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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1911
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- Deutsch
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8872 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. oV 170, 4. August 1911. daß diese Bewegung auch iu Österreich ein lebhafteres Tempo einschlagen würde. Die finanzielle Situation der beiden Kassen kann als günstig bezeichnet werden, da sie im abgelaufenen Jahre einen Gebarungsüberschuß hatten und die Reservefonds sich vergrößert haben. Der Reservefonds der Gehilfenkrankenkasse hat sich von 57 000 X auf 58 000 X, jener der Hiifsarbeiter- krankenkasse von 87 000 X auf 51 000 X erhöht; in diesem Falle haben also die laufenden Einnahmen um 14 000 X die laufenden Ausgaben überschritten. Sehr ansehnlich waren dis Beiträge der Arbeitgeber: bei der Gehilfenkrankenkasse 9000 X, bei der Hilfsarbeiter krankenkasse 14 000 X; die sozialpolitischen Lasten der Unternehmer (Arbeitgeber) erreichten also auf diesem einen Gebiete die sehr bedeutende Summe von 23 000 X; sehr beträchtlich höher noch werden die Lasten sein, die das neue Pensionsgesetz den Unternehmern auferlegt. Auf der Alm, da gibt's koa Sündi, heißt es in einem bei Touristenfesten viel gesungenen österreichischen Lied; man sollte wohl annchmen, daß auch in einem ernsten, sach lichen Touristenhandbuch, das Wege, Berge und Gipfel der Alpen beschreibt, keine Sünde, kein Vergehen gegen das Strafgesetz Vorkommen könne. Und doch wurde der öster reichische Buchhandel kürzlich durch eine Verfügung der Preß- polizei, die ein neu erschienenes alpines Handbuch beschlag nahmte, überrascht. Die Veranlassung war: in dem Buche war die strenge Art und Weise, in der die Forstbeamten einer dem Throne nahestehenden hohen Persönlichkeit das an gebliche Wegerecht handhaben und harmlose Wanderer der Ortspolizei überstellen, einer gewiß nicht mit Absicht be leidigenden, aber scharfen Kritik unterzogen. Die alte Streitfrage zwischen Jagd und Touristik, die übrigens auch in diesem Jahre auf der Tagesordnung der Hauptversammlung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins steht. Ob und in wieweit Stege, die nicht als Prioatwege bezeichnet sind und die der Tourist deshalb als öffentliche anzusehen gewohnt ist, es wirklich find, ist eine juristische Frage. Jedenfalls war die Preßpolizei der Ansicht, daß durch die Kritik, die an dem Vorgehen der Beamten eines Mitgliedes des Herrscherhauses geübt wurde eine Ehrfurchts verletzung im Sinne des Strafgesetzes begangen wurde. Es ist nun Aufgabe des zuständigen Gerichts, die Sachlage zu überprüfen und je nach dem Ergebnisse die Beschlag nahme zu bestätigen oder auszuheben. Für die Verleger ergibt sich aus dem Vorfälle, daß es geraten ist, die Autoren zu beeinflussen, daß diese nicht bloß die Krone selbst, sondern auch die Mitglieder des Kaiserhauses - nicht in den Bereich ihrer Kritik ziehen. Über den viel zu früh verstorbenen Volksdichter Anzen gruber, dem die ernste wie die heitere Muse in gleicher Weise zu Dienste stand, fand Rosegger einmal das schöne Wort: -Je länger er tot ist, desto lebendiger wird er-. Dies erwies sich auch kürzlich, als in dem kleinen Land städtchen Bruck an der Mur eine Gedenktafel zur Erinne rung an den Aufenthalt Anzengrubers in dem genannten Orte errichtet wurde. Die Feier begann vormittags mit der Enthüllung der Gedenktafel am Apothekerhaus, wo Anzengruber im Herbst 1864 sein Volksstück -Das vierte Gebot« ge schaffen hat. Die Festrede hielt der Obmann des Komitees Hof- und Kammerphotograph Böhm. Abends fand eine Theater - Festoorstellung der Brücker Dilettanten - Theatcr- gesellschaft