Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160302
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191603027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160302
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-02
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 51. 2. März 1916. nehmen. Er ist dabei zunächst von der Auffassung geleitet: worden, daß es Sache des einzelnen Verlegers ist, die Bezugsbe- , dingungen festzulegen, und er mühte befürchten, daß ihm wegen einer derartigen Einmischung Vorwürfe gemacht werden könnten. Über dies aber ist zu bedenken, daß die hohen Betriebsspcsen der Feldbuch handlungen es erforderlich machen, daß sic auf erhöhte Rabatte rechnen müssen, wenn auch der im vorliegenden Falle geforderte Rabatt von 50°/o etwas reichlich bemessen zu sein scheint. Schließlich kommen fin den Betrieb durch Feldbuchhandlungcn nur gewisse Literaturgruppen in Frage, die ohnehin schon höher rabattiert zu werden pflegen. In dessen will sich der Vorstand dem von Ihnen vertretenen Standpunkt und den erhobenen Bedenken durchaus nicht verschließen, und würde Ihnen daher empfehlen, Ihre Auffassung einmal im Sprechsaal des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel zum Ausdruck zu bringen. Er bittet Sie daher, sich dieserhalb mit der Redaktion des Börsen blattes in Verbindung zu setzen. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig sgez.) Karl Siegismund, Erster Vorsteher. Berlin, den 26. Februar 1916. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, Deutsches Buchhändlcrhans. Hochgeehrte Herren! Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Zuschrift vom 22. Februar, lese daraus, daß Sie sich dem in meinem Briefe vom 5. Februar »ver tretenen Standpunkte und den dort erhobenen Bedenken durchaus nicht verschließen«, daß aber der »Börsenverein nicht imstande ist, gegen die hohen Nabattansprüche der Feldbuchhandlungcn etwas zu unter nehmen«. Mit dieser Auffassung und mit diesem Bescheide wird, das spreche ich freimütig aus, der Vorstand des Börsenvereins nicht der Höhe und Ganzheit der Aufgabe gerecht, die die Mitwirkung bei der Einrichtung von Feldbuchhandlungen an ihn gestellt hat. Als der Vorstand des Börsenvereins vom Generalquartiermeister berufen wurde, mitzuberaten, auf welchem Wege eine »geordnete und sach gemäße Versorgung der Truppen im Felde mit geeignetem Lesestoff« am besten geschähe, mußten seine Erwägungen pflichtgemäß unter den drei nachstehenden Gesichtspunkten stehen: 1. Ter durch die Feldbuchhandlungen zu verbreitende Lesestoff muß gut, zweckdienlich und mannigfaltig sein und darf in seiner Auswahl von Gewinnrücksichten der Feldbuchhändler nicht allein oder ausschlaggebend beeinflußt werden. 2. Die Feldbuchhandlungen sind so einzurichten, die Bedingungen und die Ausschreibung dafür so zu halten, daß der legitime deutsche Sortimentsbuchhandel dadurch nicht geschädigt wird. 3. Endlich ist dafiir Sorge zu tragen, daß die Feldbuchhandlungen, die kraft ihrer Einrichtungen und Bedingungen eine Art von Monopolstellung einnehmen, von dieser Monopolstellung dem Verlage gegenüber keine mißbräuchliche Anwendung machen. Daß der Vorstand des Börsenvereins dem an zweiter Stelle um schriebenen Gesichtspunkte mit allem Nachdruck Rechnung getragen hat, geht ans dem Bericht hervor, den sein Erster Vorsteher, Herr Geh. Hofrat Siegismund, in Nr. 9 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 13. Januar 1916 veröffentlicht hat. Sind auf Grund davon die Feldbuchhandlungen aber erst eingerichtet, so hört damit für den Vorstand des Börsenvereins nicht die Pflicht auf, nun auch für die Durchführung der Punkte 1 und 3 nach den ihm zustehenden Befugnissen Sorge zu tragen. Ich kann den Einwand Ihres Briefes, das; dem Vorstand »wegen einer derartigen Einmischung Vorwürfe gemacht werden könnten«, als einen stichhaltigen durchaus nicht aner kennen, schließe aber daraus — was in Parenthese gesagt sein mag —, wie notwendig es in der Folge sein wird, dem 8 7 der Vcrkaufsord- nung einen entsprechenden Schntzparagraphen für den Verleger an die Seite zu stellen, und bitte heute mit allem Nachdruck und aller Freundlichkeit noch einmal darum, den Gedankengang und die An regung meines Briefes vom 5. Februar einer erneuten und tieferen Überlegung zu unterziehen. In Ihrem Briefe vom 22. Februar geben Sie mir noch zu be denken, daß die hohen Betriebsspcsen der Feldbuchhandlungen es er forderlich machen, daß sie auf erhöhte Rabatte rechnen müssen. Ich verweise demgegenüber höflichst auf den Satz in dem hierüber schon angezogenen Berichte Ihres Herrn Ersten Vorstehers vom 13. Januar 1916, wörtlich also lautend: 4» »Bei Bemessung der Pachtsnmme kann als Anhalt dienen, daß der Verkäufer einen angemessenen Gewinn erzielt, wenn ihm die