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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070702
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190707024
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070702
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-07
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151, 2. Juli 1S07. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 6675 8 9. Verweigert Herr Friedrich Hofmeister in Leipzig die Auf nahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. -ca-Kc-- Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der .LMM» ks KM« KuMMs". 8 1- Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe vereins in Leipzig, Buchgewerbehaus, sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt ein zusenden. Der Deutsche Buchgewerbeverein haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie der Buchhandel für die ä cond.-Sendungen. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: A. Einzelblätter. I. Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravuren) II. Hochdrucke (Holzschnitte, Zinkographien usw.). III. Steindrucke. IV. Photographien, Kohledrucke, Lichtdrucke usw. 8. Tafelwerke. I. Vollständige Werke. II. Lieferungswerke und Zeitschriften. 8 3- Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Nur in ganz be sonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden; so auf genommene Titel erhalten eine besondere Bezeichnung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermeffe. Aus besonderen, auf der Begleit faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung als bald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. Die Rück sendung kann jedoch keinesfalls vor Ablauf eines Monats nach Eintreffen der Sendung verlangt werden. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift ent sprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem wird bei Einzelblättern außer den vom Verleger angewandten Formatbezeichnungen die Bild- und Papier größe in Zentimetern angegeben, bei Tafelwerken das Format in derselben Weise wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Ab drucksgattungen, wenn sich die betreffenden Angaben auf der Begleitfaktur befinden, vermerkt. Bei den Einzelblättern wird die Gewährung eines Rabatts von 0—24°/g durch ein n.v. vor dem Preis, die Gewährung von 25—29»/o durch ein n. angezeigt. Bei den Tafelwerken wird der Rabatt auf dieselbe Weise wie in der Hinrichs'schen Bibliographie kenntlich gemacht. 8 7- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Laden- und den Nettopreis enthalten. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: s.) alle unter eine der Gattungen des Z 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger Verbindung stehen, o) Aus dem Grenzgebiete des Buchhandels sind Kunst neuigkeiten zu verzeichnen, selbst wenn sie auch für die Hinrichs'sche Bibliographie in Betracht kommen. Es soll hierbei dieselbe bibliographische Methode zur Anwendung gelangen wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) bildliche Darstellungen geringer Art, die mehr in den Papierhandel gehören, b) Darstellungen unzüchtigen Charakters. 8 iv. Verweigert der Deutsche Buchgewerbeverein die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Ein sender ohne Verzug Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Allgemeiner Deutscher Suchhandlungs-Gehilfen verband. Für unsere Unterstützungskasse gingen folgende Zu wendungen ein, für die wir auch an dieser Stelle unfern verbindlichsten Dank aussprechen. Für alle drei Fonds zu gleichen Teilen: Von Herrn L. A. K. für eine bei einem seiner Angestellten hintertriebene Sortimentsliefernng 4.95. Auf der diesjährigen Wanderfahrt der J.-C.-H.-B.-Leute für Postkarten gelöst durch Herrn Ad. Schäfer „ 29.—. Für den Witwensonds: Von der Karlsruher Lebens-Versicherung in Karlsruhe als vertragsmäßige Vergütung für II. Halbjahr 1906 „ 20.—. Für den Jnvalidenfonds: Beim 34. Stiftungsfest der »Novität« in Frankfurt a. M. durch Herrn Oskar Donat „ 10.—. Vom Süddeutschen Buchhändler-Verein zu Stuttgart als neuer Jahresbeitrag „100.—. Leipzig, 1. Juli 1907. Der Vorstand. Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Rich. Hohlfeld. 870*
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