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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1928-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1928
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- Deutsch
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248, 23. Oktober 1928. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Bcrustmg. Als Nachfolger des in den Ruhestand gcirclencn Bibliotheksdirektors vr. Berghoeffer an der Krciherrlich Carl von Rothschildschen Öffentlichen Bibliothek in Franksurt a. M. ist der Bibliotheksrat an der Preustischen Staatsbibliothek in Berlin Or. Joachim Kirchner als leitender Direktor berufen worden. Spreckjaal Ihr Kalender ist mir zu billig, da verkaufe ich lieber einen fiir M. 3 — so lautete eine Sortimenterantwort, als ihm ein neuer Werbe-Wochen- abreißkalender (ord. Mk. —.90) angeboren wurde. Was soll der Verleger nun dazu sagen bzw. tun? Der Verlag gibt einen wirklich interessanten und einzigartigen Wochenabreißkalender, dessen Inhalt nur von der Jugend stammt, heraus, macht den Preis so billig wie nur möglich, läßt aber pro zentual dem Sortimenter das Höchstmögliche (45A) verdienen und muß nun erfahren: »An Ihrem Abreißkalender verdiene ich zu wenig usw.« Diese Haltung des Sortimentcs scheint wohl vielen, etwas sehr »kommerziell« veranlagten Buchhändlern richtig, und es lohnt sich daher wohl, einen Gegenbeweis zum Nutzen dieser Herren Kollegen zu führen. Da ist ein Kalender, der Mk. 3.— kostet und den nur ausgespro chene Kalenderfreuude kaufen, hier ist ein billiger fiir den Massen absatz bestimmter Werbckalender um RM. —.90. 1. Unterscheidet sich letzterer von allen anderen in seiner Art so gründlich, daß er keine Konkurrenz für die übrigen Abreißkalender darstellt, da, wer z. B. einen Alpenkalender will, keinen mit Jugcnd- zeichnungen und literarischen Arbeiten der Jugend ausgeschmückten kaufen wird, es sei denn zu seinem Alpenkalender hinzu. 2. Die Originalität dieses billigen Kalenders lockt viele Käufer an, die sonst keine Dreimark-Kalender kaufen, aber den billigen Ka lender aus Neugierde und Interesse mitnehmen. Diese gewöhnen sich dann allmählich an den Besitz eines Wochenabreißkaleudcrs und kaufen nun auch andere. Somit ist der billige Kalender auch für den allgemeinen Kalcndermarkt werbend tätig. 3. Was den augenblicklichen Verdienst anlangt, also von Ge schäftspolitik auf lange Sicht abgesehen, so verkauft der Sortimenter ebenso schnell 3—4 billige Kalender als einen teueren, vielmehr er verkauft diese, wie aus Punkt 1 zu sehen, nebenher. Wenn man nun noch weiß, daß ein ganz bestimmter Abnehmer kreis für eine Neuerscheinung vorhanden ist und nicht so kurzsichtig ist, um zu sehen, daß heute dem »Künstlerischen im Kinde« hervor ragend viel Beachtung in Fach- und Laienkreisen geschenkt wird und der Verkauf des Kalenders die andere einschlägige Literatur fördert, dann begreift man diesen »kommerziellen« Standpunkt nicht. Daß diese Kollegen die Möglichkeit, minderbemittelte Volksschichten für Literatur schlechthin zu gewinnen, und sie an den Besuch der Buch handlungen zu gewöhnen, unterbinden, ahnen sie wohl nicht. Durch den Abreißkalender z. B. aber wird die Jugend angespornt, sich selbst irgendwie zeichnerisch und literarisch zu betätigen, was die Ge winnung derselben zu Freunden der Literatur und somit zu Bücher käufern im Gefolge hat. Bei der heutigen Entfremdung der Jugend vom Buche durch Sport, Kino usw. ist diese Erziehung sehr wichtig. Dies ist nur ein Beispiel, wie der Boykott billiger Bücher den Sortimenter oft ins eigene Fleisch schneidet. Was soll nun aber der von so sehr »kommerziellen« Buchhand lungen boykottierte Verlag tun? Wenn er sich nun an die Abneh mer direkt wendet und diese dann direkt beim Verlag bestellen, weil sie das Gewünschte beim Buchhändler (trotz ermöglichten Kommis- sionsbestcllungen) nicht vorfindcn und sehen, soll dann etwa der Verlag diese Aufträge an die ihn gewissermaßen boykottierenden Buchhändler übersenden? U. E. S. Makulierungsrecht des Verlegers. <S. Nr. 242, S. 1136.) Die von Herrn Emil Felder, Berlin, gestellte Frage ist, so weit ich feststellen kann, noch nicht Gegenstand der Judikatur ge wesen. Entscheidend fiir die Beantwortung der Frage scheint mir weniger der Umstand zu