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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1928
- Strukturtyp
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- 1928-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1928
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- Deutsch
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X: 301. 31. Dezember 1928. Redaktioneller Teil. Tie Beklagten haben demgegenüber beantragt: die «osten des Rechtsstreites dem Kläger aufzucrlegen. EntschcidungSgründe: Die .Klage ist aus 8 1, 3, 13 UWG. schlüssig und der Kläger märe mit seinen Anträgen auch durchgedrnngen, wenn die Gefahr der Wie derholung der den Beklagten zur Last gelegten Handlungen nicht durch die Aufgabe des Buchvertriebs durch die Beklagte zu 2 beseitigt wor den märe. Der Kläger hat dieser nachträglichen Änderung der Sach lage dadurch Rechnung getragen, das; er die Hauptsache für erledigt erklärt und den Streitfall auf die Kostenfrage beschränkt hat. Da die Änderung der Verhältnisse, die zur Erledigung der Hauptsache geführt hat, auf Seiten der Beklagten eingetreten, und durch die Beklagte zu 2 veranlaßt morden ist, sind die Kosten den Beklagten zur Last zu legen, wenn sie ohne diese Änderung der Sachlage in der Hauptsache unterlegen mären (8 91 ZPO.). Diese Voraussetzung liegt vor. Die Einwendungen der Beklagten gingen im wesentlichen dahin, den Nachweis zu erbringen, daß das vom Kläger verteidigte Laden preisprinzip für verlagsncue Bücher in Wirklichkeit nicht bestehe, son dern lediglich eine Fiktion sei, die durch zahlreiche Ausnahmen und Durchbrechungen in ihr Gegenteil verkehrt werde. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen. Einem Teil der für Frankfurt am Main angeführten Fälle ist das Gericht nachgegangen: die Beweis aufnahme vom 14. Juni 1927 hat jedoch nicht ergeben, daß es sich hierbei um Verstöße gegen die Verkehrsordnung für den Verkehr zwischen Buchhändler und Publikum handelte; es lagen vielmehr Aus nahmen vor, für die von der Verkehrsordnung Preisherabsetzungen zugelassen sind. Durch die eidliche Aussage des Zeugen vr. Heß, des General direktors des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler in Leipzig, ist ferner einwandfrei erwiesen, daß der Vörsenverein als Spitzenorgani sation der Buchhändler- und Verleger-Organisationen im Einverneh men mit den ihm angcschlossenen Verbänden das Ladenprcisprinzip mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten be strebt ist und gegen Verstöße, die ihm bekannt werden, rücksichtslos vorgcht. Bei besonders schweren Verstößen gehen die Maßnahmen des Börscnvereins bis zum Ausschluß aus der Organisation, sofern cs sich um Mitglieder des Börsenvereins oder der ihm angeschlossenen Verbände handelt. Wie unbegründet der Einwand der Beklagten ist, daß der Börsenverein Verstöße seiner Mitglieder ungeahndet lasse und nur gegen außenstehende Buchhändler vorgehc, beweist die Tat sache, daß das Ausschlnßverfahren gegen eine der angesehensten Buch händlerfirmen, die Firma Gsellius in Berlin, eingeleitet worden ist, mit dem Ergebnis, daß die Firma Gsellius die Verstöße gegen die Verkaufsordnung zngab und sich für die Zukunft zur genauen Beach tung der Vorschriften verpflichtete. Durch die Aussage des Zeugen vr. Heß ist auch der gegen den Börsenverein erhobene Vorwurf, im Falle des Deutschen Buchklubs in Hamburg nicht am