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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1928
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- 1928-11-26
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- 26.11.1928
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x° 274, 26, November 1828, Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins, Nr, V, Herr Otto Weber i, Fa, Otto Weber Verlag, Heilbronn, f „ Kommerzienrat vr, jur, b, c, Hermann Stille - i, Fa, Georg Stille, Berlin, „ Generalkonsul Curt Hamel i, Fa, Curt Hamel'sche Druckerei u, Verlagsanstalt, Berlin, Frau Charlotte Götz i, Fa, Heinrich Keiler, Ulm, Herr Hermann Schaff st ein i, Fa, Hermann Schaffstein Komm,-Ges,, Köln a, Rh, „ P e t e r L u h n i, Fa, Peter Luhn, G, m, b, H,, Barmen, „ Heinrich Kasten i, Fa, Carl Dülfer, Breslau, „ Ralph Zürn i, Fa, Zettka Verlagsges, m, b, H,, Berlin, „ Georg H, v, Kommerstädt i, Fa. v, Kommerstädt L Schobloch, Verlag, Dresden, >Herr Ernst Hahn i, Fa, M, Hahn, Neubabelsbcrg, , „ Walter Mangelsdorf i, Fa, Trowitzsch L Sohn, Berlin, „ Günther Hildebrandl i, Fa, Verlag der Bremer Presse G, m, b, H,, München, „ Wolfgang von Weber i, Fa, Hans von Weber, Verlag, München. Fräulein Leonie vonBoyneburgk i, Fa, Treue-Verlag G, m, b, H,, Wülfingerode-Sollstedt, , Herr vr, E r n st F l u h m e i, Fa. Trowitzsch L Sohn, Berlin, ^ „ PaulBaumanni, Fa, Die Wende Verlag, München, Gesamtzahl der Mitgliedcrfirmen: 983, Gesamtzahl der Mitglieder: 825. Die Branchen-Fernsprechbücher der Neichspoftreklame und das Adreßbuchgewerbe Der Artikel 164 der Reichsversassung bestimmt, daß der selbständige Mittelstand in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel in Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Über lastung und Aufsaugung zu schützen ist. Im Gegensatz zu diesem Grundrecht der Verfassung muß als eine der betrüblichsten Er scheinungen der Nachkriegswirtschast sestgestellt werden, daß die öffentliche Hand in immer wachsendem Maße mit Er werbsunternehmen in die Privatwirtschaft ein bricht. Das Rcichswirtschastsministsrium hat sich naturgemäß mit diesem Fragenkomplex beschäftigt und in ganz eindeutiger Form Richtlinien für die Betätigung der öffentlichen Hand aufgestellt. Nach diesen Richtlinien soll die privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand nur dort zulässig sein, wo es sich um Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gegenständen und Leistungen handelt, die die private Wirtschaft nicht eben so gut und ebenso preiswert sicher st eilen kann. Vor allem aber soll die öffentliche Hand nicht unter Zuhilfe nahme des Druckes der öffentlichen Gewalt zur Werbung von Kunden oder zur Fcrnhaltung unbequemer Konkurrenten gegen über der privaten Wirtschaft begünstigt werden. Diese Richt linien sind unter dem Einfluß der öffentlichen Meinung und der Spitzenverbände im Reichswirtschastsministerium entstanden und entsprechen durchaus den Forderungen der auf unsere heutige Wirtschaftsversassung angewendeten wirtschaftlichen Vernunft, Praktisch jedoch sind sie vollständig bedeutungslos geblieben, und nach wie vor betreibt der Staat seine Erwerbsunternehmungen in Konkurrenz zu dem privaten Gewerbe, Als Schulbeispiel lassen sich die Verhältnisse auf dem Adreßbuch gebiet bezeichnen. Der Reichspostsiskus hat sich in der Reichspo st-R eklame, G.m.b.H,, ein Erwerbsinstitut gegründet, das in jeder Hinsicht den Richtlinien des Reichswirt- schastsministeriums zuwidcrläust. Vom Briefträger bis zum Rundfunk nimmt im Wettbewerb die Rcichspost-Reklame-Gesell- fchaft jede amtliche Möglichkeit ihrer Behörde in Anspruch, um ihr Ziel zu erreichen. Der mit Angeboten von Reklamemöglich keiten überflutete deutsche Anzeigenmarkt wird von diesem pri vatwirtschaftlich betriebenen Institut des Postfiskus mit unge zählten neuen, überflüssigen, zum Teil volkswirtschaftlich höchst fragwürdigen Rcklameunternchmungen überschwemmt. Um ein angebliches Werbebedürfnis