X- 242, lk. Oktober 1928. Künftig erscheinende Bücher. BSls-nriat, f. d. SNchtt. Buchhandel 8839 irrenirsucn rM All! Für Jedermann bestimmt, aber besonders für Kaufleute, Schulen, Bibliotheken aller Art, mittlere Iuftizbeamte, sonstige Beamte, Angestellte, Studenten, Schüler, Büros, Haushalte. Probeseite! Werkvertrag. Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen dem Besteller und dem Unternehmer oder Hersteller. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller verpflichtet sich zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Der Werkvertrag bezweckt die Umsetzung von Arbeitserfolg in Geld. Beispiele für Werkverträge: der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung einer Maschine, eines Kleidungsstückes, eines Schrankes, zur Beratung, zur Auskunftscrtcilung, zur Aufführung eines Theaterstückes, zur Begutachtung eines Bauwerkes, zur Ausführung einer Operation. Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag liegt darin, daß beim Dienstvertrag nur die Arbeitsleistung geschuldet wird, während der Verpflichtete beim Werkvertrag für den Erfolg seiner Arbeit einzu stehen hat. D-r Rechtsanwalt hat einen Prozeß mit aller Sorgfalt zu führen, hastet aber nicht dafür, däß der Prozeß auch gewonnen wird (Dienstvertrag). Der Hersteller eines Maßanzuges hastet dagegen für richtige Herstellung und guten Sitz (Werk vertrag). Pflichten des Unternehmers. Haftung für Mängel der Sache. Gewöhnliche Mängelhaftung. Der Unternehmer hastet dem Besteller dafür, daß das Werk die zu gesicherten Eigenschaften hat, und daß es frei von Fehlern ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zunv gewöhnlichen oder zum vertragsmäßigen Ge brauche aufheben oder mindern. Diese Haftung ist unabhängig von einem Verschulden des Unternehmers. Der Tischlermeister ^ nimmt zu einem Schranke statt des zugesicherten harten Holzeö weiches Holz (Fehlen emer zugesicherten Eigenschaft). — Der Schneider meister L verwendet für einen bestellten Wintermantel zu dünneö Tuch (Un tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch). — Ein Dampfkessel vermag ent gegen der Vereinbarung statt 6 nur 4 Atmosphären Druck auszuhalten. Gesteigerte Mängelhaftung. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers wird verschärft, wenn der Mangel des Werkes auf einem Umstande beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat (Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht eingehaltenes Garantiever- sprechen). Der Malermeister L verwendet schlechte ölfarbc, von der er weiß, daß sie ln kurzer Zeit abblättcrn wird. — Der Arzt lZ versäumt bei Röntgenbestrahlung eines Kranken da« Filter einzusehen. — Der Uhrmacher 0 übernimmt bei Reparatur einer Uhr für ein Jahr Garantie; die Uhr ist jedoch nach einem Monat schon Besser als Worte zeigt die Probeseite Für Reise- und Versandbuch- Wesen und Wert Handlungen glänzendes Objekt. des Werkes!