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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1928
- Strukturtyp
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- 1928-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1928
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- Deutsch
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Nr. 242 (N. 127). Leipzig, Dienstag den 16. Oktober 1928. 85. Jahrgang, RAMLoueller TA Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 1SZ. Auszug aus der Regiftrande des Vorstandes. H 3c Zjff. 3 der Satzung erfordert als Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft im Börsenverein den Nachweis, daß der Aufnahmefuchende Mitglied eines vom Börsenverein an erkannten Fachvereins ist. Diese Bestimmung kann nur dann als erfüllt angesehen wer den, wenn die Mitgliedschaft in einem Fachverein nachgewiesen wird, der seinem Zweck nach als Vertretung der besonderen sach lichen Interessen des Aufnahmesuchenden oder wenigstens des wesentlichen Teiles seines Unternehmens anzusehen ist. Verband der Buchhändler in Polen. Jahresbericht, erstattet in der 9. ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 1928 in Lissa-Leszno vom l. Vorsitzenden Arnold K r i e d t e - Graudenz. Wenn ich seit 9 Jahren, seit Bestehen unseres Verbandes, immer wieder die Hoffnung aussprach, daß ich im kommenden Jahre einen günstigeren Bericht über unsere wirtschaftlichen Ver hältnisse werde geben können, dann habe ich Sie immer wieder enttäuschen müssen. Wie bisher muß ich auch in diesem Jahre bekennen, daß sich die Verhältnisse nicht gebessert, daß sie sich für uns deutsche Buchhändler eher noch verschlechtert haben. Die wirtschaftliche Not und der Geldmangel wirken sich be sonders bei dem deutschen Buch aus. Durch die Umrechnung von 1 Reichsmark in 2.20 ZI. einschließlich aller Auslandspesen wird das deutsche Buch so teuer, daß es ein Luxusgegenstand wird, den sich selbst viele Bücherfreunde nicht mehr leisten können. Dann sind die Geschäftsunkosten so hoch, daß selbst bei Ausnutzung aller Verdicnstmöglichkeiten die Existenz-Möglichkeit eine sehr bescheidene ist. Wir sehen es aus den Geschäftsberichten im Börsenblatt, mit welchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Buchhändler in Deutschland kämpfen müssen. Wir erhalten leinen höheren Rabatt als sie, wir können im Gegenteil infolge des beschränkten Absatzes die günstigeren Rabattbedingungen nicht ausnutzen; die kleine Spanne bei der Umrechnung der Reichsmark in Zloty wird in vielen Fällen die Ausland-Porto- gebühren und die sonstigen Unkosten wie Manipulationsgebühren, falsche Verzollung und andere unvorhergesehene Spesen nicht decken. Dazu kommt, daß wir außer den sonstigen vielen Steuern und Patenten eine Umsatzsteuer von fast 3A zahlen müssen, wäh rend sie in Deutschland nur beträgt. Das sind alles Un kosten, die der Buchhändler in Deutschland nicht kennt. Wenn er schon mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, um wieviel mehr muß es bei uns der Fall sein. Jeder weiß, daß der deutsche Buchhändler im Auslande zur Ausrechterhaltung der deutschen Kultur notwendig ist, und es wird seine Kulturtätigkeit auch oft hervorgehoben. Um so mehr muß es uns verbittern, wenn sich Verleger, sowohl in Deutsch land als auch hier in Polen, aus Unkenntnis und Egoismus über unsere berechtigten Forderungen hinwegsetzen. Ich erwähne vor allen Dingen die direkten und ungenügend rabat- tierten Lieferungen. Me Verleger liefern direkt an das Publikum oder umgehen durch Lieferung an Mittelspersonen den ordnungsmäßigen Buchhandel; oder sie liefern mit einem so geringen Rabatt, daß die Unkosten nicht gedeckt werden können. Me hohe Belastung durch Patente und Umsatzsteuern zwingt uns, gegen alle Personen, die an Bekannte, Schüler und Kon firmanden Bücher liefern, ohne ein Patent zu besitzen, bei der Finanzbehörde einzuschreiten. Meistens sind es Beamte, zu deren Gehalt wir durch Steuern beitragen, und die uns dann noch den zukommenden Verdienst nehmen. Bei dieser Gelegenheit will ich gleich auf das n e u e e v a n - gelische Gesangbuch zurückkommen. Aus dem in der letzten Nummer des »Buchhändler in Polen« abgedruckten Briefwechsel werden Sie ersehen haben, daß wir lange vor Erscheinen des Gesangbuches unsere Bereitwilligkeit angebotsn haben, bei der Herausgabe des Gesangbuches mit zuarbeiten. Wir haben von Anfang an zum Ausdruck gebracht, daß bei einem festen Ladenpreis dem Buchhandel ein Rabatt von 3S Prozent gewährt werden müsse, und haben diese berechtigte Forderung auch nachgewiesen. Alle diese Forderungen wurden abgelehnt; der geringe Rabatt wurde damit begründet, daß das Gesangbuch sonst zu teuer werden würde. Für die Herausgabe des Gesangbuches trägt das Evangelische Konsistorium die Ver antwortung, also auch für den Entschluß, dem Buchhändler die ihm zustehende Entlohnung zu kürzen, damit die evangelischen Volksgenossen das Gesangbuch nicht zu teuer bezahlen müssen; es handelt sich dabei um etwa Gr. 80 bis l.SO, die einmal im Leben ausgegeben werden. Denn jeder kauft sich nur einmal im Leben ein Gesangbuch. Ebenso konsequent können wir folgern: damit die evangelischen Volksgenossen mit Steuern nicht zu sehr belastet werden, wird die Entlohnung der Geistlichen um 20 Pro zent heruntergesetzt. Welche Entrüstung über die Verständnis losigkeit der Aufgaben der Geistlichen würde dann bei diesen herrschen. Dagegen würden unsere Proteste sehr friedlich wirken. Wir kommen aus diese Angelegenheit noch bei der Tagesordnung zurück. Ich möchte nur noch erwähnen, daß alle Kreise, denen wir diese Angelegenheit unterbreitet haben, uns bedingungslos zugestimmt haben. In der vorjährigen Hauptversammlung in Lodz waren mehrere Klagen gegen Verleger vorgebracht worden, die an Wiederverkäufe! liefern, die nicht dem Buchhandel angehören. Wir haben uns mit den betreffenden Verlegern in Verbindung gesetzt und auch die Meinung der Vorstandsmitglieder eingeholt. Auch hierauf werden wir noch im Lause der Verhandlungen zurückkommen. Die Verkaufsbestimmungen für Noten mußten eine Abänderung erfahren, da die erhöhten Zollgebühren berücksichtigt werden müssen. Jeder, der eine geordnete Buch führung hat und die Unkosten genau berechnet, wird zu der Über zeugung gekommen sein, daß die geltenden Verkaufsbestimmungen die großen Unkosten, mit denen wir hier in Polen zu rechnen haben, nicht berücksichtigen. Die direkten Angebote aus Deutsch land, die oft gegen die Bestimmungen des Börsenvereins mit Frankolieferung gemacht werden, und die Unterbietungen hier in Polen zwingen uns, diese zu niedrigen Verkaufsbestimmungen einzuhalten. 1129
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