Ladcnpreisprinzip festgehalten zu haben, wider legt; auch in diesem Falle hat vielmehr der Börsenverein durchgesetzt, daß der Deutsche Buchklub sich der Verkehrsordnung fügte. Der Bör- senvercin vermag naturgemäß nur in den Fällen vorzugehen, die ihm aus irgendeine Weise bekannt werden. Diejenigen Fälle, die ihm nicht gemeldet werden nnd die von der Zentralstelle aus nicht ver folgt werden, besagen daher nichts für seine Grundcinstellung zu der Ladcnpreisfragc. Die Zahl der von den Beklagten vorgebrachten Fälle steht auch - wie der Kläger mit Recht betont — außer Verhältnis zu der Zahl der im Nahmen der Verkehrsordnung getätigten Verkäufe; selbst wenn in allen von den Beklagten erwähnten Fällen Verstöße gegen die Verkehrsordnung dargetan wären, würden sic nicht aus reichen, das Ladenpreisprinzip als Fiktion zu erweisen, d. h. als eine Maßnahme, die nur auf dem Papier steht, aber im Buchhandel nicht befolgt wird. Nachdem der Beweis geführt ist, daß der Börsenverein als Spitzcnorganisation mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung und Anerkennung des Ladenpreises eintritt, können die von den Be klagten angeführten angeblichen Verstöße auf sich beruhen; von einer Beweiserhebung in dieser Richtung konnte abgesehen werden. In der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts hält die Kam mer die Auffassung aufrecht, die in den Gründen des znr Verfügungs- sachc ergangenen Urteils vom 7. April 1927 niedergclegt sind. Es wird auf diese verwiesen. Das gilt auch hinsichtlich der gegen den Be klagten zu 1 gerichteten Anträge. Die Aussage des Zeugen Donnay ergibt, daß der Beklagte zu 1 ohne Wissen des Inhabers der Firma Donnay L Sohn verlagsneue Bücher sich beschafft hat. Es kann unbe denklich angenommen werden, daß diese Bücher mindestens teilweise für den Geschäftsbetrieb der Beklagten zu 2 bestimmt waren und durch diese weitervertriebcn wurden. Auch ohne daß der Beklagte zu 1 am Geschäftsbetrieb unmittelbar beteiligt zu sein brauchte, hat er durch diese Handlungsweise den Geschäftsbetrieb der Beklagten zn 2 unter stützt und gefördert: aus dieser Unterstützung fremden Wettbewerbs kann er ebenfalls in Anspruch genommen werden (vgl. Nosenthal Note 9 zu 8 1 UWG.). Wenn in dem .Klageantrag gegen ihn von Bei hilfe die Rede ist, so ist damit die beabsichtigte Förderung fremden Wettbewerbs gemeint. Was die Erweiterungsanträgc vom 18. und 30. März 1927 anlangt, so wäre auch diesen stattzugeben gewesen. Der von der Be klagten zu 2. verbreitete Katalog Nr. 15 enthielt ebenfalls die Ankün digung »bis 60A unter Ladenpreis«, außerdem waren darin die Ladenpreise zum Teil unrichtig wiedergegeben, wie aus dem Ver gleich mit der bei den Akten befindlichen Preisliste Nr. 4 der Allge meinen Verlagsanstalt München A.G. (Bl. 118 d. A.) hervorgcht (8 3 UWG.). sich die Hauptsache nicht in der oben erörterten Weise erledigt hätte; sic sind daher mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten (vgl. Noscn- thal 5. Ausl. Kommentar zum UWG. Seite 48). Sie sind ferner ge mäß 8 830 ZPO. als Gesamtschuldner für die Kosten haftbar. Kleine Mitteilungen »Das Buch.