Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941108
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189411086
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18941108
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-11
- Tag1894-11-08
- Monat1894-11
- Jahr1894
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
260, 8 November 1894. Nichtamtlicher Teil. 7019 Vertrauensvotum seitens der Versammlung auf und gebe dafür die feste Zusicherung, trotz etwaiger neuer Anfechtungen, nach wie vor die Fahne für Recht und Ehre im deutschen Buchhandel Hochhalten zu wolle». Die Herren Lindner, Pape, Peuser und Wolfhagen erklärten ebenfalls die Wahl annehmen zu wollen. Punkt 6. Wahl der Abgeordneten für die Abgeordnetcn- Vcrsainmlung Kantate 1895. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird diese Wahl wie üblich dem Vorstände überlassen. Punkt 7. Ernennung eines Wahlmannes für etwaige Wahlen zum Vereins-Ausschuß. Der Vorsitzende erinnert an die große Wichtigkeit des Vereins-Ausschusses, daher sei es nötig, einen Wahlmann zu haben, der vor allem eine eigene Meinung habe und sich unter Umständen auch nicht scheue, einmal das Kind beim rechten Namen zu nennen; einen solchen Wahlmann hätte der Verband im letzten Jahr a» Herrn Rudolph-Hamburg gehabt, und bringe er daher diesen Herrn auch für das neue Jahr in Vor schlag. Dieser Vorschlag findet allseitig Zustimmung. Punkt 8. Bericht über die diesjährigen Kantate-Verhand lungen. Da Berichte s. Z. bereits genügend durch das Börsenblatt veröffentlicht worden sind, so verzichtet die Versammlung auf Anfrage des Vorsitzenden darauf. Punkt 9. Antrag des Vorstandes: Die Kreisvereins- Versaminlung wolle dem Abänderungs-Entwurf der tzß 6 und 7 der Satzungen ihre Genehmigung erteile». Herr Pape verweist, namens des Vorstandes referierend, wegen Entstehung des Antrages auf den vorhin verlesenen Jahresbericht, dazu noch bemerkend, daß bei Durchsicht der Satzungen sich die Unmöglichkeit ergeben habe, in ähnlichem Falle die Ausschließung eines Mitgliedes zu bewerkstelligen. Die alten Satzungen enthielten keinerlei Bestimmungen über den Vertrieb von lasciver Litteratur oder über unwürdiges Verhalten. Um nun die Satzungen praktischer zu gestalten, wäre der Vorstand zu diesen Abänderungs-Vorschläge» ge kommen, die durch Einfügung des Begriffes »Verlust der Mitgliedschaft und Vereinfachung des Ausschließung-Verfahrens erhebliche Verbesserungen enthielten. Eingeholte juristische Gutachten hätten die Abänderungen als einwandfrei erklärt, sowie auch der Börsenvcreins-Vorstand bereits vorgängig die nachgesuchte Genehmigung zu diesen Aenderungen erteilt habe. Da der Wortlaut sich gedruckt in den Händen der Mitglieder befände, glaubte Referent auf Verlesung verzichten zu können. Herr Laeisz beantragt, im tz 6, Absatz 1, Ziffer 1, die Einfügung des Wortes »schriftliche , dann würde der Anfang also lauten: freiwillig durch schriftliche Anzeige . Ferner um Ablehnung von § 6 Absatz 3, Ziffer 4, da nach seiner Auffassung jeder Verein seine eigenen Angelegenheiten besorgen solle und nicht gebunden werden könne durch Beschlüsse anderer Vereine. Absatz 3, Ziffer 13 gebe dem Verband ge nügende Handhabe, um unliebsame Elemente zu entfernen, er beantragte jedoch die Ziffer 3 wie folgt abzuändern: 3. Bei unwürdigem Verhalten, wozu insbesondere auch die wissentliche Veröffentlichung oder Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und betreffender An kündigungen, sowie ein nachgewiesener unlauterer Wett bewerb gehört. Der Redner wünscht ferner eine Abänderung des § 6, Absatz 4, Ziffer 3 dahin gehend, daß ein geschehener Ausschluß den Mitgliedern und dein Vorstande des Börsenvereins anzu zeigen sei. Der Vorsitzende ist mit den Vorschlägen des Herrn Laeisz im allgemeinen einverstanden, bittet aber, den Antrag