Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 69. Leipzig, Freilag den 24. März 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Borstand gibt hiermit bekannt, daß er die vom Buchhändltr- verband Hannvver- kBraunschweig auf dessen Verbandstag am 12, März 1S11 beschlossenen Verkaufsbestimmungen genehmigt hat. Die kueuen Bestimmungen habe» folgenden Wortlaut: S 1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die »VerkaufSordnung für den Verkehr deS Deutschen Buchhandels mit dem Publikum» und die für den Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig erlassenen Sonder bestimmungen zu befolgen, (S, d. B,-V, i 3, Abs, 3.) s 2, Flir den Verbandsbezirk gellen fllr Verkäufe in und nach dessen Gebiet folgende besondere Bestimmungen: ») Auf Zeitschriften, Schulbiicher im Einzelverkauf, Karten, Lehrmittel und sämtliche Artikel, die mit weniger als 25»/„ rabattiert werden, sowie auf alle Verkäufe bis zum Gesamtbeträge von 10 darf keinerlei Skonto gewährt werden, weder gegen bar noch in Rechnung, b) Bet Verkäufen, die nicht unter a) fallen, darf bei Barzahlung oder längstens halbjährlicher Begleichung ein Skonto von 2°/, gewährt werden, °) An Behörden, öffentliche und Anstaltsbibliotheken darf ein Rabatt von S"/§ gewährt werden, mit Ausnahme der unter s) fallenden Verkäufe, ä) An Bibliotheken, die llber einen jährlichen Vermehrungsctat von mindestens 10000 ^ aus staat lichen Mitteln verfügen,') darf aus deutsche Bücher und auf deutsche Zeitschriften, die ein- bis zwölfmal im Jahre erscheinen, ein Rabatt von 7'/,"/, gewährt werden, wenn sie mit mindestens 2S"/o rabattiert werden, «) Bezüge von Schulbüchern jeder Art und zu jedem Ladenpreise in Partien können an Behörden und Lehranstalten mit 5"/j> Rabatt geliefert werden, 8 S- Wer gegen diese Verkaufsbestimmungen verstößt, verfällt in eine Strafe von 10—50 sofort zahl bar an die Kasse des Verbandes, Die Strafe verhängt der Gesamtvorstand nach Prüfung des Falles und Anhörung des Angeschuldigten, dem Berufung an die nächste Hauptversammlung freisteht. Leipzig, den 21, März 1S11. Der Vorstand des Vörsenvrreins der Deutschen Buchhändler ru Leipkig. Karl Siegismund. Artur Seemann, Alfred Voerster, ' vr. Erich Ehlermann. Hermann Seippel. *) Im Verbandsbezirke z. Z. die Universitätsbibliothek in Gvttingen, die Bibliothek der Königlichen Technischen Hochschule in Hannover und die Königliche Bibliothek in Hannover. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 478