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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030319
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Nichtamtlicher Teil Ladenpreis. Antrag De. Lehmann-Danzig. (Vergl. Nr. 40, 44, 46, 48, 50, 53, 54 u. 58, auch 16, 24, 27 d. Vl.) X. Den Antrag vr. Lehmann, Danzig, betreffend Minimal- Rabatt unterstützen ferner: H. Langenhagen in Stolp i. Pommern. Ernst Galt in Treptow a. T. i. Pommern. Heinrich Lesser (Philipp Brand) in Breslau. Ernst Muschket's Buchhandlung in Bunzlau i. Schl. Arthur Finster (Inh. R. Mep) in Görlitz. XI. Herr vr. Lehmann wünscht, daß etwa vorhandene Be denken gegen seinen Antrag im Börsenblatt zum Ausdruck gebracht werden möchten; ich entspreche diesem Wunsche durch nachstehende Ausführungen: Der Antrag erscheint mir, um das vorauszuschicken, für Verlag wie Sortiment gleicherweise als unannehmbar. In demselben Augenblick, in dem er Gesetzeskraft erlangen würde, wäre der buchhänd lerische Ladenpreis als in der Hauptsache tatsächlich aufgehoben zu betrachten; denn die Fälle, in denen der Verleger gegen bar weniger als 30 Prozent gewährt, sind und werden auf ab sehbare Zeit so zahlreich sein, daß nach Annahme des Lehmann- schen Antrags die Festsetzung des Ladenpreises etwa der Hälfte aller Bücher in Wirlichkeit in das Ermessen des Sortimenters überginge. Für eine völlige Aufhebung des Bücherladen preises lassen sich Gründe geltend machen; eine teilweise Auf hebung aber würde geradezu vernichtend wirken, würde nichts anderes als das buchhändlerische Chaos bedeuten. Es erübrigt sich wohl, hierüber auch nur ein Wort zu verlieren. — Daß die Verleger solcher, noch nicht mit 30 Prozent gegen bar gelieferter Bücher diesen den Ladenpreis tunlichst stets aufdrucken lassen und auf diese Weise die Festsetzung des Ladenpreises durch den Sortimenter einfach illusorisch machen würden, steht natürlich außerdem fest; ebenso fest steht aber, daß die Annahme des Lehmannschen Antrags eine ernste Erschütterung der Grundpfeiler des Börsen vereins bedeuten würde. Die Forderung, wonach »solche Verlagsartikel, deren Verkaufspreis den Sortimentern überlassen bleibt« (soll wohl heißen, »bei denen die Festsetzung des Verkaufspreises« u. s. w.), in den Katalogen ohne Angabe von Ordinär- und Nettopreisen erscheinen sollen, ist ebenfalls unannehmbar; die Kataloge würden dann überhaupt nur ein völlig wertloses Stückwerk bedeuten. Mit der Aufnahme eines bloßen Titels und vielleicht des Verlegers des betreffenden Buches wäre dem Sortimenter selbstverständlich nur sehr wenig gedient; zum allermindesten müßte (vielleicht in einer für das Publikum un verständlichen, nur für den Fachmann berechneten Buch staben-Zeichensprache) der Nettopreis angegeben sein. Auch den Zeitpunkt für die Einbringung des Antrags halte ich nicht für glücklich gewählt. Nachdem wir erst vor zwei Jahren (O.-M. 1901) über den Antrag des Vereins Dresdner Buchhändler, die Festsetzung eines verlegerischen Mindestrabattes betreffend, in sehr ausführlicher Weise verhandelt haben, will mir zur Zeit die Behandlung eines ähnlichen Antrags in der Tat als verfrüht erscheinen; überdies haben sich ja gerade im letztverflossenen Jahr die Verhältnisse des Sortiments durch die allgemein durch geführte Herabsetzung des Kundenrabatts immerhin gebessert, so daß eine dringende und zwingende Notwendigkeit für den Lehmannschen Antrag meines Erachtens im Augenblick nicht vorliegt. Die Forderung eines Mimmalrabatts von 25°/„ in Rechnung, von 