« — Der Deutsche B u ch g e w e r b e v e r e i n in Leipzig, der seine Aufgabe in der technischen und künstle rischen Förderung des gesamten Buchgewerbes erblickt, veranstaltet im kommenden Jahre 1929 in den Monaten Januar und Februar eine Reihe von Vorträgen über das Thema »D as Bu ch«, die in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbchauscs, Dolzstraße 1, an folgenden Tagen stattfinden werden: 1. Mittwoch, den 9. Januar 1929, abends >48 Uhr: Herr Professor Witkowski, Leipzig, über »Das Buch im Spiegel der G e i st e s g e s ch i ch t e«; 2. Mittwoch, den 16. Januar 1929, abends >48 Uhr: Herr 0r. Schingnitz, Leipzig, über »B ü ch e r s ch i ck s a l e und das Buch als Schicksal«: 3. Mittwoch, den 23. Januar, abends >48 Uhr: Herr l)r. D i e h l, Frankfurt a. M., über »Die Kunst im Buche und das Buch in der Kunst« (mit Lichtbildern); 4. Mittwoch, den 30. Januar 1929, abends >48 Uhr: Herr Pro fessor vr. Menz, Leipzig, über »Das Buch als Ware und Wirtschaftssaktor«; 5. Mittwoch, den 6. Februar 1929, abends >48 Uhr: Vortrag von Herrn Professor 0r. Walter T i e m a n n, Leipzig, über »I-Punkt und Kosmos«. Die Veranstaltungen sind für die Mitglieder des Deutschen Buch gewerbevereins und für die Mitglieder solcher Vereinigungen, die dem Deutschen Buchgewerbeverein korporativ angcschlossen sind, kostenlos. Nichtmitglieder zahlen eine Eintrittsgebühr von 50 Pf. für jeden Vortrag oder im Abonnement für alle fünf Vorträge 2 NM. 60. Geburtstag. — Am 1. Januar 1929 feiert in erfreulicher Frische Herr Wilhelm Ogoleit i. Fa. Fr. Schaeffer L Comp, in Landsberg a. W. seinen 60. Geburtstag. Geborener Ostprcuße, war Herr Ogoleit von 1895 bis 1897 erster Gehilfe der Frommann- schen Hosbuchhandlung in Jena und hat dort das hübsche Album »Jena in Wort und Bild« zusammengestellt, das bereits neun Auf lagen erlebt hat und das jeder kennt, der einmal in Jena gewesen ist. Ernst Haeckel erwähnt es auch in seinem Briefwechsel mit Fr. v. Atten hausen. In Landsberg a. W. hat er die Firma, deren Mitinhaber er feit 1898 ist, aus eine künstlerische Höhe gebracht, wie sie selten in einer Provinzstadt zu finden sein wird. Die »Ständige Kunstaus stellung«, die in besonderem Raume der Buchhandlung angegliedcrt ist, veranstaltet Sonderausstellungen, die großes Ansehen genießen. Vom Jahre 1897 bis zur Gründung des Landsberger Konzert- und Theater-Vereins (1916) hat Herr Ogoleit am Orte die Konzerte arrangiert, von denen man heute noch spricht und die Künstler ersten Ranges nach Landsberg führten. Er selbst hat bei Wohl tätigkeitsveranstaltungen öffentlich oft rezitiert. Seine verinnerlichte und fein durchgearbeitete Sprechkunst weiß man sehr zu schätzen. Großen Ruf in weitesten Kreisen — auch außerhalb seiner Heimat stadt — genießt er als Goethesammler. Seine Sammlung ist von den verschiedensten Autoritäten auf diesem Gebiete wiederholt gewürdigt worden, und zahlreiche prominente Persönlichkeiten kamen nach Lands berg, um diese Sammlung zu sehen. Besonders verdient gemacht hat er sich um die Verbreitung von Radierungen und Künstlerstein zeichnungen des Münchener Professors Karl Bauer, mit dem er in regem Briefwechsel steht. Wer den Jubilar als Kunstfreund nnd Mensch kennen und schätzen gelernt hat, wünscht ihm noch viele Jahre segensreichen Schaffens. Berantmortl. Schrtstlcttcr: Franz Wagner. — Verlag: Der Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: E. H e d r t ch N a ch f. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift Schristleitung u.Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 28 sBuchhändlerhanSf, Postschlicsjs. 274/75. 1410
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