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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1907
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- Deutsch
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- Saxonica
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174, 29. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7477 daß der Baroerkehr sich auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Konzentration des Geldes gestattet dessen beste Aus nutzung und schafft somit gute Kreditverhältniffe. In Deutschland stecken, weil wir uns nicht der Bankkonten bedienen, sondern an alter Gewohnheit kleben und Bargeld hin und her schleppen, gewaltige Summen baren Geldes in Tausenden von Geldschränken und in Millionen von Brieftaschen, Geldbeuteln und Porte monnaies. Diese Zersplitterung des Geldes hindert dessen Aus nutzung. Allein von deutschen Geldbriesträgern werden täglich zirka 25 Millionen, jährlich zirka 9 Milliarden Mark »spazieren getragen»! Die hierdurch bewirkte Verteuerung des Kredits, so führt das Zirkular weiter aus, macht sich für Industrie und Land wirtschaft fühlbar; der Vorteil des billiger» Leihgeldes werde auch dem Handwerker, dem Handeltreibenden, kurz, jedem Kredit nehmer zugute kommen. Das Ziel sei der Mühe wert, namentlich wenn die Mühe nur in dem Entschluß besteht, mit der alten Ge wohnheit der Barzahlung zu brechen und unter Benutzung eines Bankkontos seine Zahlungen durch einen zuverlässigen Bankier bewirken zu lassen. Dieser Entschluß müsse allerdings von jedem einzelnen gefaßt werden. Jeder einzelne werde aber bald die Erfahrung machen, daß dieser Entschluß für ihn kein Opfer war, sondern im Gegen teil die Zahlung im Kontoverkehr, ganz abgesehen von den Vor teilen der Allgemeinheit, auch für ihn bequemer, wirtschaftlich vor teilhafter und gefahrloser sei als die Barzahlung. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Verkauf von Patente«. — Das Patentgesetz schreibt vor, daß jedes Patent innerhalb drei Jahren nach seiner Erteilung zur Ausführung gelangen muß oder daß die nötigen Schritte getan werden, um Ltcenzen zur Ausführung des Patents zu verkaufen. Diese Vorschrift gilt nicht allein für Deutschland, sondern auch für eine Reihe von andern Ländern. Um dem Ge setz zu genügen, werden daher Patente, die aus irgend einem Grund nicht ausgeführt sind, in gewissen Zwischenräumen in den Zeitungen zum Verkauf angeboten, da andernfalls das Patentamt diese Patente löschen würde. Solche Gründe liegen bei den kürz lich in einigen Fachblättern erschienenen Inseraten vor, in denen Monoline-Patente zum Verkauf angeboten wurden und die den Anschein erwecken könnten, als ob die Monoline-Maschinenfabrik A.-G- in Berlin solche Patente verkaufen wolle. Wir werden nun von der Monoline, Maschinenfabrik, Aktien gesellschaft, Berlin, darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier bei um kleine Abänderungen und zum Teil veraltete Patente der amerikanischen Monoline-Gescllschaft handelt, deren Benutzung der deutschen Monoline-Gesellschast zwar freisteht, von der sie aber keinen Gebrauch macht, weil dafür im Hinblick auf die vollständig abgeschlossene Konstruktion des neuen Typs der Monoline kein Grund vorliegt. Die erwähnte Ankündigung geht von der amerikanischen Gesellschaft aus und ist als eine bloße Form aufzufassen, durch die dem Gesetz genügt werden soll. In Wirklichkeit kann an einen Verkauf schon aus dem Grund garnicht gedacht werden, weil diese Patente ohne den Besitz des Hauptpatents keinerlei Wert haben und ohne Zu stimmung der deutschen Gesellschaft in Deutschland überhaupt nicht verkauft werden dürfen. Die Monolinesabrik A.-G. in Berlin aber hat nach langen Versuchen auf Grund eingehender Erfahrungen den jetzt gebauten neuen Typ ihrer Monoline auf den Markt gebracht, und dessen Freunde mehren sich von Tag zu Tag. Die Monoline hat bewiesen, daß sie ihren Platz in jeder Bnch- druckerei auszusüllen vermag, und diesen Erfolg verdankt sie in erster Linie ihrer Anpassungsfähigkeit an die Anforderungen kleiner wie großer Betriebe. * Mehrfache Verwertung eine- OperntexteS. (Vgl. Nr. 170 d. Bl.) — Zur Ergänzung des Sachverhalts, der den Betrach tungen des Herrn Justizrats vr. Fuld in Nr. 170 d. Bl. vom 24. d. M. unter vorstehender Überschrift zugrunde lag, sei aus der Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz folgen des mitgeteilt, was ihr unter dem 15. d. M. aus Venedig ge meldet worden ist: »Ein interessanter Prozeß in dem das Libretto der »Oavalleris, rusticans.» das Streitobjekt bildet, ist von Mascagni und seinem Verleger Sonzogno beim Gericht in Mailand anhängig gemacht Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. worden. In Turin hat dieser Tage die erste Aufführung der mit großer Spannung erwarteten neuen -OsvaUsris. rustiog.ua.» von Domenico Monleone, Musik von Giovanni Monleone, stattgefunden, deren Textbuch nach dem Drama Vergas gearbeitet ist, das auch dem Libretto Mascagnis zugrunde liegt. Monleone hatte seine Oper seinerzeit vergebens bei der Opernkonkurrenz Sonzognos eingereicht; damals erhielt Duponts-Cabrera- den Preis. Monleone errang nun mit seiner-Oavullsria rustios.ua.