VckMMMwMlMMVlMuuW. Nr. 218 (R. 118). Leipzig, Dienstag den 18, September 1928, 95. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Am s. September isrs starb im Aster von 71 Zähren Herr Kommerzienrat Ernst Stahl sen. früherer Eigentümer der Z, Z. Lentner'schen Buchhandlung, stellvertr. Dorf, des Aufsichtsrates des Verlages Zosef Kösel s Friedrich pustet K, G. a. A. in München. Der Äörsenverein verliert in dem Verewigten ein Mitglied, das stets für die Interessen des Äuchhandels eingetreten ist und seine Kraft und sein Wirken für unsere Organisation eingesetzt hat. Neben seiner langjährigen verdienstvollen Tätigkeit im Vorstand des bayerischen Äuchhändlervereins hat der Verewigte dem Äörsenverein in den Zähren iyos/11 als Mitglied des Vereinsausschusses wertvollste Dienste geleistet. Diese Mitarbeit zum Wohle der buchhändlerischen Allgemeinheit sichert ihm im deutschen Gesamtbuchhandel ein dankbares und ehrendes Gedenken über das Grab hinaus. Leipzig, den is. September 1928. Oer Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Max Voder Paul Nitschmann Richard Linnemann Ernst Reinhardt vr. Friedrich Oldenbourg Rudolf Äayer vr, Gustav Kilpper Albert Diederich Umsatzsteuerfreiheit der Duchausfuhr über Leipzig. Von Rechtsanwalt De, Kurt Runge, Ausgangs des vorigen Jahres wurden zahlreiche Verleger dadurch beunruhigt, daß bet ihnen die Nichtversteuerung von Lieferungen in das Ausland über den Kommissionsplatz bean standet wurde. Dies bedeutete ein Abweichen von einer seit Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes bestehenden jahrelangen Verwaltungspraxis. Bei näheren Nachforschungen ergab sich, daß die Initiative hierzu beim Reichssinanzministerium lag. Da durch diese fiskalische Einstellung sowohl die Interessen des gesamten Verlagsbuchhandels wie die des Leipziger Platzes, aber auch anderer Kommissionsplätze, z, B, Berlin, München, Stuttgart, bedroht wurden, führte der Börsenverein alsbald unter Zuziehung der verschiedenen Verlegergruppen eine Aus sprache im Reichssinanzministerium herbei. Auf Grund der eingehenden mündlichen und schriftlichen Darlegungen der Buch handelsvertreter erklärte sich schließlich das Reichsfinanzministe- rium bereit, die Umsatzslcucrsrciheit für die über den Kommis sionsplatz geleiteten Auslandlieferungen der Verleger dann an zuerkennen, wenn es möglich sei, die Buchhandelskommissionäre den Spediteuren gleichzustellen und damit die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der sog, Spediteur-Verordnung l8 iS der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz) zu schaffen. Der Buchhandel hatte infolgedessen nur die Wahl, entweder aus die Umsatzstcuerfreiheit dieser Auslandlieserungen zu verzichten und damit nicht nur den Verlag der Bequemlich keiten und Vorteile des Kommisstonsplatzes zu berauben sowie diesen selbst zu benachteiligen, oder aber das kleinere übel in Ge stalt einiger Mehrarbeit bei den Kommissionären in Kauf zu nehmen. Nach sehr schwierigen und gründlichen Beratungen innerhalb der verschiedenen in Frage kommenden Buchhandels organisationen, vor allem mit Rücksicht auf die technische Durch führung im Verein Leipziger Kommissionäre konnte der Börsen verein dem Reichsfinanzministerium eine Reihe konkreter Vor schläge unterbreiten, die ich bereits im Steuer-Rundschreiben Nr, 59 S. 2 sf, ausführlich wiedergegeben habe, sodaß ich darauf Bezug nehmen kann, da es hier nur aus die endgültig ge troffene Regelung ankommt. 1029