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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030319
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Nichtamtlicher Teil. 2258 64. 4 9. Marz 1903. Staaten im Sinne aller bessern Elemente ihrer Untertanen, die hier in Betracht kommen, handeln würde, wenn sie der Berner Konvention beitreten wollte; denn nicht nur die amerikanischen Künstler wünschen dies, da ihre Werke für die Reproduktion wenig gekauft werden, solange ausländische Werke ungestraft kopiert werden dürfen, sondern auch die bessern, großen Drucker- uud Berlegcr-Firmen erkennen an, daß der gegenwärtige Zustand ein unwürdiger und gleichzeitig ein ungesunder ist, denn das Geschäft kann eine solide Basis nicht erhalten, solange dieses Raubsystem besteht. Die Beibehaltung des jetzigen Zustands wünscht nur eine Anzahl untergeordneter Firmen von zweifel haftem Charakter, die es bequemer finden, zum Nachteil andrer sich zu bereichern, die aber am allerwenigsten von der Regierung eines großen Staates in ihrem unsaubern Treiben unterstützt werden sollten. »Möge ein jeder seine eignen Ideen ausführen und auf den Markt bringen, dann bleibt derjenige Sieger, dessen Ideen die besten sind. Einen solchen Wettkampf auf ehrlicher Grundlage nehmen wir gern auf und fürchten ihn nicht; deshalb werden mir auch nach St. Louis kommen, wenn die unerläßlichen Vor bedingungen hierzu von unsrer Regierung erfüllt weroen. In gleicher Lage wie wir sind alle lithographischen, bezw. chromo lithographischen Anstalten Deutschlands, die heute, wie Ihnen wohl bekannt sein dürfte, eine große und blühende Industrie darstellen. Diese deutsche Industrie hat sich in den letzten fünf undzwanzig Jahren den Markt der ganzen Welt erobert, auf dem sie heute die erste Rolle spielt; sie ist dadurch in der Lage, nicht nur einem Heer von Arbeitern, Lithographen und Kaufleuten, sondern auch Tausenden von Künstlern lohnenden Verdienst zu geben. Unsre Industrie kann aber diese Vormacht stellung gegen die allerwärts auftretenden Rivalen nur dann behaupten, wenn unsre Urheber- und Verlags-Rechte, die wir selbst teuer erwerben müssen, überall genügend geschützt sind. »Wir wären Ihnen, Herr Reichskommissar, dankbar, wenn Sie die hierzu nötigen Schritte bei der hohen Regierung tun wollten, und erklären uns gern bereit, jede weiter gewünschte Auskunft in dieser Angelegenheit zu liefern. »In Erwartung einer gefälligen Nachricht Frankfurt a/M., den 10. Februar 1903. E. G. May Söhne.« II. »An die Handelskammer »Die Unterzeichneten lithographischen Anstalten aus dem hiesigen Handelsknmmcrbezirk schließen sich der Antwort der Firma E. G. May Söhne in Frankfurt a. M. an den Herrn Reichskommissar für die Ausstellung in St. Louis an. -Sie empfinden cs alle als ein unerträgliches Unrecht, daß in Folge des Übereinkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten vom 15. Januar 1892 ihre eigenen Er zeugnisse in den Vereinigten Staaten einen Schutz vor Nach bildung nicht erlangen können, während die gleichen Erzeugnisse, welche aus den Vereinigten Staaten stammen, in Deutschland diesen Schutz unbeschränkt genießen. »Sie erachten die erwähnte Ausstellung, für welche die Vereinigten Staaten auch Deutschland zu friedlichem Wett bewerb einladen, als eine günstige Gelegenheit dafür, daß die Rcichsrcgicrung von der Regierung der Bereinigten Staaten verlangt, daß sie vorher den Schutz ihrer Erzeugnisse gesetzlich sicher stellt und zwar nicht nur für die Dauer der Ausstellung, sondern für so lange als das genannte Übereinkommen in Kraft bleibt. »Außerdem sollte sie dieselbe zu bewegen suchen, daß die Vereinigten Staaten endlich der Berner Konvention zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst beitreten. »Die verehrliche Handelskammer wird um geeignete Weiter gabe dieser Erklärung und Unterstützung der ausgcsprochnen Wünsche höflichst gebeten.» III. (Begleitschreiben zu I und II.) »Wir gestatten uns, Ihnen mitfolgend zwei Schriftstücke zu überreichen, von denen das eine unsre Antwort auf die Ein ladung des Herrn Reichskommissars zur Beteiligung an der Ausstellung in St. Louis enthält, das andre ein Gesuch an die Handelskammer. »Die Einladung, uns in den Vereinigten Staaten an einer offiziellen Ausstellung zu beteiligen, bietet uns eine so günstige Gelegenheit, wie sie wohl nicht leicht wiederkehrt, einen Druck auf unsre Regierung auszuübcn, daß sic endlich die nötigen Schritte tue, um das schreiende Unrecht abzustellen, das seit elf Jahren in der Behandlung unsrer Urheber- und Verlags-Rechte Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. in den Vereinigten Staaten herrscht und das