Hälfte des vom Verleger gewährten Rabatts — bei Büchern 30 bis 50"/«, des Ladenpreises — verbleibt, da ihm durch den Vertrieb auf dem Kriegsschauplatz Unkosten wie Miete, Be leuchtung, hohe Gehälter, Steuern und andere Geschäftsunkosten erspart bleiben«, und darf mich darum eines eigenen Eingehens auf diesen Punkt ent halten. Ihrer Anregung, meine Auffassung im Sprechsaal des Börsen blattes für den Deutschen Buchhandel zum Ausdruck zu bringen, will ich gern entsprechen und tue das wohl am beste» dadurch, daß ich den zwischen mir und dem Vorstande geführten Briefwechsel vom 5. Fe bruar, 22. Februar und 26. Februar wörtlich zum Abdruck bringe. Das will ich gleichzeitig hiermit bei der Redaktion des Börsenblattes beantragen. Mit dem Ausdrucke hochachtungsvoller Ergebenheit lgez.) vr. W. de Gruyter. Dadurch, daß der Vorstand des Börsenvereins anregt, die von Herrn vr. de Gruyter vertretene Auffassung im Sprechsaal des Börsenblattes zur Erörterung zu stellen, gibt er nicht nur die Bedeu tung, die er dieser Auffassung beimißt, zu erkennen, sondern auch den Wunsch, daß ihm in dieser Frage Unterstützung von den zunächst Betei ligten, nämlich dem deutschen Verlagsbnchhandel, zuteil werde, soweit er an der Frage der Feldbuchhandlungen interessiert ist. Denn wie aus dem Schreiben des Ersten Vorstehers des Börsenvereins an Herrn vr. de Gruyter hervorgeht, kann der Vorstand auf die Festsetzung der Be zugsbedingungen der Verleger keinen Einfluß nehmen, da in Über einstimmung mit § 21 des Verlagsrechtsgesetzes die Festsetzung des Ladenpreises und der Bezugsbedingungen gemäß § 4u der Verkehrs ordnung ausschließlich dem Verleger Vorbehalten ist. Es ist also in erster Linie Sache des Verlagsbuchhandels, sich dieses Rechtes auch den Feldbuchhandlungen gegenüber nicht zu begeben, deren Unter nehmer übrigens nicht durch den Börsenverein, sondern durch die Heeresleitung bestimmt werden. Da die Gefahr einer Ausnutzung der Monopolstellung der Feld buchhandlungen nicht von der Hand zu weisen ist, so wird man diese Stellungnahme des Vorstandes des Börsenvereins als eine Mahnung an die Feldbuchhandlungen auffassen müssen, nicht Nabattforderungcn zu erheben, die über das Maß dessen hinausgehen, was als gerecht und vernünftig bezeichnet werden kann. Zu dieser Stellungnahme sieht sich der Vorstand des Börsenvereins schon deswegen veranlaßt, weil er durchaus der Meinung ist, daß es bei der Einrichtung von Feldbuch- hanölungen nicht darauf ankommt, einzelnen wenigen Unternehmern zu einem unangemessenen Gewinn zu verhelfen, sondern den Heeres angehörigen und der Gesamtheit des Buchhandels durch die Ver breitung guter, zweckmäßiger Literatur im Felde zu nützen. Es liegt in der Natur der Feldbuchhandlungen und der ihnen zu gewiesenen Aufgabe, daß sie sich auf verhältnismäßig wenige Artikel beschränken müssen, zumal ausdrücklich von der Heeresleitung aus gesprochen worden ist, daß diese zum Nutzen der Feldgrauen gedachten Einrichtungen die heimischen Betriebe nicht schädigen dürfen, sondern ihnen im Gegenteil in der Weise in die Hand arbeiten sollen, daß Be stellungen auf nicht vorrätige Bücher dem Sortimentsbuchhandel über wiesen werden. Um so mehr wird Gewicht darauf gelegt werden müssen, daß nur wirklich gute Literatur durch die Feldbuchhandlungen Verbrei tung findet. Es ist daher unzulässig, weil dem Geiste der ganzen Einrich tung widersprechend, dem Rabatt eine so ausschlaggebende Bedeutung bci- zumcssen, daß davon die Einbeziehung der Bücher in den Vertrieb ab hängig gemacht wird. Verschließen sich die Unternehmer oder Leiter der Feldbuchhandlungen dieser Auffassung, so werden sie es sich selbst znzu- schreiben haben, wenn die Bestimmung darüber, welche Literaturerzcug- nisse im Felde Verbreitung finden sollen, ihnen nicht mehr in dem bisherigen Umfange überlassen bleibt. Wenn Herr Dr. de Gruyter schließlich auf die Notwendigkeit hin- meist, dem 8 7 der Verkaufsordnung einen entsprechenden Schutzpara- graphcn zur Seite zu stellen, so entspricht diese Auffassung nur einem wiederholt im Börsenblatt ausgesprochenen Gedanken, daß der Laden preis nur dann schutzberechtigt ist, wenn ihm ein angemessener Netto preis gegeniibersteht, da die vom Buchhandel verfolgte Preisschntz- politik in gleicher Weise den Interessen des Buchhandels wie denen öeS Publikums dienen soll. Dieser Zweck wird aber so wenig er reicht, wenn ein unverhältnismäßig hoher Rabatt gewährt wird, wie im gegenteiligen Falle, sodaß auch aus diesem Grunde die Verleger alle Ursache haben, sich zu gemeinsamer Abwehr aller ungerechtfertigten Nabattansprüche zu verbünden und den Schutz auch auf den Nettopreis bzw. den Rabatt auszudehncn. Red. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerhauö. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder