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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1928
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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2. eine innere mit der äußeren Übereinstimmende Aufschrift an- zngeben; 3. den Absendungstag und die sogenannten Absenderangaben (§ 7, IX der Postordnung) nachzutragen oder zu ändern; 4. offensichtliche Druckfehler zu berichtigen; 6. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hcrvorzuheben oder zu unterstreichen; 0. Ziffern an offengelassenen Stellen des gedruckten Wortlauts nachzutragen; 7. Ziffern zu ändern; 8. weitere Änderungen und Nachtragungcn vorzunehmen, die zu sammengezählt nicht mehr als 5 Worte usw. umfassen und in leicht erkennbarem sachlichen Zusammenhang mit dem gedruck ten Wortlaut stehen, z. B. Preisangabe der Werke und Zusätze wie heftet, gebunden, Pappband, Halbleinenbanb, Lederband, eilt, durch Postnachnahme, durch Kommissionär, bar, mit Rabatt, als Postpaket, Eilgut, unter Kreuzband, Zur Fortsetzung, Rest . . . St., wiederholt, als gefehlt, unmittelbar an . . . in . . ., gut er halten, selten, 3 Seiten fehlen, Einband beschädigt, nur 2 Exempl. vorhanden usw. Durch die unter 4 bis 8 aufgefllhrten Änderungen und Zusätze dlirfen keine Mitteilungen in verabredeter Sprache entstehen. Es sei also nochmals darauf hingewiesen, daß die Preis angaben und etwaige Zusätze der vorstehenden oder ähnlicher Art sich im Rahmen von 5 Worten halten müssen. Anmerkungen: а) Bllcherzettel dienen im buchhändlerischen Verkehr zur Bestel lung, Abbestellung und Anbietung von Büchern usw.; im Welt postvereinsverkehr nur zur Anbietung und Bestellung. б) Der Vordruck ist in die freie Wahl des Absenders gestellt, muß aber so beschaffen sein, daß die Zweckbestimmung — Bestellung, Abbestellung oder Anbietung — klar zum Ausdruck kommt. o) Der Vordruck des Bücherzcttels kann durch Buchdruck oder ein zulässiges Vervielfältigungsverfahren hergestellt werden. 6) Die Aufschriftseite der Bücherzettelsendungen muß in jedem Falle die Angabe »Bücherzettel« tragen, s) Bücherzettel können sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Kreuzband versandt werden. l) Als Karten müssen sie in Größe und Stärke den Bestimmungen für Postkarten (10,5X14,8 em) entsprechen. §) Auch die Form offener Doppelkarten ist gestattet, dagegen sind dreiteilige, doppelt gefalzte Bttcherzettel nur unter Umschlag zur Versendung zugclassen. d) Bttcherzettel mit anhängendem Vordruck, der als Aufschrift bei der Versendung des bestellten Werks dienen soll, sind zugelassen. Wird der Vordruck handschriftlich ausgefttllt, so müssen sich die Angaben im Nahmen der erlaubten Zusätze (Punkt 8) halten. D. h. die Nachtragungen auf dem Bücherzettel und dem anhän genden Vordruck dürfen zusammengezählt nicht mehr als 5 Worte betragen. Die Bezeichnung des Werks — s. Punkt 1 — zählt dabei nicht mit. i) Bücherzettel mit einem nicht mit der ganzen Fläche aufgckleb- ten Zettel, der mit einem abtrennbaren Rand zum Aufkleben auf Fakturen versehen ist, können nur unter Umschlag versandt werden. k) Mehrere Bttcherzettel können unter gemeinschaftlichem Umschlag oder Kreuzband versandt werden; die einzelnen Zettel dürfen jedoch nicht von verschiedenen Bestellern herrühren. Jedes Stück kann die unter 1—8 erlaubten Zusätze, Änderungen und Nachtragungen enthalten. l) Handschriftliche usw. Zusätze »Wiederholt«, »als gefehlt« oder »Zettelbestellung erledigt« rechnen zu den auf Bücherzetteln bis zu 5 Worten erlaubten Zusätzen. Es ist auch zulässig, diese Zu sätze, wenn sic durch Buchdruck oder ein zulässiges Vervielfäl tigungsverfahren angebracht sind, durch Anstreichen, Unter streichen usw. hervorzuheben. m) Bücherzettel ohne Vordruck, bei denen jedes Wort geschrieben ist, sind unzulässig. n) Genaue Bezeichnung der bestellten Werke ist erforderlich. Die Angaben müssen so ausführlich gemacht werden, daß mit Sicher heit eine Bestellung huchhändlerischer Werke zu erkennen ist. Unbedingt notwendig ist die Titelangabe oder die Bezeichnung einer Sammlung. Die Bezeichnung der verlangten Bücher, Noten usw. lediglich durch Angabe einer Nummer (Katalog-Nr.), also unter Weglassung des Titels ist nur gestattet, wenn es sich um Werke aus einer Sammlung handelt und der Name der