durch das Überein kommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten sanktioniert ist. »Da aber in solchen Fällen die Stimme des einzelnen un- gehört verhallt, muß sich unser ganzes Gewerbe zusammen schließen, um unsrer gerechten Forderung den nötigen Nachdruck zu geben. Nach Rücksprache mit mehreren hiesigen und aus wärtigen Kollegen sowie mit dem Syndikus unsrer Handels kammer laden wir Sie ein, sich an dieser Agitation in der Weise zu beteiligen, daß Sie das mitfolgende Schreiben an die Handelskammer sowohl selbst unterzeichnen als es auch von allen andern Firmen unsers Gewerbes, die zu Ihrem Handelskammer bezirk gehören, unterschreiben lassen und es dann Ihrer Handels kammer zusammen mit unsrer Antwort an den Reichskommissar einreichen. Cs bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, statt des einen oder des andern dieser Schriftstücke eigne Eingaben zu machen. Da die Eingabe an die Handelskammer allgemein gehalten ist, können auch solche Firmen dieselbe unterzeichnen, welche eine besondre Einladung seitens des Reichskommissars nicht erhalten haben. »Wenn so von allen Handelskammern Deutschlands, in deren Gebiet unser Gewerbe durch größere Betriebe vertreten ist, die gleiche Eingabe gemacht wird, dann kann die Regierung unsrer Forderung nicht mehr das Ohr verschließen. Wir müssen jedoch ohne Verzug handeln, damit nicht inzwischen Anmeldungen für die Ausstelmng stattfinden, welche die Wirkung unsres Vor gehens naturgemäß abschwächen würden; weshalb wir um so fortige Erledigung bitten. »In Erwartung Ihrer gefälligen Nachrichten empfehlen wir uns Ihnen mit kollcgialischem Gruße Frankfurt a/M. E. G. May Söhne.» Kleine Mitteilungen. Österreichischer Bücherzoll. (Vergl. Börsenbl. 1901, Nr. 83, 100, 146 u. 1903, Nr. 32, 36, 43, 45, 49, 55, 56 u. 61.) — Folgende weitere Kundgebungen zum österreichischen Zolltarif-Entwurf, gegen dessen Festsetzung von Zoll auf gebundne Bücher in Österreich mit demselben lobenswerten Eifer gekämpft wird, wie im vorigen Jahr bei uns in Deutschland, seien hier veröffentlicht: Der Socialpolitische Verein in Wien hat sich mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus gewandt, die verlangt, daß aus der Zolltarifvorlage der Einfuhrzoll auf gebundne Bücher entfernt werden möge. Die Petition legt die bedeutende Höhe des Zolls an einigen Beispielen dar. So würde der Zoll auf Grill parzers Werke 1 L 80 b bei einem Gesamtpreis von 4 I! 80 ü betragen, bei E. Th. A. Hoffmann (Preis 9 II 60 b) 2 II 40 b, bei den bekannten Bänden der Engelhornschen Roman-Bibliothek, die 90 b kosten, 15 bis 30 b. Der Zoll bei den billigen Klassiker-Ausgaben stelle sich durchschnittlich auf den dritten bis vierten Teil des Gesamtwerts. Da sich für den österreichischen Buchhandel aber auch durch die Zollbehandlung gesteigerte Ver waltungskosten ergeben würden, so sei die Gefahr vorhanden, daß der österreichische Sortimentsbuchhandel, um sich lebensfähig zu erhalten, den Preis für alle Bücher steigern werde, wodurch eine schwere Steuer auf die Beschäftigung mit Literatur und Wissen schaft gelegt würde, die um so empfindlicher wäre, als in Deutsch land gerade jene Werke, die am meisten zur Popularisierung der Literatur und Wissenschaft beitragen (Klassiker-Ausgaben, die Weberschen Jllustrirtcn Katechismen, Sammlung Göschen, die Sammlung -»Aus Natur und Geistesleben«, das »Wissen der Gegenwart« u. s. w. u. s. w.) gebunden erscheinen. Diese Petition wird durch Reichsrats-Abgeordneten vr. Osner dem Abgcordneten- hause überreicht werden. Die Genossenschaft der Buchbinder, Ledergalanterie-, Futteral- und Kartonagewarcn-Erzeuger in Wien hat dagegen an das Handelsministerium eine Eingabe gerichtet um Aufrecht erhaltung des Bücherzolls. Es wird dagegen protestiert, daß von einem Zoll auf Bildung gesprochen werde, und behauptet, daß der neue deutsche Zolltarif ebenfalls einen Eingangszoll auf ge bundne Bücher aufstelle. (Bekanntlich ist diese Bestimmung im Reichstag nicht durchgegangen und die zollfreie Einfuhr von Büchern in jeder Form nach Deutschland ist für die Zukunft gesichert.) Eine Flugschrift, die von den Buchdruckern ausgeht, spricht sich wiederum entschieden gegen den Bücherzoll aus. In derselben heißt es: -Nutzen hätte von dem ganzen Zoll keine einzige Er werbsgruppe, auch nicht die Buchbinder, denn der Verleger, der seine Ware nur gebunden auf den Markt bringt (eine Sitte, die mehr und mehr zunimmt , wird es sich nie einfallen lassen, des geringen Absatzes in Österreich wegen einen Teil der Bücher broschiert aus den Markt zu bringen. Selbst wenn dies in ganz vereinzelten Fällen 300
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