unter Mitwirkung des berühmten Künstlers Alexander Girardi und anderer namhaften Kräfte statt. Eingeleitet wurde der Abend durch einen Festprolog von vr. Peter Rosegger, gesprochen von Frau Böhm, worauf Anzengrubers Schauspiel -Das vierte Gebot« zur Ausführung gelangte. Den Schluß machten Gesangsoorträge Girardis. Anzengruber, gleich Shakespeare, Molibre und Raimund Schauspieler und Dichter in einer Person, kam mit einer wandernden Truppe unter Leitung des Direktors von Ber- talan im Herbst 1861 nach Bruck an der Mur. Er stand wohl nicht in der ersten Reihe der Darsteller, studierte jedoch eifrig seine Rollen und gefiel dem Publikum gleich in seiner Antrittsrolle in dem Birch-Pfeifferschen Stück »Wie man Häuser baut». In einem Briefe an seinen Jugendfreund schrieb er darüber: . . wurde gerufen nach dem Aktschluß . . .« In einem andern Briefe vom 2. Sep tember 1864 aus Bruck an der Mur heißt es: ». . . . Ich bereite eben ein neues Volksstück vor jDas vierte Gebot', soll hübsch werden, so mein Genius und der Herrgott will . . . .« (Vollendet wurde das Stück allerdings erst 1878.) Nach elf Jahren, im Juli 1875, kam Anzengruber, dessen Mutter damals gestorben war, ein zweites Mal nach Bruck an der Mur, um jene Stelle aufzusuchen, wo er an der Seite der von ihm geliebten Mutter als Wander schauspieler gelebt hatte. Die Worte, mit denen er über diesen zweiten Besuch in seinem Tagebuch berichtet, geben ein anschauliches Bild seiner inneren Beziehungen zu dem Landstädtchen, das nun in rühmenswerter Pietät die Stätte seiner poetischen Tätigkeit durch eine Gedenktafel geziert hat. Wien, Juli 1911. Friedrich Schiller. Schweizerischer Buchhändlerverein. Jahresbericht über das Vereinsjahr 1910/11. (Schluß zu Rr. 178 d. Bl.) Auf die großen Fragen, die den Gesamtbuchhandel bewegen, hier näher cinzugehen, würde zu weit führen. Sie werden ja in unseren Fachorganen mit solcher Ausführlich keit behandelt, daß es schwer wäre, den Angelegenheiten eine neue Seite abzugewinnen. Auch darf wohl ausgesprochen werden, daß die Schäden, unter denen der reichsdentsche Buchhandel leidet, sich bei uns nicht mit gleicher Schärfe fühlbar machen. Die Behörden und Vereine, denen gewisse deutsche Verleger mit Umgehung des Sortiments ihre Sonder anerbietungen machen, kommen für uns als Ausländer selten oder gar nicht in Betracht, was aber nicht hindert, daß wir uns mit den gegen solche Schädigungen gerichteten Bestrebungen solidarisch erklären, um wenn nötig durch noch engeren Zusammenschluß zu beweisen, daß das gesamte Sortiment nur dem loyalen Verleger als Mitarbeiter zur Verfügung steht. Möge es dem zu Kantate eingesetzten Ausschuß gelingen, der Verkaufsordnung nunmehr eine Fassung zu geben, die die berechtigten Ansprüche von Verlag und Sortiment in sich zu vereinigen weiß! In manchen Fällen hat ein doppelter Ladenpreis ohne Zweifel seine volle Berechtigung. Der niedrigere Preis soll aber nicht Ge heimnis oder alleiniges Vorrecht des Verlegers sein, sondern in gleicher Weise wie der eigentliche Ladenpreis öffentlich bekannt gemacht und so kalkuliert werden, daß dem ver mittelnden Sortimenter ein auskömmlicher Rabatt gewährt werden kann. Der immer dringlicher werdenden Klage des Sortiments über zu geringen Rabatt stehen leider viele Verleger noch kühl bis ans Herz hinan gegenüber. Es kann darum nicht eindringlich und nicht oft genug wiederholt werden, daß ein Durchschnittsrabatt von 25"/s> angesichts der ständig wachsen den Spesen entschieden nicht mehr genügt. Gern soll zu gegeben werden, daß der Verleger sich häufig in einer Zwangslage befindet und bei gewissen Artikeln nicht über
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