der deutschen Wirtschaft zu erfüllen, müssen Zeitschriften, Formulare, Fernsprechbücher, höchst lücken haft und unzulänglich ausgezogene Branchen-Fernsprechbücher, ja sogar die privateigenen Briefe der Postkunden als Reklame träger herhalten. Nach der Auffassung des Reichsgerichts ist es ein Mißbrauch der öffentlich-rechtlichen Machtstellung, wenn zur Förderung öffentlicher und halböffentlicher Unternehmen im Konkurrenzkampf mit dem Privatgewerbc die Behördenautorität ausgcspielt wird. Dieser Mißbrauch ist unter Wettbewerbsge- stchtspunklen nach höchstrichtcrlichcr Auffassung ein Verstoß gegen die guten Sitten. Es bleibt also fcstzustellen, daß der Wett bewerb der Reichspostreklame aus dem Anzeigengebiet schon an und für sich wegen der volkswirtschaftlichen Überflüssigkeit und 26 Unzulänglichkeit der Objekte eine höchst fragwürdige Erscheinung ist. Es kommt dazu, daß dieser Wettbewerb sich in Formen ab spielt, die keineswegs mit dem Ausehen einer Behörde und der bei ihr gebotenen sachlichen Sauberkeit vereinbar sind, und es kommt schließlich dazu, daß die Resultate dieser Betätigung, vor allem die verlegerische Arbeit, hinsichtlich ihrer Qualität noch viel fragwürdiger sind. Der Reichsverband der Adreßbuch-Verleger hat in einer Denkschrift dem Reichswirtschastsministerium seine Bedenken gegen die Betätigung der Reichspostreklame auf dem Adreßbuchgebiet (Branchen-Fernsprechbücher) vorgetragen. Zu gleicher Zeit hat auf Grund von zahlreichen Beschwerden der Deutsche Industrie- und Handelstag sich mit der Angelegenheit besaßt, und durch eine Rundfrage bei den Industrie- und Han delskammern ist ein Material zusammengetragen worden, das in geradezu vernichtender Weise die sachlichen Argumente des Reichsverbandes der Adreßbuch-Verleger bestätigt hat, über 86 ablehnende Stellungnahmen der Industrie- und Handels kammern sind in der Deutschen Wirtschafts-Zeitung (Amtliche Mitteilungen des Industrie- und Handelstages in den Nr, 24, 25, 28 und 29) veröffentlicht. Man sollte annehmen, daß dem Reichspostminister die Stel lungnahme einer Kammer, wie Berlin, zu denken gibt. Es kann doch unmöglich übersehen werden, wenn diese Kammer, die in Deutschland eine außerordentliche Autorität genießt, dem Reichs postministerium mit dürren Worten den Rat erteilt, die Heraus gabe der Branchen-Fernsprechbücher als überflüssig einzustellen. Man kann bei der Beurteilung des Problems davon absehen, datz das geschädigte und betroffene Adreßbuchgewerbe sich gegen die Branchen-Fernsprechbücher der Reichspostreklame wendet. Man kann aber nicht darüber hinwegsehen, daß die berufenen Sachwalter der deutschen Reklamekonsumenten, nämlich Deutscher Industrie- und Handelstag, Reichsverband der Deutschen Industrie, Reichsverband des Groß- und Überseehandels, Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, Reichsverband des Deutschen Handwerks, Deutscher Handswerks- und Gewerbekammertag, diese Bücher als überflüssig und unzweckmäßig ablehnen. Es gibt in Deutschland ein Jahrhunderte altes, hochentwickel tes, privates Adreßbuchgewerbe, daß jeder Zeit voll und ganz in der Lage ist, die auf Nachschlagewerke gerichteten Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft zu befriedigen. Trotzdem und im Gegen satz zur Autorität des Reichswirtschastsministeriums hält das Reichspostministerium an seiner Reklame-Gesellschaft fest. Trotz dem dis gesamte wirtschaftliche Kritik deren verlegerische Leistung vernichtend beurteilt und ablehnt, wird ein Unternehmen aus gedehnt und ausgebrut, das ohne Zuhilfenahme der behördlichen Autorität niemals im freien Wettbewerb existieren könnte. Wann endlich wird die deutsche Wirtschaft aufhören, sich durch An zeigenbeteiligung in den Branchen-Fernsprechbüchern nutzlos zugunsten des Reichspostfiskus mit Millionenbeträgen freiwillig zu besteuern? W, B, (Aus -.Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« Nr, 72/1928.)
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