auf Einundsechzigster Jahrgang. Streichung des Z 6, Absatz 3, Ziffer 4 zurückzuziehen, da der Abänderungs-Entwurf, so wie er vorläge, sehr sorgfältig durchberateu sei und diese Ziffer 4 aus den Satzungen anderer Vereine herübergenommen sei. Er befürchte bei einer Streichung der Ziffer 4 Schwierigkeiten mit dem Börsenvereins-Vorstande und daher bitte er um unveränderte Annahme. Herr Laeisz zieht darauf seinen Antrag auf Streichung der Ziffer 4 zurück, bittet aber nochmals um Aenderung der Ziffer 3 in seinem Sinne. Herr Fritz sche, alles was er vorbringt ablesend, glaubt die ganzen Abänderungen als auf seine Person gemünzt ari schen zu sollen. Seit Begründung seines Geschäftes würde er von verschiedenen Hamburger Sortimentern scheel und von der Seite angesehen. Vom Vorsitzenden wäre er in dessen bekanntem Hainburger Rundschreiben in arger Weise mitge nommen. wofür das Landgericht dem Verfasser eine Strafe zuerkannt hätte. Nach Verlauf von acht Monaten wären 15 Hamburger Herren zusammengetreten und hätten seinen Aus schluß aus dem Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein bean tragt. Er hätte ja rechtzeitig freiwillig austreten können, aber er wäre sich nichts Unrechtes bewußt gewesen und deshalb sei er in die betreffende Versammlung gegangen, um seinen Wider sachern seinen Standpunkt darzulegen. Zu diesem Zwecke hätte er seine Meinung zu Papier gebracht und in der damaligen Versammlung in Hamburg zur Verlesung gebracht und bittea ihm heute dasselbe zu gestatten. Der Vorsitzende unterbricht den Redner, weil er die Verlesung des Aktenstückes nicht gestatten könne, da nicht Privat - Angelegenheiten des Redners, sondern einige Para graphen der Satzungen zur Debatte stünden. Herr Fritzsche will trotzdem im Vorlesen fortfahren, wird aber vom Vorsitzenden aufs neue unterbrochen mit dem Hin weise, daß er soeben erst dem Redner bemerkt habe, seine Privat-Angelegenheiten seien hier nicht weiter zu berühren. Herr Seippel, zur Geschäftsordnung sprechend, verwahrt sich gegen die weitere Verlesung des Herrn Fritzsche. Es wäre durchaus nicht zu rechtfertigen, eine innere Angelegenheit des Hamburg-Altonaer-Buchhändler-Vereins hier im Kreis Norden besprechen zu wollen; auch wäre der ganze Fall Fritzsche ja noch nicht endgültig abgeschlossen, da doch gegen 10 Hamburger Sortimenter abseiten des Herrn Fritzsche einen Prozeß wegen seines Ausschlusses angestrengt und noch nicht das letzte Wort in dieser Sache gesprochen sei. Von 15 Mitgliedern beantragt, wäre der betr. Herr einstimmig ausgeschlossen worden. Redner ersucht zum Schluß den Vorsitzenden, darüber abstimmen zu lassen, ob Herrn Fritzsche die weitere Verlesung seines Schrift stückes zu gestatten sei! Auf Anfrage des Vorsitzenden verweigert die Versamm lung mit 21 gegen 1 Stimme Herrn Fritzsche die Verlesung seines Schriftstückes. Der Vorsitzende giebt Herrn Fritzsche nunmehr anheim, im Anschluß an den Beratungsgcgcnstand allenfalls ein ganz kurzes Resumä über seine Ausschließung aus dem Hamburg- Altonaer Verein zu geben, im übrigen aber müsse er bei der Sache bleibe». Herr Fritzsche entgegnet, daß, wenn ihm hier sein Recht versagt bliebe, er lieber ganz aus das Wort verzichte, und verläßt die Versammlung. Herr Pape legt Verwahrung ein gegen die letzte Fritzsche'sche Acußerung, daß ihm hier die Ausübung eines Rechtes verkürzt werde; die Versammlung habe Herrn Fritzsche durchaus kein Recht versagt, sondern sich nur selbst kein Unrecht zusügen lassen wollen durch die Verlesung von Schriftstücken, welche Fritzsche'sche Angelegenheiten beträfen. Der Vorsitzende bittet den Fall Fritzsche in der Debatte nicht weiter berühren zu wollen. Herr Tienken beantragt, die Frist im § 6, Absatz 1, Ziffer 1 um 4 Wochen zu verlängern, also auf 8 Wochen zu 94?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder