Nr. 15K d. Bl. Es steht der Ukas auf gleichem Fuß mit einem früheren, darin diejenigen Verleger, welche gebundene Bücher und Einbanddecken mit ungebundcnenArtikeln in einPacket gepackt nach Oesterreich senden würden, mit Strafe bedroht wurden. So gern wir bereit sind, allen ausgesprochenen Bitten in dieser oder jener Richtung zu entsprechen, so ist es doch nicht mög lich, in jedem gegebenen Fall die Gesetzgebungen der verschiedenen Länder im Kopse zu haben und zu berücksichtigen, und wenn wir beispielsweise in zwei, drei Jahren wieder einmal in den Fall kämen, mit der letzten Lieferung eines Werkes zugleich Einband decken zu versenden, so stehen wir nicht dafür, daß wir oder unsere Leute uns daran erinnern, daß solches Zusammenpacken in Oester reich verboten ist. Der Commissionär einer oesterrcichischen Hand lung soll das aber im Kopse haben, und seine Fürsorge muß den Committenten vor Strafe bewahren. Die juristische Frage, ob Herr Gerold berechtigt und im Stande sein würde, seine Drohung mit Erfolg auszusühren, wollen wir ganz außer Erörterung lassen und nur darauf Hinweisen, daß event. die Folge die sein würde, daß der deutsche Verleger seinen Verkehr mit solchen oesterrcichischen Handlungen einstelltc, welche ihn für die ihren Commissionären übergebenen Briefe und Pallete verantwortlich machen wollen. Man bringe nicht den deutschen Verleger mit dem nach dem Auslande exportirenden Kaufmann in Parallele. Der letztere expedirt nur direct und auf specielle Ordre, ihm sind meist mit der Bestellung die Modalitäten vorgeschrieben, unter denen er expediren soll, bei ihm handelt es sich meist um größere Werth sendungen an einige wenige Firmen, während der deutsche Verleger im Vergleich damit Bagatellsendungen an eine große Zahl von Firmen, resp. an deren Leipziger Commissionäre richtet. R. Geschichte der Literatur des skandinavischen Nordens von den ältesten Zeiten dis aus die Gegenwart. Dargestellt von Frederik Winkel Horn. gr. 8. Leipzig 1879, B. Schlicke (Balthasar Elischer). (5 Lieferungen ä 1 80 s».) In der literarhistorischen Abtheilung der Handbibliothek eines Buchhändlers wird die Geschichte der Literatur des skandinavische» Nordens bisher nur mangelhast und in wenig wissenschaftlicher Weise vertreten gewesen sein, und deshalb erachten wir es für ange messen, aus obiges, der Initiative der Verlagshandlung entsprungene Werk, dessen erste Lieferung kürzlich erschien und das im Laufe des Sommers vollendet vorliegen soll, an dieser Stelle aufmerksam zu machen. Es darf schon darum ein besonderes Interesse beanspruchen, weil es die Schilderung des Geisteslebens einer uns sehr nahe ver wandten Bolksindividualität bieten wird; nicht nur im Alterthum stützte sich die nordische Literatur auf eine großentheils sür die Be wohner des Nordens und die Deutschen gemeinsame Grundlage, auch
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