Vermischte Anzeigen. 51, 2. März 1918. Bminschte Anzeige». 4'Irl» Deutfthe ReLchsschatzanweisungen. unkündbar bis 1924. (Vierte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4V.A Relchsßhatzanwelsungen und Sri Sckulövkrschreibvvgkn örs Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die LchulLvklschreibnngen sind seitens des Reichs bis zum 7. Oktober 1424 nicht kündbar, bi» Sohin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt wrrüen. Die Inhaber können jedoch über Sie echulöverjchkeituvgen wie über jeöes andere lveripopier jeöerzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. öeöingungen. 1. Zrichnungsstclle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweige anslalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central > Genoffenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensverstcherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Zeichnungen auf die 5"/„ Neichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Aus diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 3l. März, sie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsatz. 2. Die Schatzanrversungen sind in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsschetnen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatz anweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsschatzanweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1SZ2 unkündbare Schuldverschreibungen fordern. 3. Die Neichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlaus und den gleichen Ztnsteritiinen wie die Schatzanweisungen ausgefertigt. 4. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 4-/s°/„ Reichsschatzanweisungen «8 Mark, » „ 8"/o Neichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, S8,so Mark, , „ 5"/, „ , wenn Eintragung in das Neichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, S8,2l> Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vgl. Ziffer 9).