« am königlichen Theater inAmsterdam einen großen Erfolg und wollte sie daraufhin auch in Italien zur Aufführung bringen. Er schloß mit Giovanni Verga, dem Autor des der Oper zugrunde liegenden Dramas, einen bezüglichen Ver trag, und am 10. d. M. fand die erste Aufführung in Turin mit großem Erfolg statt. Mascagni und sein Verleger Sonzogno be trachteten nun die neue -Osvallsri». rusties.nL» als einen Eingriff in ihre Rechte und haben beim Mailänder Gericht eine Reihe von Klagen gegen die Brüder Monleone, deren Verleger Augusts Puccio und gegen Giovanni Verga eingebracht. Sie behaupten, Monleones Libretto sei eine Nachahmung des von Mascagni be nutzten Librettos, involviere daher eine Verletzung des Urheberrechts und somit eine Schädigung Mascagnis und SonzognoS. Sie verlangen vom Verleger Puccio und den Brüdern Monleone Schadenersatz und verlangen ferner das Verbot der Aufführung der neuen Oper. Schließlich verlangen sie die gerichtliche Feststellung, daß Giovanni Verga infolge des mit Mascagni und Sonzogno geschloffenen Vertrags nicht das Recht habe, jemand anderm die Erlaubnis zur Bearbeitung seiner »OsvLilsria. rustioa.ua.» zu einem neuen Libretto zu erteilen. Das Interessanteste an der ganzen Klage aber sind die Einwendungen der Beklagten. Die Beklagten machen geltend, daß Mascagnis Libretto nur eine unerlaubte Nachahmung des Librettos von Targioni - Tozzetti und Menasci sei, das diese nach Vergas Drama verfaßt hatten und daß nicht sie, sondern Mascagni und Sonzogno sich einer Verletzung des Urheberrechts schuldig gemacht haben. Die Verhandlung vor dem Mailänder Gericht wurde auf den 7. September anberaumt. Dem Ausgang des Prozesses wird mit großer Spannung entgegen gesehen.- Die Volksbtbliotheke« -er Stadt Lüttich. - Unter den Städten Europas sind es wohl nur wenige, in denen das Volks bibliothekswesen eine ähnlich starke Entwicklung aufzuweisen hat wie in dem rührigen und gewerbfleißigen Lüttich. Lüttich hat nicht weniger als fünf Volksbibliotheken, wovon die erste und größte, die »Libliotüsqus populairs oommunals äu Osutrs-, un längst ein eignes Gebäude erhalten hat, während die andern in verschiedenen Schulhäusern der Stadt untergebracht sind. Jene älteste Volksbibliothek wurde bereits 1862 eröffnet und umfaßt heute mehr als 24 000 Bände; die zweite, die -Libliotbequs 6oru- wuns-ls äs l'Lst«, wurde 1875 eröffnet und umfaßt 5500 Bände; die im gleichen Jahr gegründete »Lidliotbequs äs I'Ousst- hat 7500, die 1887 gegründete » Libliotbsqus äu I^orä», die das eigentliche Arbeiterviertel mit Lektüre versorgt, 6500 Bände; die am spätesten, 1893, gegründete Bibliothek endlich, die »Libliotbequs äu 8uä», hat nahezu 4000 Bände. Zusammen er gibt sich also für die Lütticher Volksbibliotheken die stattliche Zahl von 47500 Bänden. Das Budget dieser Bibliotheken — zur zeit 15500 Frcs. im Jahre — wird ausschließlich von der Stadt bestritten. Der Besuch dieser Bibliotheken, die Sonntags von 9 bis 12 Uhr und an zwei Wochentagabenden von 7 bis 9 Uhr geöffnet sind, ist sehr stark, er betrug beispielsweise vom 1. August 1903 bis 31. Juli 1904: 134600 Besucher; außerdem ist es zu keines wegs schwierigen Bedingungen gestattet, Bücher nach Hause zu entleihen, wovon gleichfalls sehr lebhaft Gebrauch gemacht wird. — Im ganzen darf jedenfalls die Gestaltung des Volksbiblio thekswesens in dieser Stadt als vortrefflich und nachahmenswert für andre Städte bezeichnet werden. Schneider. Ausländer auf den reichSdeutschen Universitäten im Sommer 1907. — Im laufenden Sommerhalbjahr sind an den Universitäten des Deutschen Reichs zusammen 3766 Ausländer als ordentliche oder außerordentliche Studierende eingeschrieben gegen 4151 im letzten Winter, 3889 im Sommerhalbjahr 1906 und 3550 im Winter 1905/06. Während seit Jahren ihre Zahl sich fort gesetzt steigerte (zu Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahr- 976
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