sein, daß das Buch bei einem Vcrlagskaus übernommen wurde, als die Tatsache, daß cs sich um den unver käuflichen Nest einer Auflage handelt. Der Jahresabsatz des NomanS ist so gering, daß durch die Makulieruug des Nestbestandcs wesent liche Rechte des Verfassers überhaupt nicht geschädigt werden. Dies um so weniger, als der Verfasser keine Honoraransprüche mehr an den vorhandenen Bestand zu stellen hat. Das Makulieren bedeutet also in diesem Falle meines Erachtens keine Unterlassung der Ver breitung, wie sic § 14 des Gesetzes über das Verlagsrecht fordert. Die Bewcislnst trifft den Verleger. Ist die Auflage makuliert, so kann der Verfasser, da der Verleger durch die Makulicrung von 8 17 des Gesetzes über das Verlagsrecht Gebrauch gemacht hat, über weitere Auslagen anderweitig frei verfügen. (Siehe im übrigen zur Frage der Makulicrung die soeben erschienene Gutachten- sammluug des Deutschen Verleger-Vereins, Nr. 170 und Nr. 171, Voigtländer, Urheberrecht und Verlags recht, Seite 210, und Mittelstaedt u. Hillig, Das Verlags recht, Seite 05, Bein. 6.) Frankfurt a. Main. vr. Felix Kauffmann. Briefpäckchen; Das Leipziger Postamt, das bei jedem in Leipzig eingehenden Bücherzettel sehr scharf prüft, ob sich nicht Strafporto aus ihm her ausschlagen läßt (bestraft es doch die Abkürzungen gbd., ord. und den Stempelanfdruck »Päckchen«), ist sehr weitherzig, wenn es sich um seine eigenen Angelegenheiten handelt. Seit Monaten führen eine sehr angesehene Leipziger Verlags- Handlung, das Freiburger Postamt und unsere Firma einen zähen .Kampf mit ihm, weil es jeden Donnerstag 3 deutlich als Brtef- päckchen bczeichnete und mit je 60 Pfg. frankierte Sendungen fast regelmäßig so befördert, daß höchstens eine Sendung mit der Brief post geht, mährend die beiden andern als gewöhnliche Päckchen lau fen. Alle Reklamationen waren bisher fruchtlos. Die Post läßt sich das höhere Porto bezahlen, befördert aber die Sendungen nicht mit der Briefpost. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, daß die Leipziger Post- direktton hier endlich auch einmal Ordnung schafft. Frei bürg t. Baden. Hans Speyer. Briefpäckchen werden grundsätzlich mit den Beförbcrungsgele- genhciten weitcrgesandt, mit denen sie am frühesten den Bestim mungsort erreichen. Es hat sich trotz eingehender Erörterung nicht mit Sicherheit feststellen lassen, weshalb die jeden Donnerstag beim Postamt Leipzig C 2 zur Auflieferung kommenden 3 Briefpäckchen nach Freiburg (Brcisgau) in einzelnen Fällen nicht gleichzeitig am Bestimmungsort cingegangen sind. Rechtzeitige Auslieferung vor ausgesetzt, müssen die mit Zug v 244 um 16.36 Uhr in Leipzig abzu befördernden Päckchen, wenn sich unterwegs keine Anschlußvcrsäum- nisse ergeben, am nächsten Morgen in den Besitz des Empfängers gelangen. Um Verzögerungsmöglichkeiten unterwegs auszuschalten, hat das Aufgabepostamt mit dem Auflieferer vereinbart, seine Päck chen so zeitig aufzuliesern, daß sie unbedingt in den zur Absendung kommenden Beutel auf die Bahnpost Frankfurt (Main)—Basel aus genommen werden können. Von der Einhaltung dieser Verein barung durch den Absender hängt es ab, ob diese Versendnngsweise auch regelmäßig eingehakten werden kann. Leipzig. O b e r p o st d i r c k t i o n. An die Verleger von Nezepttaschenbllchern! In diesen schlechten Zeiten, wo der ganze Buchhandel auf Ge deih und Verderb Zusammenhalten sollte, sollten Verleger obiger Werke darin 1—2 Seiten »Fröhliche Bücher, die der Arzt verordnen sollte« aufnehmen. Aber die Rubrik ganz ernst nehmen, nur Bestes aufnchmen, damit jeder Arzt weiß, auf die Liste kannst du dich ver lassen. Keine eigenen Vcrlagsartikcl, nichts gegen Bezahlung, alle Titel mit ganz kurzen Inhaltsangaben und Preisen. Jährlich wech seln. Die Broschüre: Bratz u. Nenner, Was ein Kranker lesen soll (Urban L Schwarzenberg, Wien) wird gute Anregungen geben. Ncichenberg i. Böhmen. Schwedlers Bücher- und Noten laden. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsenverctn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. H e ü r t ch N a ch f. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift b. Schristleitnng «.Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 26 fBuchhändlerhauS), Poftschließf. 274/75. 1180
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