30o/g gegen bar, halte ich im übrigen grundsätzlich selbstverständlich für durchaus berechtigt. Ich bin überzeugt, daß der Antrag irgendwelche Aus sichten auf Annahme durch die Hauptversammlung nicht hat; ich empfehle deshalb Herrn vr. Lehmann die Zurück ziehung desselben. Gleichzeitig aber gebe ich ihm anheim, in Gemeinschaft mit den übrigen Herren Unterzeichnern des Antrags diesen dem Börsenvereins-Vorstand zur Er wägung zu übermitteln; dieser mag, wie das bei ähnlichen Fragen von allgemeinerer Bedeutung (ich erinnere u. a. nur an die Kundenrabattfrage) bereits der Fall gewesen ist, in Gemeinschaft mit dem Vereinsausschuß und anderen berufenen Vertretern des Verlags wie des Sortiments die Angelegen heit prüfen und zu einem möglichst allgemein befriedigenden Resultat zu gelangen suchen. Daß Z 4s. der »Verkehrs ordnung« einer Revision im ungefähren Sinn des seiner zeit durch mich vertretenen Dresdner Antrags oder in jenem des jetzt vorliegenden Lehmannschen Antrags dringend und unabweislich bedarf, kann für mich und wohl für die Mehrzahl aller Sortimenter keinem Zweifel unterliegen; es will mir in der Tat als eine Aufgabe »des Schweißes der Edlen« unsers Berufs wert erscheinen, hier den richtigen, für Verlag wie Sortiment in gleicher Weise gangbaren Weg zu suchen. — Anläßlich der Annahme der aus ihn gefallenen Wahl als erster Vorsteher des Börsenvereins mahnte Herr Albert Brockhaus, es möchten »große buchhändlerische Fragen keinen einzelnen und keinen Verein beschäftigen, ohne daß er sich zunächst auf sein buchhändlerisches Vaterland, auf den Börsenverein besinne und an dessen Vorstand die Frage um Mithilfe richte«. Ich empfehle Herrn vr. Lehmann, für dessen Eintreten im Interesse des Sortiments ihm warme Anerkennung gewiß nicht vorenthalten sein soll, die ent sprechenden Konsequenzen aus diesen Worten zu ziehen; er würde, wie wir die Tatkraft und das weitgehende Verständnis des Herrn Albert Brockhaus kennen und schätzen zu lernen Gelegenheit hatten, das sicherlich nicht zu bereuen haben. Dresden, 14. März 1903. Rudolf Heinze. XII. Prophezeiungen seien dem Schäfer Thomas überlassen, aber Erwägungen sind gestattet. Also auch eine Betrachtung über die Folgen eines Beschlusses im Sinne des Herrn vr. Lehmann-Danzig. Durch willkürliche Erhöhung der vom Verleger fest gesetzten Ladenpreise wird die Konkurrenz der Kommissions plätze, vor allem aber der Verleger selbst gefördert; diese werden zum Selbstvertrieb gezwungen. Es geschieht nicht aus Neid gegen das Sortiment, wenn der Verleger einen Artikel mit weniger als 25, bezw. 30 Prozent rabattiert, sondern aus Konkurrenz-Zwang; er konnte dabei auch bisher nicht auf die Tätigkeit des Sortiments rechnen, er übernahm den Vertrieb selbst und war nicht so ganz im Unrecht, wenn er dem Sortiment für gelegentliche Ausführung von Bestellungen, die er selbst angeregt hatte, statt des Rabatts eine an gemessene Provision bewilligte, wie sie neben Deckung der Spesen als Vergütung für die rein mechanische Arbeit aus reichte. Die Handlungen an Kommissionsplätzen, bei denen die Spesen ganz oder zum Teil wegfallen, werden sich auch in Zukunft mit 20, 15, ja mit 10 Prozent begnügen können; tun sie es nicht, so arbeitet eben der Verleger direkt. Das Sortiment wird in beiden Fällen um einen Nebenverdienst ärmer sein und — den Schaden haben. Ein Bücherverzeichnis ohne Preise ist nahezu wertlos. Die Kataloge haben bekanntlich sämtlich ihre Quelle in den
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