Sammlung klar angegeben ist. Die Bestellung muß z. B. lauten: Reclams Universal-Bibliothek Nr. 7, 13, 19, 24, 25 oder Edition Schott Nr. 427—432 oder Aus Natur und Geisteswelt Nr. 40, 42. Abkürzungen sind unzulässig. N. U. B. für Reclams Universal- Bibliothek oder aus N. u. G. für Aus Natur und Geisteswelt wäre für die Post unverständlich. Auch die Verwendung der im Buchhandel üblichen Zeichen z. B. »4ß« für Nr. ist nicht ge stattet. Wortkttrzungen werden nur insoweit zugelassen, als sie gebräuchlich und allgemein verständlich sind. Abkürzungen wie »BAG« o. a. sind nicht allgemein verständlich und können u. U. die Eigenschaft einer verabredeten Sprache haben. Hand schriftliche Zusätze oder Stempelabdrücke dieser Art sind des halb auf Bücherzetteln unzulässig. o) Einbanddecken dürfen nur dann mit Bllcherzettel bestellt wer den, wenn gleichzeitig bas dazugehörige Werk mit verlangt wird. p) Schnittmuster durch Bücherzettel zu bestellen, ist unzulässig: sie gehören nicht zu den buchhändlerischen Vertriebsmitteln, da gegen ist die Bestellung auf die in Form von Heften, Alben oder Taschen erscheinenden Druckwerke, die bedruckte Schnittmuster bogen enthalten, z. B. den Vobachschen Schnittmusterbogen usw. zulässig. q) Bttcherzettel in doppelter Ausfertigung (Urschrift nebst Ab schrift oder Durchschlag) sind unzulässig. Eine Abschrift oder ein Durchschlag eines Bücherzettels kann als solcher nicht ange sehen werden, weil Urschrift und Abschrift offensichtlich anderen Zwecken dienen als der Bestellung, Abbestellung oder Anbie tung von Büchern usw. r) Mit Bllcherzettel können auch buchhändlerische Vordrucke (Bllchcr- zettelvordrucke usw.) jeder Art, wie sie für den Vertrieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Verkehr der Buch händler untereinander und mit dem Publikum Verwendung finden, bestellt werden, desgleichen auch Druckstöcke (Klischees), wenn sie nur zur Verwendung bei Ankündigungen von Gegen ständen des Buchhandels dienen. Ebenso können Bücherzettel im buchhändlerischen Verkehr u. a. auch zur Bestellung von Preislisten und Prospekten be nutzt werden, vorausgesetzt natürlich, daß es sich um Bllcher- preislisten, Antiquariatskataloge oder Bücherankündigungen (Prospekte oder Plakate für den Biichervertrieb) handelt und solches an der Bestellung klar zum Ausdruck gebracht wird. Der Eintrag »erbitte 1 neues Preisverzeichnis« genügt nicht, denn es geht nicht daraus hervor, ob es sich tatsächlich um eine Bücherpreisliste usw. handelt. 8) Es ist weiter zugelassen, Bücher usw. zur Besprechung durch Bttcherzettel zu bestellen. Auch zur Bestellung von Unterrichts gegenständen wie: Erdkugeln, Erd- und Sternhimmelkarten, Wandkarten usw. können Bllcherzettel verwendet werden. 1) Bücherzettel dürfen nicht zur Bestellung von Ansichtskarten, Briefumschlägen, Besuchskarten, Briefsammelmappen (Brief ordner), Schreibheften, Stammbuchbildern, Wechselvordrucken, Etiketten, Rechnungsvordrucken, Schreibmaterialien aller Art, Zet- chenblöcken, Papier und Papierwaren aller Art verwendet werden. u) An Büchereien (Leihbibliotheken) gerichtete Bestellscheine oder Bestellkartcn um leihweise Überlassung von Büchern sind als Bücherzettel unzulässig. Bücherzettel nach Österreich. Im Verkehr aus Deutschland nach Österreich kommen ab 21. Fe bruar 1928 die innerdeutschen Vorschriften zur Anwendung. Die Einfügung der Buchungsnummer ist zulässig, ebenso die Nach tragung der üblichen Zusätze in dem vorstehend angegebenen Umfang. Für Bllcherzettel aus Österreich nach Deutschland gelten die innerösterreichischen Bestimmungen, die ebenfalls die Angabe der Bestell-, Vormerk-, Gcschäftsnummern u. dgl. Ziffern, sofern sie nur Nachwetszwecken dienen, gestatten. Bücherzettel im übrigen Auslandverkehr. Im Auslandverkehr ist es gestattet, außer dem Titel der be stellten oder angebotenen Werke die Ausgabe des Werks, Ltsten- nummcr (Katalognummer), Name des Verfassers und des Heraus gebers und des Verlags, Zahl der Stücke, Angabe ob geheftet oder »gebunden sowie den Preis dieser Werke handschriftlich oder mecha nisch anzugeben. Im gedruckten Wortlaut des Bttcherzettels kön nen gewisse Worte oder bestimmte Teile gestrichen, unterstrichen oder durch Striche umrahmt werden. Die Bestimmung, daß Bllcherzettel
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